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Todesfalle Altkleidercontainer (Foto: von mir)

Todesfalle Armut

In Berlin ist ein Mann in einem Altkleidercontainer gestorben, in Hannover wurde zum CSD ein Haus besetzt, in der EMMA wird gegen nicht-binäre Menschen gehetzt und in Hessen erschoss ein Polizist seine Freundin mit seiner Dienstwaffe. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW20

Montag, 13. Mai

Letzte Woche endete der Wochenrückblick mit einem kurzen Statement zum Eurovision Songcontest. Gewonnen hat ihn Nemo aus der Schweiz, eine nicht-binäre Person, die mit dem Song „The Code“ die Erfahrung vieler genderqueerer Menschen repräsentierte. Der antifeministische Backlash ließ nicht lange auf sich warten. In der „Emma“, der Zeitschrift von Alice Schwarzer, die mal einen feministischen Anspruch hatte, inzwischen aber zum Hasspamphlet verkommen ist, erschien am Montag eine Hetzschrift gegen Nemo und alle nicht-binären Menschen. Chantal Louis, die ihren Hass auf trans Personen bereits in Buchform veröffentlicht hat, schreibt darin unter der Überschrift „ESC: NICHTBINÄR IST REAKTIONÄR“, Nemo sei „ein biologischer Mann„. Wie zum Beweis ihrer eigenen reaktionären, heteronormativen Weltsicht schiebt sie hinterher, dass Nemo „übrigens mit einer Frau liiert sein soll“. Ja und, Chantal? Was hat denn die Beziehung mit Geschlecht zu tun? Während selbst das Bundesverfassungsgericht anerkennt, dass es vier mögliche Geschlechtseinträge gibt (neben „weiblich“ und „männlich“ gibt es „divers“ sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag zu streichen), behauptet Chantal Louis, Nemos Geschlecht sei „ein Gefühl“ und dann könne man ja gleich „sein biologisch eindeutiges Geburtsdatum ändern lassen, wenn man sich älter oder jünger fühlt, als man ist“. Who hurt you, Chantal? Aber die Gelsenkirchener Hasspredigerin geht noch weiter und stilisiert Nemo zur Gefahr für Kinder (ich weiß, es war klar, dass das kommt). Sie entlarvt dabei einfach nur ihren eigenen faschistischen Biologismus, wenn sie meint, dass „kleine Jungen“, die „Nemo beim ESC mit seiner[sic!] nichtbinären Flagge wedeln sehen“, keine Jungen mehr sein könnten, denn sie würden lernen, dass ein „Mann im rosa Rock […) nicht etwa ein Mann“ sei, „der so mutig ist, gegen die gängigen Geschlechterklischees zu verstoßen“.  Stattdessen würden sie lernen: „Er ist kein Mann“. Das absurde ist, dass sich Chantal Louis selbst auf Conchita Wurst bezieht, also die Kunstfigur von Tom Neuwirth, der den ESC vor zehn Jahren gewann. Der hätte „ein mutiges Zeichen“ gesetzt, während Nemo das Kindeswohl gefährde. Ist Chantal Louis nicht selbst aufgefallen, dass doch eben diese Vielfalt von Geschlechtsausdruck genau das ist, was Kinder brauchen könnten? Ein Mann kann Kleider tragen und sich die Nägel lackieren, genauso wie eine nicht-binäre Person das tun oder lassen kann. Das äußere Erscheinungsbild hat mit dem Geschlecht schlicht nichts zu tun. Interessanterweise lässt Chantal Louis auch gezielt aus, dass auch zwei andere nicht-binäre Personen beim diesjährigen ESC performten. Olly Alexander (für Großbritannien, nicht-binär, akzeptiert die Pronomen he/him) und Bambie Thug (für Irland, benutzt they/them Pronomen). Während sich Olly eher „maskulin“ präsentiert, ist Bambie Thug im Kleid und im Verlauf des Auftritts auch im Bikini zu sehen. Drei völlig unterschiedliche „Gender-Expressions“ von drei verschiedenen nicht-binären Künstler*innen. Aber das passt nicht in Chantal Louis Weltbild, die weiter behaupten will, das kürzlich verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz sei „dem weltweiten Siegeszug der Transideologie zu verdanken“.

