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Jennifer Hermoso wurde Weltmeisterin und direkt danach Opfer eines sexualisierten Übergriffs. (Illustration von mir.)

Akt der Aggression

Spaniens WM-Titel wird von einem widerlichen Übergriff des Verbandspräsidenten überschattet, das Selbstbestimmungsgesetz ist eine Enttäuschung und der bayerische Vize-Ministerpräsident hat offenbar ein antisemitisches Flugblatt verbreitet. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW34

Montag, 21. August

Spaniens Fußballerinnen haben die Weltmeisterschaft gewonnen (Nach Deutschland ist Spanien erst das zweite Land, in dem sowohl das Frauen- als auch das Männernationalteam den Titel holten), aber der historische Erfolg ist überschattet vom sexualisierten Übergriff von Luis Rubiales, Chef des Spanischen Fußballverbands, auf Jennifer Hermoso, Weltmeisterin. Bei der Siegerehrung griff der 46-Jährige den Kopf der Spielerin und küsste sie auf den Mund. Gegen den Willen der 33-Jährigen und vor laufenden Kameras. Wer jetzt denkt, der Videobeweis reicht aus, um der Betroffenen zu glauben und den Täter (mindestens) aus dem Amt zu werfen – weit gefehlt. Wir leben im Patriarchat und das bedeutet, dass Männer wie Rubiales sich in dieser Weise verhalten können und zahlreiche andere Männer an seine Seite springen, um ihn zu verteidigen. Karl-Heinz Rummenigge, Aufsichtsratsmitglied des FC Bayern, und langjähriger Buddy von Rubiales, findet man solle „die Kirche im Dorf lassen“ und das, „was er da gemacht hat, ist – sorry, mit Verlaub – absolut okay“. Ohne Verlaub: Nein, ist es nicht! Und es entscheiden auch nicht irgendwelche Männer darüber, was okay ist und was nicht. Hier zählt einzig die Sicht der Betroffenen und die sagt, sie habe sich „sehr verletzlich“ und als „Opfer eines impulsiven, sexistischen, unangebrachten Akts der Aggression“ gefühlt: „Um es einfach zu sagen, ich wurde nicht respektiert“. Hermoso fordert Konsequenzen und macht deutlich, dass die Situation keineswegs ein Einzelfall war. „Diese Art Vorkommnisse zählen zu einer langen Liste an Situationen, die die Spielerinnen in den vergangenen Jahren verurteilt haben“, schreibt sie in einer Erklärung, die sie am Freitag auf Instagram veröffentlichte: „Mit diesem Vorfall, in den ich involviert war, ist das Maß voll, und was jeder live im Fernsehen bezeugen konnte während unserer Feier gehört zu der Attitüde, die wir heute Morgen sehen konnten und die seit Jahren Teil unseres Alltags als Team ist“. Doch der Spanische Fußballverband lenkt nicht nur nicht ein, sondern greift Jennifer Hermoso sogar direkt an. In einer Erklärung wird die Spielerin als Lügnerin und der „Kuss“ (= Übergriff) als einvernehmlich bezeichnet. Rubiales selbst spricht von „Rufmord, sagt „man versucht mich umzubringen“. Er prangert einen „falschen Feminismus, der nicht nach Gerechtigkeit sucht und nicht nach der Wahrheit“. Fünf Mal sagte er: „Ich werde nicht zurücktreten.“ Dafür gab es Standing Ovations auf der Generalversammlung des Verbandes. Die Nationalmannschaft der Frauen ist inzwischen in einen Streik getreten und erklärte, erst wieder anzutreten, wenn die Verbandsspitze abgetreten ist. Die Weltmeisterinnen stellten sich geschlossen hinter Jennifer Hermoso. Männliche (aktive) Nationalspieler äußerten sich bislang nicht, mit Ausnahme eines einzigen:  Borja Iglesias erklärte auf Twitter: „Ich bin traurig und enttäuscht. Als Fußballer und als Mensch fühle ich mich durch das, was (…) passiert ist, nicht repräsentiert (…) ich habe mich entschieden, nicht in die Nationalmannschaft zurückzukehren, bis sich die Dinge ändern und diese Art von Verhalten nicht ungestraft bleibt.“

