You are currently viewing Brüder im Geiste
Foto (und Plakat) von mir :)

Brüder im Geiste

Selbstinszenierungen am Holocaustgedenktag, ein Fascho-Wirtschaftsgipfel im Springerhaus, ein Gewalthilfegesetz, das nicht alle Betroffenen schützt und hunderttausende gegen einen künftigen Kanzler. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW5

Montag, 27. Januar

Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee das Konzentrationslager Auschwitz, der Tag ist seit 1996 als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ gesetzlicher Feiertag. Auch in diesem Jahr nahmen Politiker*innen und Personen des öffentlichen Lebens den Gedenktag zum Anlass, sich selbst zu inszenieren. So zum Beispiel Robert Habeck, der ein Foto von sich beim Gedenkstättenbesuch postete, das ihn von hinten zeigt, wie er im schwarzen Mantel durch die Baracken von Auschwitz läuft. Dazu liefert der Grüne Spitzenkandidat eine kurze Caption, in der er in drei Sätzen dreimal „ich“ schreibt und von „Momenten allein“, bei denen er jedoch offensichtlich mindestens eine Person dabeihatte für sein inszeniertes Foto. Geschmacklos, wenn ihr mich fragt, aber harmlos im Vergleich zur Zeitschrift EMMA, die am Montag ein Bild in den Sozialen Netzwerken postete, auf denen Alice Schwarzer ein Schild mit der Aufschrift „I remember“ hält. Dazu schreibt das Magazin: „80 Jahre nach dem Holocaust ist Antisemitismus auch in Deutschland wieder angesagt. Abgesehen von einer Minderheit Unbelehrbbarer eingeschleppt von chronisch antisemitischen Migranten. Und zugelassen aus falscher Toleranz. Eine Schande!“ Schwarzer versteckt ihren antimuslimischen Rassismus schon lange nicht mehr, aber den Holocaust-Gedenktag zu nutzen, um gegen Geflüchtete zu hetzen, ist next level bösartig. Und antisemitisch: denn das Narrativ von „eingeschleppten“ Migrant*innen basiert auf der verschwörungsideologischen Erzählung des „Großen Austauschs“, die strukturell antisemitisch ist.

Auch am Montag

In Berlin trafen sich am Montag Rechtsextremist*innen mit bürgerlichen Politiker*innen und Konzernbossen zum Vorabend-Dinner anlässlich des „WELT Wirtschaftsgipfels“ im Springer-Hochhaus, bei dem nach Angaben des Veranstalters die Teilnehmenden ein „einzigartiges Speed-Dating mit den exklusivsten Entscheidern Europas“ angeboten wurde. Die NGO Lobby Control forderte die eingeladenen Politiker*innen im Vorfeld auf, ihre Teilnahme abzusagen: „Einem Demokratiefeind wie Musk den Hof zu machen, sendet ein völlig falsches Signal und würde seine äußerst problematische Rolle in Deutschland weiter stärken“, hieß es in einer Pressemitteilung: „Events wie der WELT-Wirtschaftsgipfel sind ohnehin problematische Lobbyformate, die die unabhängige Berichterstattung gefährden. Der Springer-Konzern agiert in diesem Fall nicht als Medium, sondern als Lobbynetzwerk. Konzerne können Sponsoring-Pakete zum Wirtschaftsgipfel erwerben, während gleichzeitig breit über die Veranstaltung berichtet wird. Das ist kein Pflichttermin für Politiker:innen. Unternehmen haben genug Möglichkeiten, um sich mit der Politik auszutauschen. Es braucht kein exklusives Privat-Event, bei dem sich Unternehmen und Superreiche privilegierte Zugänge zur Politik erkaufen können.“ Der Bundeskanzler sagte kurz vorher tatsächlich ab, angeblich aus Termingründen. Robert Habeck nahm teil, genauso wie Alice Weidel, Markus Söder, Christian Lindner und Sahra Wagenknecht. Elon Musk wurde letztlich nur per Video zugeschaltet, bestimmt eine große Enttäuschung für seine Fans, rund 50 CEOs, die laut Springer an der Veranstaltung teilnahmen, darunter: Oliver Bäte, Allianz, Leonhard Birnbaum, E.ON, Oliver Blume, Porsche, Christian Bruch, Siemens Energy, Rolf Buch, Vonovia, Roland Busch, Siemens, Carsten Knobel, Henkel, Markus Krebber, RWE, Bettina Orlopp, Commerzbank, Armin Papperger, Rheinmetall, Christian Sewing, Deutsche Bank, Joachim Wenning, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft und Oliver Zipse, BMW. Lauter Millionäre mit extrem rechter Agenda, die sich den Zugang zu politischen Entscheidungsträger*innen kaufen. Oligarchie made in Germany. Springers Vorstandsvorsitzender, der Milliardär Matthias Döpfner, ist einer der Drahtzieher der autoritären Wende. Kurz vor Weihnachten ließ er Elon Musk einen Wahlaufruf für die AfD in der WELT veröffentlichen. Der Spiegel nennt Döpfner den „Alleinherrscher über einen der wichtigsten Medienkonzerne Deutschlands“, Döpfner und Musk seien „Zwei Brüder im Geiste“. Der Kampf gegen rechts in Deutschland konzentriert sich weitgehend auf die AfD. Als Antifaschist*innen dürfen wir die Hintermänner jedoch nicht vergessen. Deswegen protestierten am Montagabend auch Hunderte gegen das CEO-Dinner im Springerhaus. Es kam zu Polizeigewalt und mindestens einer Festnahme.

