Bundesweit demonstrierten diese Woche Menschen gegen Rechts, währenddessen beschloss der Bundestag härtere Abschieberegeln und Hans-Georg Maaßen die Gründung einer neuen Partei. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW3
Montag, 15. Januar
Wieder einmal beginnt der Wochenrückblick mit einem Femizid. In Mörfelden-Walldorf (Hessen) tötete ein 48-jähriger Mann eine 38 Jahre alte Frau. Der Täter kam gegen 19:15 Uhr in einen ALDI-Markt und erschoss die Kassiererin mit drei Schüssen in Oberkörper und Kopf. Anschließend tötete er sich selbst. Der Oberstaatsanwalt in Darmstadt reproduzierte das misogyne Narrativ der „Beziehungstat“. Gegenüber dem hr sagte er: „Die Indizien deuten darauf hin, dass das Tatmotiv in der gescheiterten Beziehung begründet sein könnte“. Formulierungen wie diese geben dem Opfer eine Mitschuld an seiner Ermordung. Täter und Opfer führten in der Vergangenheit eine Beziehung, die damals bereits von Gewalt geprägt gewesen sein soll. Ein Bekannter der Getöteten erzählte der Presse, „diese sei von dem Täter verfolgt und bedroht worden, er sei auch gewalttätig gewesen. Sie sei in großer Sorge um ihre Sicherheit gewesen und habe ihn angezeigt“. Im Februar sollte eine Verhandlung wegen Körperverletzung gegen den 48-Jährigen stattfinden. Die Tat soll sich vor einem Jahr, im Februar 2023, ereignet haben. Viel zu oft gehen Femiziden lange Phasen der Gewalt voraus. Femizide sind die „Extremform geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen“, sagt Deborah Hellmann, Psychologin und Professorin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen. Opfer von Partnerschaftsgewalt werden vom Staat nicht ausreichend geschützt, immer wieder werden Frauen getötet, die gegen die Täter bereits Anzeige erstattet hatten. Insbesondere bei muslimischen Opfern scheint die Polizei die Angst der Opfer häufig nicht ernst zu nehmen. Nachdem im April 2022 die sechsfache Mutter Zohra Mohammad Gul von ihrem Ex-Mann ermordet wurde, veröffentlichte die Schwester der Hinterbliebenen einen offenen Brief, der bis heute nichts an Aktualität verloren hat. Sie schrieb: „Sie [Zohra Mohammad Gul] war nicht das erste Opfer einer Schutzlosigkeit, die man nicht anders erklären kann als mit der zynischen Geringschätzung des Lebens von Frauen mit muslimischem Migrationshintergrund. Offenbar gibt es in Deutschland zweierlei Rechtsnorm: die Norm mit den durch Grundgesetz jeder Person zustehenden Rechten, und die relativierte Norm, die auf die vermeintliche Parallelgesellschaft der Migrant:innen angewandt wird. Immer wieder spricht die deutsche Polizei nach Femiziden von ‚Beziehungsdramen‘. Diese zynische Verharmlosung von Frauenmorden muss aufhören. Damit unsere Schwester nicht umsonst gestorben ist, muss die deutsche Politik für eine grundlegend geänderte Praxis der Polizei bei der Vorbeugung von Femiziden sorgen. Die Alarmzeichen müssen von den deutschen Behörden ernstgenommen werden.“
Dienstag, 16. Januar
Der zweite Femizid in dieser Woche ereignete sich am Dienstag in Beckingen (Saarland). Ein 55-Jähriger erschoss seine 43-jährige Ex-Partnerin mit einer Schrotflinte. „Wieder starb eine Frau, weil sie sich trennte“, schreibt die BILD und bedient sich ebenfalls der patriarchalen Sprache. Ich korrigiere den Satz für euch: Wieder starb eine Frau, weil ein gewalttätiger Mann mit Besitzanspruch sie ermordete. Die Trennung als Grund für den Femizid anzugeben, bedeutet, der Frau die (Mit-)Schuld an der Tat zu geben.
Auch am Dienstag
Ein bisschen Hoffnung machte diese Woche ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das oberste Gericht der EU entschied, dass häusliche Gewalt ein Grund ist, geflüchteten Frauen den Schutzstatus zu gewähren. Vorausgegangen war die Klage einer Kurdin, die 2018 nach Bulgarien geflüchtet war und angab, nach einer Zwangsheirat mit 16 Jahren von ihrem Mann immer wieder misshandelt worden zu sein. Nachdem die Frau in der Türkei Anzeige erstattet hatte und sich scheiden ließ, fürchtete sie Gewalt durch ihren Ex-Mann, seiner oder ihrer eigenen Familie. Bulgarien erkannte ihre Lage dennoch nicht als schützenswert an, schließlich sei es nicht der türkische Staat gewesen, der sie bedrohte und häusliche Gewalt sei kein Verfolgungsgrund. Doch der EuGH sieht das anders und gab der Klägerin Recht: „Wenn Frauen in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts sexueller oder häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, kann ihnen internationaler Schutz in der EU gewährt werden“, fasst die Tagesschau das Urteil zusammen. Das Gericht bezog sich in seiner Begründung auf die Istanbul-Konvention, das internationale Abkommen von 2011 zum Schutz von Frauen vor Gewalt.