Dienstag, 22. August

Der Oberste Gerichtshof von Brasilien sprach am Dienstag ein historisches Urteil. Mit 9:1 Stimmen wurde entschieden, dass Queerfeindlichkeit ein Verbrechen ist und wie andere Formen von Hassrede, bspw. Rassismus, bewertet wird. Zukünftig kann die Ausübung, Veranlassung oder Anstiftung zur Diskriminierung von queeren Menschen mit mehreren Jahren Gefängnis und einer hohen Geldstrafe bestraft werden. Richter Edson Fachin erklärte im Urteil, dass der gesetzliche Schutz von LGBTQIA-Personen ein „verfassungsrechtliches Gebot“ sei. Laut der Menschenrechtsorganisation Transgender Europe ist Brasilien eins der gefährlichsten Länder der Welt für trans Personen. Zwischen 2008 und 2022 wurden 1.741 trans Personen ermordet.

Mittwoch, 23. August

Der Mittwoch hätte ein Tag zum Feiern sein sollen. Endlich hat das Kabinett das „Selbstbestimmungsgesetz“ beschlossen. Es soll das menschenunwürdige „Transsexuellengesetz“ ersetzen und Menschen, denen bei der Geburt ein falsches Geschlecht zugewiesen wurde, ermöglichen, ihren Geschlechtseintrag und ggf. ihren Vornamen per Selbstauskunft beim Standesamt ändern zu lassen. „Die nun geplante Abschaffung psychiatrischer Zwangsbegutachtung und langwieriger, teurer Gerichtsverfahren ist für diese Menschen ein riesiger Fortschritt“, sagte Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung, am Mittwoch zur DPA. Das stimmt, ABER: Der Gesetzestext ist so stark von Transfeindlichkeit, insbesondere Transmisogynie geprägt, dass innerhalb der Community kaum Freude über den Kabinettsbeschluss aufkam. So hat es bspw. der „Hausrechtsparagraph“ ins Gesetz geschafft. Damit ging die Koalition direkt auf die transfeindliche Stimmungsmache ein, die ständig was von trans Frauen in Frauensaunen faselte. „Juristisch gesehen, müsste man das nicht machen. Das Hausrecht erlaubt es Immobilienbesitzer:innen, eigene Regeln für deren Nutzung aufzustellen und Menschen wegzuschicken, wenn sie sich nicht daran halten. Es ist ein Grundrecht und es war allen stets klar: Natürlich ist es einer Bademeisterin weiterhin erlaubt, eine Person vor die Tür zu stellen, wenn sie sich unangemessen verhält. Und doch wollte die Koalition diesen Passus unbedingt explizit in das Gesetz schreiben. Was darin mitschwingt: Vor uns trans Frauen muss man scheinbar Angst haben“, schreibt die trans Frau Rosa Grau in einem Kommentar für Zeit Online. Sie befürchtet, dass diese Passage im Gesetzestext und die Diskussion darum dafür sorgt, dass Menschen verunsichert sind und dadurch überhaupt erst auf die Idee gebracht werden, trans Frauen könnten eine Gefahr darstellen. Obwohl die Realität doch etwas ganz anderes zeigt: trans Frauen sind in erster Linie Opfer von Gewalt und Übergriffen. Für Fälle, in denen eine trans Person in Umkleidekabinen, Saunen oder Toilettenräumen übergriffig wurde, gibt es so gut wie keine Belege. „Wer beschützt eigentlich mich?