Auch am Montag

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB) veröffentlichte am Montag ein Kurzgutachten zu staatlichen „Genderverboten“. Die zentrale Aussage darin:

„Wird ein inklusiver und geschlechtergerechter Umgang mit Sprache durch den Staat verboten, ist das verfassungsrechtlich problematisch. Es besteht insbesondere die Gefahr, dass staatliche Einrichtungen verpflichtet werden, das Geschlechtsdiskriminierungsverbot (Artikel 3 GG) sowie allgemeine Persönlichkeitsrechte (Artikel 2 I in Verbindung mit Artikel 1 I GG) von Frauen, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen zu verletzen. Je nach Bereich können weitere Grundrechte betroffen sein. „Genderverbote“ stehen zudem im Widerspruch zur Rechtslage in der Privatwirtschaft und den Wertungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).“

Aus dem ADB-Gutachten zu sogenannten „Genderverboten“

Dienstag, 14. Mai

Wenn von Kolonialismus die Rede ist, denken die meisten Menschen wohl an längst vergangene Zeiten, an Seefahrer und „Eroberer“, an Weltreiche und „neue Welten“. Vielleicht ist ihnen sogar bewusst, wie grausam und unmenschlich die Kolonialherren und -herrinnen(!) mit den unterdrückten Menschen umgegangen sind. Die wenigsten jedoch wissen vermutlich, dass in einigen Ländern der Welt noch immer Kolonialmächte herrschen und die kolonialisierte Bevölkerung unterdrücken. Eins dieser Länder ist Kanaky, das von den europäischen Besatzern „Neukaledonien“ genannt wurde und heute oft als „französisches Überseegebiet“ bezeichnet wird. Das Land im Südpazifik steht unter französischer Herrschaft, seit es im Namen von Napoleon III. am 24. September 1853 „in Besitz genommen wurde“. Die Besetzung der Inselgruppe ging mit der fast vollständigen Ausrottung des dort ansässigen Volkes der Kanaken einher. Ab 1887 galt der „Code de l’indigénat“ ein an die Apartheid erinnerndes Unterdrückungssystem. Im Oktober 1946 erhielten die Einwohnenden von Kanaky die französische Staatsbürgerschaft, doch die Unabhängigkeitsbewegung kämpfte weiterhin gegen die Besatzungsmacht. Am Dienstag berichtete die Tagesschau über die jüngsten Eskalationen im Befreiungskampf der Kanaken. Vorausgegangen war der Versuch der französischen Regierung, den eigenen Einflussbereich im Land auszuweiten, indem die rund 25.000 französisch-stämmigen Einwohner*innen, das Recht erhalten sollen, bei den Provinzwahlen abzustimmen, sofern sie länger als zehn Jahre in Kanaky leben. Bislang hatten nur die ausländischen Inselbewohnenden das Wahlrecht, die mindestens 25 Jahre ununterbrochen dort lebten. Die Unabhängigkeitsbewegung, angeführt von der „kanakischen sozialistischen Front der nationalen Befreiung“ (FLNKS) will die französische Fremdherrschaft beenden, aber Frankreich ist nicht bereit, die geopolitische Stellung aufzugeben und auch nicht den Zugang zu den wertvollen Ressourcen der Inseln, allen voran wertvolles Nickelerz.

Mittwoch, 15. Mai

In Weilrod (Hessen) wurde eine 23-Jährige erschossen. Dringend tatverdächtig ist der gleichaltrige Lebensgefährte der Getöteten: Ein Bundepolizist, der für den Femizid seine Dienstwaffe verwendet haben soll. Er wurde festgenommen. Immer wieder werden Polizisten zu Tätern, verlässliche Zahlen fehlen allerdings. Es braucht unbedingt unabhängige Untersuchungen zu häuslicher Gewalt durch Polizeibeamte. In den Vereinigten Staaten fand die Arizona State University im Jahr 1991 heraus, dass 40 Prozent von 900.000 Polizisten zugegeben hatten, im vergangenen halben Jahr häusliche Gewalt ausgeübt zu haben. In Großbritannien soll es zwischen 2015 und 2018 fast 700 Fälle gegeben haben, bei denen Cops gegenüber ihren Partner*innen gewalttätig waren. 2021 erklärten über 125 Frauen, dass ihr Partner, der bei der Polizei arbeitete, gewalttätig gegen sie und/oder die Kinder geworden sei. Die britische Hilfsorganisation für Opfer häuslicher Gewalt, „Criminal Injuries Helpline“, veröffentlichte im Februar eine Untersuchung zu der Frage, wie viele Polizeibeamte wegen häuslicher Gewalt angeklagt sind und stellte einen „alarmierenden Trend“ fest. Demnach waren innerhalb eines Jahres 687 Beamte und Bedienstete wegen Gewaltvergehen beschuldigt worden, jedoch seien nur insgesamt 84 Personen vom Dienst suspendiert worden. Der „Boys Club“ innerhalb der Polizei, das gegenseitige Decken und Schützen, ist nicht nur bei Polizeigewalt im Amt ein Problem. Cops, die ihre (Ehe-)Frauen verprügeln, quälen, demütigen, verfügen aufgrund ihrer beruflichen Position über zusätzliche Macht. Die Opfer müssen damit rechnen, auf einen Kumpel ihres Mannes zu treffen, wenn sie Anzeige erstatten wollen. Wen soll man anrufen, um sich vor einem Polizisten zu schützen?