Mittwoch, 17.Januar
Das Repräsentantenhaus des US-Bundesstaats South Carolina hat am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit ein Verbot der geschlechtsangleichenden Betreuung von trans Jugendlichen beschlossen. Der verabschiedete Gesetzentwurf würde es Mediziner*innen verbieten, Jugendliche unter 18 Jahren operativ oder medikamentös zu behandeln. Auch Hormonbehandlungen werden verboten. Die Entscheidung wurde in dem Wissen getroffen, dass geschlechtsangleichende Behandlungen für trans Jugendliche lebensrettend sein können. Trans Personen zu zwingen, mit dem Geschlecht zu leben, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde, führt bei den Betroffenen in vielen Fällen zu Depressionen bis hin zu Suizidalität. „Geht es wirklich um den Schutz von Minderjährigen oder geht es darum, eine Gruppe von Menschen anzugreifen, deren Lebensstil einem nicht passt?“, fragte der demokratische Abgeordnete Marvin Pendarvis.
Nochmal Mittwoch
Vergangene Woche veröffentlichte das Portal Correctiv eine Recherche zu einem Geheimtreffen von Rechtsextremisten in Potsdam, darunter AfD-Mitglieder, reiche Unternehmer*innen und Angehörige der CDU-nahen „Werte Union“. Den Text könnt ihr hier lesen. Wer sich in den letzten Monaten oder Jahren ein bisschen mit der erstarkenden Rechten in Deutschland befasst hat, sollte von kaum einem Detail der Enthüllung wirklich überrascht gewesen sein. Nichtsdestotrotz ist es natürlich wichtig, immer wieder über die Menschenfeindlichkeit der AfD und ihres personellen und ideellen Umfelds aufzuklären. Die Frage ist nur, in welcher Form das angemessen ist. Die Redaktion von Correctiv entschied sich, die Reportage im Stile eines Theaterstücks aufzuziehen, ein Drama in drei Akten. Ob diese Verkünstelung angesichts des menschenverachtenden Inhalts angebracht ist, muss jede Person für sich selbst beantworten. Doch Correctiv ging noch einen Schritt weiter und brachte das Ganze gemeinsam mit dem Berliner Ensemble am Mittwoch als „szenische Lesung“ auf die Bühne.
Die Regisseurin Ayşe Güvendiren kommentierte die Aktion auf Instagram. Ihre Worte teile ich im Folgenden ungekürzt:
Die Absicht dahinter in allen Ehren, aber das muss jetzt raus, sonst platz ich; bei Gott mir egal wem ich jetzt damit auf die Füße trete. Stream ist zu Ende. Mein Puls hat sich noch immer nicht gelegt. Und das nicht wegen dem Inhalt. Nein, sondern wegen dem Umgang mit genau diesem Inhalt. Komödiantisches Narrativ als Pseudo-Bewältigungsstrategie? Sind wir hier in der Prime-time? Seid ihr Jan Böhmermann, oder was los? Wen zur Hölle wollt ihr damit unterhalten? Wen soll das belustigen? Wer soll da verdammt nochmal lachen? Wer KANN da überhaupt lachen? Ist das euer fucking Ernst? Ich hab nicht gelacht. Meine Schwester hat nicht gelacht. Meine Mutter nicht. Kein bisschen. Nicht eine einzige Regung im Gesicht. Aber ich bin nicht der Maßstab. Zumindest nicht ich allein. Ob da Ferhat Unvars Mutter gelacht hat? Konnte die Mutter von Can Leyla schmunzeln? Fragt mal die Tochter von Mehmet Kubaşık ob sie erfreuen konnte an dem ‚Witz‘ dieses Abends. Horcht mal bei İbrahim Arslan nach, oder bei Aynur Satır. Oder bei Cihat Genç. Quatscht mal mit denen Überlebenden der Keupstraße. Was wohl die Hanauer Hinterbliebenen denken? Oder die aus Halle? Oder. Oder. Oder. Meine Fresse, was ist nur los bei euch ya. Reicht, vallah reicht!“
„Selten war mir Theater so fremd wie heute. Wirklich. Und das sage ich als Theaterschaffende (!). Ich möchte mir gar nicht ausdenken, wie ‚theaterfremde‘ Menschen empfunden haben (könnten).