Vor dem Axel-Springer-Gebäude kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Teilnehmenden der Demo gegen den „Welt-Wirtschaftsgipfel“. Mindestens eine Person wurde bislang festgenommen #b2701

Madlen Haarbach (@madlenhaarbach.bsky.social) 2025-01-27T17:20:08.323Z

Dienstag, 28. Januar

Der Berliner Senat beschloss am Dienstag eine Bundesratsinitiative, um den Einsatz von sogenannten K.O.-Tropfen und anderer Substanzen härter zu bestrafen. Ziel ist es, die Verwendung von Betäubungsmitteln bei Sexualstraftaten im Strafgesetzbuch als „gefährliche Werkzeuge“ zu verankern, wie z.B. auch Baseballschläger oder Glasflaschen. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sprach von einer Zunahme der Gewalt mit K.O.-Tropfen, vor allem gegen Frauen und Mädchen. 2024 wurden in Berlin insgesamt 60 Straftaten im Zusammenhang mit K.o.-Tropfen oder ähnlichen Substanzen gezählt. So viele wie seit 2019 nicht mehr, berichtet der rbb. Wirklich verlässliche Zahlen gibt es jedoch nicht, da sexualisierte Gewalt ohnehin selten angezeigt wird und die Erfassung des „Tatmittels“ im Polizeimeldesystem nicht verpflichtend ist. Wie so oft bei strafrechtsfeministischen Anliegen ist auch hier die Initiative kritisch zu bewerten. Denn auf der einen Seite ist es natürlich wichtig, dass diese Substanzen im Kontext sexualisierter Gewalt ernster genommen werden und Gerichte eine klarere Rechtsgrundlage für Verurteilungen bekommen. Auf der anderen Seite führen Strafverschärfungen selten zu weniger Taten, weil sie an den tiefen strukturellen Ursachen von Gewalt gegen Frauen und marginalisierte Gruppen nichts ändern. Es verschiebt die Verantwortung auf die Strafverfolgungsbehörden, anstatt in Prävention, Aufklärung und Schutzmaßnahmen für potenzielle Betroffene zu investieren. Es baucht z.B. eine Verbesserung der Forensik, bessere Testverfahren für K.O.-Tropfen, und vor allem geschultes Personal: in Krankenhäusern und auch bei der Polizei im Umgang mit Betroffenen, aber auch in Gastronomie und Nachtleben, um Anzeichen erkennen und eingreifen zu können. In Neumünster haben gerade vier Schülerinnen ein Mittel entwickelt, das K.O.-Tropfen im Getränk sichtbar macht. Die vier haben mit ihrer Idee den ersten Platz bei einem Start-Up-Wettbewerb der Fachhochschule Kiel gemacht. „Unser Ziel ist, dass jeder das Mittel in einem Fläschchen zum Feiern mitnehmen kann“, sagt Nesrin Mehmedova aus dem Team von „SafeSip“. Am Ende wäre damit potentiellen Opfern von K.O.-Tropfen auf jeden Fall mehr geholfen als durch den Vorstoß des Berliner Senats.