Donnerstag, 16. Mai

In der am Donnerstag veröffentlichten ZEIT ist ein Artikel von Ronya Othmann und Juliane Liebert erschienen, in dem die beiden Autorinnen über ihre Erfahrungen in der Jury des HKW-Literaturpreises schreiben. Der Preis, der offiziell „Internationaler Literaturpreis – Preis für übersetzte Gegenwartsliteraturen“ heißt, wird jährlich vom „Haus der Kulturen der Welt“ (HKW) an Autor*innen und Übersetzer*innen vergeben. Die Jury würdigt jährlich ein „herausragendes Werk der internationalen Gegenwartsliteratur in deutscher Erstübersetzung“ und ist in der Auszeichnung „dieser Allianz“ von Originalwerk und Übersetzung „in der deutschen Preislandschaft einzigartig“. Letztes Jahr gewannen Mohamed Mbougar Sarr und die Übersetzer*innen Holger Fock und Sabine Müller für „Die geheimste Erinnerung der Menschen“. Beim Lesen des Artikels von Othmann und Liebert, entsteht nun der Eindruck, der Preis sei würde nur aus politischen Motiven vergeben und icht an das „ohne Zweifel […] beste Buch“. Das sei das von Péter Nádas, der aber als „weißer Mann“ nicht in Frage käme. Othmann und Liebert verstoßen mit ihrem Text nicht nur gegen die Verschwiegenheitsvereinbarung, die alle Jurymitglieder unterzeichnen. „Es ist ein diffamierender, stilistisch sich selbst verratender Artikel, der bereits durch den Zeitpunkt seiner Veröffentlichung markiert, dass er beschädigen möchte: Mohammed Mbougar Saar, den letztjährigen Preisträger. Die Juror*innen. Das HKW. Das diesjährige Preisverfahren“, schreibt die Literaturkritikerin Insa Wilke als Reaktion auf den ZEIT-Artikel im Freitag. Wilke kritisiert u.a., dass die Autorinnen ihre Jurykolleg*innen mit angeblichen Aussagen diffamieren, ohne Beweise und ohne dass die nur unzureichend Anonymisierten sich wehren können. Eine persönliche Abrechnung womöglich, aber auch ein Versäumnis der ZEIT-Redaktion, „denn die Zitate wurden nicht, wie journalistisch redlich und üblich, überprüft“, schreibt Wilke. Jedoch ist es nicht nur ein menschlich massiv unsympathischer Move, seine Kolleg*innen derart vorzuführen und zu verleumden. Es schwingt auch ein unbestreitbarer Rassismus mit, wenn Othmann und Liebert der überwiegend nicht-weißen Jury vorwerfen, eine „zivilisierte Diskussion“ entgleisen zu lassen. Die Gegenüberstellung der angeblich objektiven, sich auf die Vergabekriterien berufenden, ganz und gar neutralen Stimmen der Vernunft (Othmann und Liebert) und der un„zivilisierten“, über-emotionalen (eine Jurorin sei aufgesprungen und habe geschrien) Gegenseite, die „rigoros nach Hautfarbe und Herkunft […] sortieren“ würde, ist so billig und durchschaubar, dass es am Ende nur wundert, warum die ZEIT diesen Text gedruckt hat und nicht die NZZ oder der Cicero.