Seit Jahren bewerben wir das Theater ,als oRt für aLLe.‘ Seit Jahren Diversitätsbestrebungen, Kanonhinterfragungen, Systemkritik. Etliche Bemühungen. So viel Arbeit. So viel Mühe steckt dahinter. Und dann kommt so ein Abend und stößt n Dolch in die blutende Wunde. Und zack. Weg ist das so mühsam Erarbeitete. Mit einem Wisch. Mit einem Klick. Mit einem verdammten Stream.
Meine Schwester kommt seit Tagen in mein Zimmer und fragt immer wieder nach ,ob wir jetzt alle abgeschoben werden.‘ Meine Mutter rätselt ob ihr Hijab als ein Zeichen von ‚nicht assimiliert genug‘ zählen könnte. Mein Vater macht sich Gedanken über seine Deutschkenntnisse. Und während meine Familie und die Familien von Millionen von Menschen in diesem Land mit diesem mächtigen Ohnmachtsgefühl kämpfen, erlaubt ihr es euch vollen Ernstes daraus nen Unterhaltungsabend zu machen? Auf wessen Rücken? Aus wessen Kosten? Wie könnt ihr es wagen? Wie?
Donnerstag, 18. Januar
Deutsche Doppelmoral war selten so offensichtlich wie diese Woche. Kanzler Olaf „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ Scholz erklärte mit Blick auf die Correctiv-Enthüllungen: „Rechtsextreme greifen unsere Demokratie an. Sie wollen unseren Zusammenhalt zerstören“. Und an die „mehr als 20 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte“ gerichtet sagte er: „Manche von ihnen fragen sich, ob sie hier in Deutschland noch eine Zukunft haben. Und deshalb möchte ich Ihnen allen sagen: Sie gehören zu uns“. Das warme Worte nichts bedeuten bewies die Bundesregierung am Donnerstag: Das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ wurde offiziell vom Bundestag beschlossen. Zukünftig können Menschen (auch Familien mit Kindern, sofern sie über 12 Jahre alt sind) ohne Vorankündigung abgeschoben werden, auch mitten in der Nacht. Menschen können von nun an bis zu 28 Tage in „Ausreisegewahrsam“ eingesperrt werden, ohne, dass sie etwas verbrochen haben und ohne Gerichtsverfahren. Die Abschiebehaft kann sogar bis zu 18 Monaten dauern und soll künftig schon bei illegaler Einreise verhängt werden können. Laut Amnesty International ist das ein Angriff auf ein zentrales Grundrecht, nämlich das der Freiheit der Person. Außerdem räumt das neue Gesetz der Polizei weitere Befugnisse zur Schikane geflüchteter Menschen ein. Beispielsweise dürfen die Cops dürfen künftig zu jeder Tages- und Nachtzeit unangekündigt Durchsuchungen in Gemeinschaftsunterkünften durchführen, auch in den Räumen, die gar nicht von der Person bewohnt werden, die abgeschoben werden soll. „Das neue Rückführungsgesetz bedient rechten Populismus, löst aber keine Probleme“, erklärte Pro Asyl in Reaktion auf den Bundestagsbeschluss: „Mehr Härte bei Abschiebungen mag zwar zu einigen Abschiebungen mehr führen – allerdings zu einem sehr hohen Preis“. Es baue weder bezahlbare Wohnungen, noch schaffe es dringend benötigte Kita- und Schulplätze. „Wir müssen endlich damit beginnen, Flucht und Flüchtlinge in einer globalisierten Welt als Normalität zu begreifen. Jedenfalls, wenn uns in Deutschland und Europa die Menschenrechte noch etwas wert sind und wir sie nicht dem rechten und spaltenden Diskurs opfern wollen.“
Freitag, 19. Januar
Am Dresdner Landgericht wurde am Freitag die Klage des Bauunternehmers Jörg Drews (Geschäftsführer Hentschke Bau) gegen eine antifaschistische Publikation verhandelt. Auf der Anklagebank saß der Landeschef der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) in Sachsen, Silvio Lang. Die VVN-BdA betreibe laut Hentschke Bau „linksextremistische Agitation“, indem sie die Verstrickungen des Unternehmens und dessen Geschäftsführer in die rechtsextreme Szene aufdecke. Konkret dreht sich der Rechtsstreit um eine 2023 veröffentlichte Publikation des Else-Frenkel-Brunswik-Institut für Demokratieforschung (EFBI) mit dem Titel „Vernetzt und etabliert: Unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen“. Darin