“, fragt Rosa Grau. Doch nicht nur dieses in das Gesetz gegossene Zugeständnis an TERF macht das neue Selbstbestimmungsgesetz zur Farce. So wurde eine lange Liste von Ausnahmen erstellt, für die das Offenbarungsverbot (also das ungewollte Outing und Deadnaming einer trans Person) nicht gilt. Ehemalige Ehepartner*innen sind davon ebenso ausgenommen, wie alle Sicherheitsbehörden – und das, ohne dass eine trans Person jemals mit dem Gesetz in Konflikt kam. Lasst mich das kurz erklären. Dank Nancy Faesers Innenministerium steht im Selbstbestimmungsgesetz nun drin, dass u.a. das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, die Bundespolizei, der Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst automatisch eine lange Liste mit Daten übermittelt bekommen von jeder einzelnen Person, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beantragt. Dazu gehören neben dem Nachnamen und den bisherigen und geänderten Vornamen, das Geburtsdatum, der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit(en), der alte und der geänderte Geschlechtseintrag, die Adresse der Person und das Datum der Änderung. Klar, was soll schon schiefgehen, wenn sie bei der Polizei detaillierte Listen mit allen trans Personen erhalten. Klasse gegen Klasse kommentierte dies so: „Gerade angesichts weit verbreiteter rechter und faschistischer Netzwerke in den Sicherheitsbehörden – darunter bewaffnete Faschist:innen, die sich über eine einfache Liste von sexuellen ‚Abweichlern‘ als neue Opfer sicher freuen werden – ist es kein kleines Detail, dass die Ampelkoalition solche Listen erstellen will. Auch rechte Regierungen, die möglicherweise zustande kommen, können die Daten für ihre Zwecke missbrauchen.“ Der ganze Gesetzestext trieft nur so von Misstrauen gegenüber Personen, die ihren Geschlechtseintrag standesamtlich ändern lassen möchten. Sie werden als Bedrohung für „Frauenschutzräume“ angesehen, als Fall für die Sicherheitsbehörden und nicht zuletzt auch noch als unmündig und / oder wankelmütig. Das Gesetz schreibt eine dreimonatige Wartezeit vor, die zwischen Antrag auf Änderung und tatsächlicher Änderung des Geschlechtseintrags liegen muss, sowie, dass eine „Rückänderung“ einer einjährigen Sperrfrist unterliegt. Dieses Gesetz, das FÜR trans Personen sein sollte, begegnet ihnen nun mit Misstrauen und Gängelung. Die zahlreichen Vorschläge, die die Community im Rahmen der Verbändeanhörung eingebracht hat, wurden fast ausnahmslos ignoriert. Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* erklärte: „Wir stellen mit großem Bedauern fest, dass der überwiegende Teil der Kritikpunkte, die wir und weitere Fachverbände im Mai eingebracht haben, nicht im Kabinettsentwurf berücksichtigt wurden. Dies muss sich dringend im parlamentarischen Verfahren ändern. Die geäußerten Bedenken zum damaligen Entwurf und neue Anmerkungen zur aktuellen Fassung müssen aufgegriffen werden.“ Einen weiteren Schlag in die Magengrube versetzte die Ampelkoalition dann noch mit der Ankündigung, das Gesetz solle planmäßig im November 2024 in Kraft treten. Plus die vorgeschriebene Wartezeit von drei Monaten bedeutet das, dass die Änderung des Geschlechtseintrags erst im Februar 2025 vorgenommen werden kann. Eine Ewigkeit für alle, die seit der vollmundigen Ankündigung der Koalition entschieden haben, auf das langwierige, teure und entwürdigende Verfahren nach dem TSG zu verzichten. So viel wertvolle Zeit ist vergangen. Die Enttäuschung in der Community ist grenzenlos.

Eine Petition von über 330 feministischen Autor*innen, Creator*innen, Jurist*innen, sowie Vertreter*innen u.a. aus queeren Vereinen, Frauenverbänden, Frauenhäusern, der Frauen-, Mädchen- und Gleichstellungsarbeit hat eine Petition gestartet und fordert „Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!“ Ihr könnt sie hier mitzeichnen.