Freitag, 17. Mai

Der 17. Mai ist „Internationaler Tag gegen Homo-, Bi- und Transfeindlichkeit“ Das Datum geht auf den 17. Mai 1990 zurück, als die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität von der Liste psychischer Krankheiten strich. Doch auch über 30 Jahre später sind queere Menschen noch Diskriminierung und Anfeindungen ausgesetzt. Und es scheint sogar eher schlimmer als besser zu werden. „Das gesellschaftliche Klima gegen queere Menschen hat sich im letzten Jahr nochmal deutlich verschärft“, sagte Mara Geri vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) am Freitag. Die Zahl der Übergriffe steigt seit Jahren und wie es aus Sicherheitskreisen heißt, setzte sich dieser Trend auch in diesem Jahr fort. „Durch Dämonisierung von LSBTIQ* und gezielte Desinformation sollen Hass und Hetze wieder salonfähig werden – und aus diesen Worten werden Taten“, sagte Mara Geri gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, forderte diese Woche eine Ausweitung von Artikel 3 im Grundgesetz, denn dieser sei „so löchrig wie ein Schweizer Käse“. Die letzte Änderung des Diskriminierungsschutzes im Grundgesetz fand 1994 statt, damals wurde Behinderung als Merkmal aufgenommen. Neben der Aufnahme sexueller und geschlechtlicher Orientierung forderte Ataman auch, Alter als schützenswertes Merkmal aufzunehmen.

Auch am Freitag

Bei einer Explosion in einem Kiosk in Düsseldorf wurden drei Menschen getötet, 16 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Bei den Getöteten handelt es sich um den 48-jährigen Betreiber des „Firoz-Kiosk“ und zwei Männer im Alter von 18 und 55 Jahren. Der jüngere Mann wohnte im Haus über dem Kiosk und starb an einer Rauchvergiftung beim Versuch die Wohnung übers Treppenhaus zu verlassen. Der ältere Mann starb in seiner Wohnung im ersten Stock, vermutlich ebenfalls an einer Rauchvergiftung. In den Medien werden Spekulationen darüber verbreitet, dass der Kioskbesitzer die Explosion selbst verursacht haben soll, es habe Konflikte mit der Nachbarschaft gegeben. Die Polizei fand Brandbeschleuniger und ermittelt nun wegen Brandstiftung und Mord. Dass nach Bekanntwerden der NSU-Terrorserie bei Anschlägen auf migrantisch-geführte Läden nicht automatisch auch der Staatsschutz ermittelt, bleibt mir ein Rätsel.

Samstag, 18. Mai

Am Samstag besetzten Aktivist*innen vorübergehend ein leerstehendes Haus in Hannover, wo am gleichen Tag der CSD stattfand. Als der Demozug am Nachmittag am Gebäude vorbeizog entrollten die Besetzer*innen Transparente und zündeten Pyrotechnik, um auf die Besetzung aufmerksam zu machen. Aus der CSD-Parade gab es dafür teilweise Applaus und etwa 70 Personen (so die Angabe der Polizei) blieben am Klageplatz, um die Aktion zu unterstützen. Für die Besetzer*innen war das ein toller Moment: „So viel Zuspruch, so viele Menschen blieben stehn, zeigten sich solidarisch und manche besuchten uns sogar im Haus. Doch was die Einweihungsfeier schlechthin für den neuen queeren Frei- und Wohnraum hätte werden können, wurde schnell der Schauplatz von widerlicher Polizeigewalt“, heißt es in einem Statement der Gruppe. Denn auch wenn sich die Polizei Hannover noch wenige Stunden zuvor auf Ex-Twitter damit rühmte, mit dem Hissen der „Regenbogenflagge“ ein „Zeichen für Vielfalt“ zu setzen, gingen sie mit brutaler Gewalt gegen die Unterstützer*innen vor. Die Cops schlugen auf Menschen ein, zogen einige an den Haaren und setzten Pfefferspray auch gegen gänzlich Unbeteiligte ein, wie Videoaufnahmen zeigen. Auch der Besetzung wurde schnell ein Ende bereitet, nachdem der Hausbesitzer, der das Gebäude „seit über zehn Jahren als Spekulativen Leerstand ungenutzt“ lässt, Gespräche verweigerte und Anzeige wegen „Hausfriedensbruch“ erstattete. „Kapitalistische Eigentumslogiken sind dann wohl doch wieder wichtiger als alles andere“, kommentierten die Besetzer*innen den Einsatz.