werden u.a. die Spende von Hentschke Bau an die AfD in Höhe von 19.500 Euro erwähnt, sowie von Jörg Drews veranstaltete rechtsoffene Diskussionsrunden und dessen Unterstützung „alternativer Medien“, in denen auch Rechtsextremisten und Reichsbürger zu Wort kamen. Hentschke Bau und dessen Anwalt Carsten Brennecke (Mitgründer von HÖCKER Rechtsanwälte – wer ist überrascht?) fordert eine Löschung des „einseitigen Pamphlets“. Für das Projekt „Frag den Staat“, das Betroffenen rechter Klagen „Gegenrechtsschutz“ anbietet, ist das Vorgehen von Hentschke Bau ein strategischer Move, um politische Gegner*innen zum Schweigen zu bringen. „Rechte Netzwerke mahnen ab und verklagen, um Druck auf Menschen aus Aktivismus, Politik, Wissenschaft, Kunst und Journalismus auszuüben“, heißt es auf der Webseite des Projekts, das die Prozesskosten der VVN-BdA in dieser Sache übernimmt. Weiter heißt es: „Werden juristische Verfahren strategisch rechtsmissbräuchlich genutzt, bedroht das die Meinungsfreiheit. (…) Das Ziel solcher Angriffe: Der öffentliche Diskurs zu einem bestimmten Thema soll erstickt werden. Betroffene sollen eingeschüchtert und von ihrer wichtigen Arbeit abgelenkt werden.“ Ob Hentschke Bau mit dieser Strategie erfolgreich sein wird, darüber entscheidet nun der zuständige Dresdner Richter, Stefan Dreher, der bis 2018 Mitglied in der AfD war und bis 2015 für die Partei auch im sächsischen Landtag saß. Das Urteil wird Anfang April erwartet. Gegen das EFBI ist eine separate Klage beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängig, der Verhandlungstermin steht allerdings noch nicht fest.
Samstag, 20. Januar
Apropos Rechtsextreme. Der frühere Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen gab am Samstag bekannt, dass er eine eigene Partei gründen will. Der Vorsitzende der CDU-nahen „Werteunion“ hat dafür die Rückendeckung der Mehrheit der Mitglieder. Auf einer nichtöffentlichen Mitgliederversammlung in Erfurt sei Maaßen am Samstag das Mandat erteilt worden, „die Gründung einer konservativ-liberalen Partei“ auf den Weg zu bringen, und zwar unter dem Namen „Werteunion“. Das erklärte Ziel ist es, zu den Landtagswahlen im September in Thüringen, Sachsen und Brandenburg anzutreten. Man sei „gesprächsbereit in alle politischen Richtungen“, explizit auch mit der AfD. Die Frage, wer die Zielgruppe der neuen Partei rechts der CDU sein soll, bleibt allerdings unklar, denn für diese Wähler*innen gibt es ja bereits die AfD.
Sonntag, 21. Januar
In Berlin haben heute zwischen 100.000 (Polizeiangabe) und 350.000 (Veranstaltende) Menschen gegen Rechtsextremismus demonstriert. Unter dem Motto „Demokratie verteidigen: Zusammen gegen Rechts“ hatte ein breites Bündnis aus Parteien, Fridays for Future und Gewerkschaften zum Protest vor dem Bundestag aufgerufen. Wie das SPD und Grüne mit ihrer eigenen, flüchtlingsfeindlichen Politik vereinbaren, konnte leider nicht beantwortet werden. Trotzdem ist es natürlich ein starkes Signal, dass es den Menschen in Deutschland nicht einfach egal ist, dass die AfD mit ihren Verbündeten plant Deutschland zu einem arisch-reinen Faschostaat umzubauen. Auch in anderen Städten demonstrierten heute hunderttausende Menschen. In München kamen laut Veranstaltenden bis zu 250.000, in Bremen, Leipzig und Dresden wurden jeweils mehr als 40.000 gezählt, in Chemnitz 12.000, in Cottbus 5.000, Görlitz 2.000 und in Pirna 1.000. Mit Blick auf die drei Landtagswahlen (Sachsen, Thüringen, Brandenburg), ist es dieses Jahr besonders wichtig, die Demos in den ostdeutschen (Klein-)Städten zu unterstützen. Zum Beispiel schon am morgigen Montag in Freiberg (17 Uhr), Zittau (18 Uhr) oder Meißen (19 Uhr).
Das wars für heute, ich danke euch wie immer fürs Lesen. Wer kann und will: via PayPal gibt es die Möglichkeit, ein Trinkgeld dazulassen. Oder du wirst heute Fördermitglied auf Steady und hilfst mir dabei, meine Arbeit dauerhaft zu finanzieren.