Donnerstag, 24. August

In Berlin wurde am Donnerstag der Prozess gegen den 43-Jährigen fortgesetzt, der am 29. April 2022 seine Ehefrau Zohra G. mit 13 Stichen und Schnitten auf offener Straße tötete. Der Femizid machte bundesweit Schlagzeilen (vermutlich auch deshalb, weil Täter und Opfer aus Afghanistan stammen und Deutsche lieber nur über die Femizide reden, die von nicht-deutschen Tätern begangen werden). Zohra G. hatte sich von ihrem Mann und Vater der sechs gemeinsamen Kinder getrennt, weil dieser immer wieder gewalttätig war. Auch nachdem sie die Scheidung verlangte, lebte die 31-Jährige in Angst. Ihr 14-jähriger Sohn sagte vor Gericht aus, „Großmutter sagte, sie soll nicht so oft rausgehen“. Und er sagt, dass „Tante, Oma und Opa und die Polizei“ von den Drohungen gegen seine Mutter gewusst hätten. Hätte der Mord verhindert werden können? Die feministische Organisation ZORA schrieb bereits im April: „Zohra zeigte ihren Mann drei Mal an und auch ihre Schwester, die in einer anderen Stadt lebt und auch bedroht wurde, wendete sich an die Polizei, diese blieb jedoch tatenlos. Zwar bekam ihr Ex-Mann Hausverbot in der Geflüchteten-Unterkunft in der Zohra lebte, aber das war kein Schutz, er lauerte ihr davor auf und ermordete sie.“ Der Prozess gegen den Täter wird mit einem Urteil enden. Das Versagen der Sicherheitsbehörden wird vermutlich nie aufgeklärt.

Freitag, 25. August

Dass die „queere“ (ich stelle das in Frage, denn nicht jede Person, die nicht heterosexuell ist, ist automatisch queer, siehe Alice Weidel) Community nicht automatisch weniger rassistisch ist als der Rest der Gesellschaft bewies diese Woche „Die Busche“, Schwulen- und Lesbenclub am Fuße der Warschauer Straße in Berlin. Weil gegenüber bald eine Unterkunft für bis zu 650 geflüchtete Menschen eröffnet werden soll, schrieb die Busche-Betreiberin Carla Pahlau einen offenen Brief an Berlins Regierenden Bürgermeister, Kai Wegner. Dieser ist randvoll mit Rassismus und Muslimfeindlichkeit. Pahlau schreibt zum Beispiel: „Für die Familien entsteht ein Angstraum, da die Spiel- und Freiplätze im öffentlichen Straßenbild sowie die Personenwege nicht nur durch Flüchtlingskinder, ggflls. mit deren Müttern, sondern auch durch Jugendgruppen und Personen mit mangelnden Integrationswillen in Anspruch genommen werden.“ Ekelhafter Rassismus, den Carla Pahlau noch weiter ausführt. Sie schreibt: „In den letzten Monaten erhöhte sich die Zahl der Straftaten gegen homosexuelle Personen in Berlin enorm (…) Die weitaus überwiegende Zahl der Straftäter sind Migranten mit muslimischem Hintergrund.“ Das ist glatt gelogen, die Religionszugehörigkeit von Täter*innen wird überhaupt nicht erfasst. Darüber hinaus wird mit der rassistischen Behauptung, Queerfeindlichkeit gehe mehrheitlich von nicht-weißen Täter*innen aus, verschleiert, dass Hass auf und Gewalt gegen LGBTQIA-Personen ein urdeutsches und gesamtgesellschaftliches Problem sind, und nicht ein „importiertes“ wie Rechtsextremist*innen gerne behaupten. Im Falle der jüngsten Serie von (Brand-)Anschlägen auf queere Einrichtungen in Berlin hat ein 63-jähriger Deutscher aus Treptow-Köpenick die Taten gestanden. Einen „muslimischen Hintergrund“ hat er nicht, er hinterließ vielmehr christliche Bibelzitate an den Tatorten.