„Hier hätte Wohnraum entstehen können während die Mieten explodieren und Menschen auf der Straße leben. Hier hätte ein solidarischer, selbstbestimmter Freiraum zum einander Begegnen, Austauschen, Lernen und so vieles mehr entstehen können während in der Gesellschaft und insbesondere unter jungen Menschen Perspektivlosigkeit und Vereinzelung herrscht. Hier hätte ein queerer safer space entstehen können während die systematische Queerfeindlichkeit wie auch Übergriffe in Deutschland steigen und eine faschistische AfD auf dem Vormarsch ist. Hier hätte ein Raum abseits der kapitalistischen Dystopie geschaffen werden können…“

Aus der Stellungnahme der Besetzer*innen auf Telegram

Auch am Samstag

Sean Combs, aka P. Diddy (früher „Puff Daddy“), wird von mehreren Menschen beschuldigt, schwere physische und sexualisierte Gewalttaten begangen zu haben. CNN veröffentlichte am Samstag ein Video von 2016, in dem zu sehen ist, wie der Rapper seine damalige Freundin, Cassie Ventura, brutal verprügelt. Die Szene ist kaum auszuhalten und alles andere als mehrdeutig. Die heute 37-jährige Sängerin hatte im vergangenen November Combs „wegen Vergewaltigung und jahrelangen wiederholten körperlichen und anderen Misshandlungen“ angezeigt. Weitere Frauen meldeten sich daraufhin und gaben an, ebenfalls von dem heute 54-Jährigen vergewaltigt und misshandelt worden zu sein. Auch der Musikproduzent Rodney Jones reichte Klage ein. Combs soll ihn genötigt haben „zahlreiche Prostituierte anzuwerben und zum Vergnügen des Stars vor dessen Augen mit ihnen Sex zu haben“, er sei zudem regelmäßig „von Combs an intimen Stellen betatscht worden“. Gegen Combs läuft derzeit ein Verfahren wegen „Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“.

Sonntag, 19. Mai

In Berlin ist in der Nacht zu Sonntag ein 45-jähriger Mann tot in einem Kleidercontainer gefunden worden. Nach Polizeiangaben deutet die Auffindesituation auf einen Unfall hin. Es gibt nur kurze Randmeldungen dazu, es fehlt das öffentliche Interesse. Dabei kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen mit Altkleidercontainern. Offizielle Statistiken gibt es dazu nicht. Bei einer kurzen Google-Recherche fand ich folgende Meldungen:

  • Toter Mann im Altkleidercontainer (20. Februar 2024)
  • Rommerskirchen: Toter im Altkleidercontainer (22.11.2022)
  • Tote Frau in Container für Altkleider in Weinstadt gefunden (16.11.2022)
  • Großostheim/OT Ringheim | 25-Jährige verstirbt in Altkleidercontainer (23.07.2021)
  • Mann tot aus Altkleidercontainer geborgen (16.06.2021)
  • Mann stirbt nach Einstieg in Altkleidercontainer (04.07.2019)

Die Sammelcontainer für Altkleider werden immer wieder zur tödlichen Falle für Menschen, die versuchen, hineinzuklettern. Manche suchen einen warmen und trockenen Schlafplatz (wie z.B. in Plauen, Berlin, Mörfelden-Walldorf oder Karlsruhe) andere versuchen an die Kleiderspenden zu gelangen. Der Mechanismus der Container ist gefährlich, Menschen bleiben stecken und „ohne Hilfe ist es schier unmöglich, sich aus dieser Situation wieder zu befreien“, schreibt der WDR: „Die meisten Opfer ersticken in dem Container oder erleiden tödliche Quetschungen„. Die Menschen sterben, weil sie arm sind. Und die Tode wären vermeidbar: Es gibt Container, die ein Hineingreifen oder -klettern unmöglich machen. Doch ein flächendeckender Austausch kostet Geld. Den Betreibern ist das zu teuer. Ein niedersächsischer Unternehmer, der sichere Container vertreibt, versteht nicht, warum die Todesfallen nicht ersetzt werden, und kritisiert die Betreiber: „Die machen sich keine Gedanken. Wenn man so einen Todesfall sieht, muss man die Dinger doch vom Markt nehmen!“ Am besten wäre es, die Container ganz zu entfernen. Kleiderspenden können bei lokalen Kleiderkammern abgegeben werden, wo sie Bedürftigen gewaschen und vorsortiert zur Verfügung gestellt werden. Die „Spenden“, die in die Container geworfen werden, landen zu großen Teilen bei kommerziellen Händlern, die sie im Ausland weiterverkaufen und somit nicht nur die lokale Textilwirtschaft in den Zielländern zerstören, sondern auch für eine Umweltkatastrophe bspw. in afrikanischen Staaten sorgen.

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