Samstag, 26. August

Die SZ veröffentlichte bereits am Freitag ein sehr lesenswertes Portrait über Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler, stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister in Bayern. Der Text zeichnet das Bild eines Rechtspopulisten, der in astreiner AfD-Manier Stimmung gegen alles macht, was dem Durchschnitts-Bierzeltbesucher ein Dorn im Auge ist: Grüne, Queere, Geflüchtete usw. Dass Aiwanger „schon immer“ einer ganz rechts außen war, dafür sprechen die Aussagen derer, die mit dem heute 52-Jährigen zur Schule gingen. Die SZ sprach mit rund zwei Dutzend Personen die Aiwanger von früher kennen, mit Lehrkräften und Klassenkamerad*innen. Diese sind es auch, die Hubert Aiwanger als den Urheber eines antisemitischen Flugblatts benennen, das im Schuljahr 1987/88 an einem niederbayerischen Gymnasium auftaucht. Das schreibmaschinengetippte Pamphlet enthält Sätze wie: „Wer ist der größte Vaterlandsverräter?“, Bewerber sollen sich im „Konzentrationslager Dachau zu einem Vorstellungsgespräch“ melden, ihnen winkt als erster Preis „Ein Freiflug durch den Schornstein in Auschwitz“ oder als zweiter Preis „Ein lebenslänglicher Aufenthalt im Massengrab“. Von der SZ damit konfrontiert ließ Aiwanger ausrichten, er werde sich juristisch „gegen diese Schmutzkampagne“ wehren. Doch der Artikel erschien und das Eis wurde dünner für Aiwanger, der immer wieder mit Verschwörungserzählungen kokettiert und Angela Merkel als „altes Schlachtross“ bezeichnete. Doch es ist nicht zu erwarten, dass es Konsequenzen gibt, denn am Samstag erklärte sein älterer Bruder, Helmut Aiwanger, er sei der Verfasser des Flugblatts. Beide, Hubert und Helmut, geben an, sich davon zu distanzieren. Dass Bayerns Vize-Ministerpräsident die antisemitische Hetzschrift vielleicht zwar nicht verfasst, aber vermutlich mindestens weiterverbreitet hat, ist seiner Fraktion egal. Sie stellt sich hinter ihren Chef und empört sich nicht etwa über den Inhalt des Flugblatts, sondern einzig über die „schmutzige Kampagne“ mitten im Wahlkampf.

Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass es bei der Journalistin Nemi El-Hassan 2021 ausreichte, dass sie als 15-Jährige auf einer Demo war, auf der u.a. antisemitische Positionen vertreten wurden, um ihre Karriere im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu beenden. Für einen bayerischen Wirtschaftsminister gelten offenbar andere Maßstäbe. In Deutschland ist der „eigene“ Antisemitismus eben lange nicht so schlimm, wie der, den man von Rassismus betroffenen Personen unterstellen kann.

Sonntag, 27. August

Am 28. August 1963 hatten sich bis zu 250.000 Menschen in Washington versammelt, um der legendären Rede von Martin Luther King legendärer Rede zuzuhören. In Gedenken an diesen historischen Tag vor 60 Jahren marschierten gestern Tausende durch Washington DC und erinnerten an den Schwarzen Bürgerrechtler und seine Bedeutung für den Kampf gegen Rassismus und Armut in den USA. Rund 1.100 Kilometer südlich, in Jacksonville, im US-Bundesstaat Florida, hat zur gleichen Zeit ein 21-jähriger Weißer drei Schwarze Menschen in einem Laden der Kette „Dollar General“ erschossen. Der Grund dafür: Rassismus. „Die Schießerei war rassistisch motiviert und er hasste Schwarze“, erklärte der Sheriff der Stadt, T.K. Waters auf einer Pressekonferenz. Vor der Tat habe der Schütze mehrere Schriften veröffentlicht, in denen er seinen rassistischen Hass ausführlich beschrieb. Auf einer seiner Waffen sei ein Hakenkreuz aufgemalt gewesen. Vor dem Mord an den drei Menschen im Supermarkt habe der 21-Jährige versucht, auf den Campus der nahe gelegenen „Edward Waters University“ zu gelangen, eine historische Schwarze Universität. Weil er sich weigerte, sich gegenüber einem Sicherheitsbeamten auf dem Campus auszuweisen, wurde er vom Gelände verwiesen. In einer weiteren Pressekonferenz am heutigen Sonntag erklärte der Sheriff, der Täter habe die Waffen dieses Jahr legal erworben. Allein 2023 gab es in den USA bisher mindestens 472 „mass shootings“, also Massenerschießungen, bei denen vier oder mehr Menschen verwundet oder getötet werden (die Täter nicht eingeschlossen). Fast zwei am Tag.

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