Mittwoch, 29. Januar

Der Bundestag hat am Mittwoch die umstrittene Antisemitismus-Resolution angenommen, einen parteiübergreifenden Beschluss, mit dem vorgeblich Judenfeindlichkeit an Schulen und Unis bekämpft werden soll. Vorgeblich deshalb, weil die Resolution vor allem die sogenannte „Israelfeindlichkeit“ in den Mittelpunkt rückt und dabei Antisemitismus mit Kritik an der israelischen Politik gleichsetzt. Damit greift der Beschluss direkt die Wissenschaftsfreiheit an und erntet zurecht Kritik von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK). Diese hatte in Reaktion auf einen ähnlichen Bundestagsbeschluss im November erklärt, „dass ein solcher Beschluss sachlich nicht geboten und vor dem Hintergrund von Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit nicht nützlich ist“. Nicht nur die HRK kritisiert, dass die Resolution die IHRA-Definition von Antisemitismus als verbindlich für die Wissenschaft festlegen und den Studierenden als die alleingültige Wahrheit vermittelt will. „Das ist wissenschaftsfremd und wissenschaftsfeindlich. Deswegen ist die Resolution in dieser Form inakzeptabel“, sagt der Historiker Ulrich Herbert im Interview mit der taz. Und auch die HRK betonte letztes Jahr: „Die Diskussion über die Definition von Antisemitismus ist Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Politische Entscheidungen können und dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder gefährden noch unterbinden. Eine staatliche Intervention in die Art und Weise, wie dieser wissenschaftliche Diskurs an den Hochschulen ausgestaltet wird, ist nicht zulässig.“ Im Kern definiert die IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance) Antisemitismus nicht nur als Feindschaft gegenüber Jüdinnen*Juden, sondern auch nicht-jüdischen Personen und den Staat Israel. Doch der am Mittwoch verabschiedete Beschluss geht noch weiter. Den Hochschulen werden mehr Befugnisse gegeben, gegen unliebsame Studierende und Beschäftigte vorzugehen und es wird ein Ausbau der Zusammenarbeit der Unis mit den Sicherheitsbehörden gefordert. Dörthe Engelcke​, Leiterin des Kompetenzzentrums für das Recht arabischer und islamischer Länder am Max-Planck-Institut, befürchtet, dass die Resolution „sehr wahrscheinlich Auswirkungen auf die Vergabe von Fördermitteln für die Forschung haben“ werde und Wissenschaftler*innen „in ihrer Lehre, im kollegialen Gespräch und auch in der Forschung Reizthemen wie Völkermord, Apartheid und alles, was den Nahostkonflikt berührt“ meiden werden.

Donnerstag, 30. Januar

In einer längst überfälligen Entscheidung hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen, den Mutterschutz auch für Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche zu gewähren. Bisher blieben Betroffene nach einer Fehlgeburt oft ohne gesetzlichen Schutz und mussten direkt wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Diese Gesetzesänderung erkennt endlich die körperlichen und seelischen Belastungen an, die eine solche Situation bedeutet und gewährt den Betroffenen Zeit zur Regeneration. Dieser Fortschritt ist maßgeblich dem Engagement von Aktivist*innen und Betroffenen zu verdanken, die lange für eine Reform des Mutterschutzgesetzes gekämpft haben. Natascha Sagorski, die vor Jahren eine entsprechende Petition gestartet hat, freut sich über den Erfolg, glaubt aber auch, dass es wahrscheinlich schneller gegangen wäre, wenn die Betroffenen überwiegend Männer wären: „Ein Thema, das familienpolitisch ist und dann auch noch fast nur Frauen betrifft – das dann auf die höhere Ebene zu heben, war glaube ich, die größte Herausforderung.“

Nochmal Donnerstag

In Genthin (Sachsen-Anhalt) tötete mutmaßlich ein 28-Jähriger seine 20 Jahre alte Ex-Partnerin. Laut BILD erwürgte der Täter die junge Frau an deren Haustür und flüchtete. Gegen den Mann soll bereits ein Näherungsverbot vorgelegen haben, er sei polizeibekannt, so die Boulevardzeitung. Der mutmaßliche Täter wurde am Freitag gefasst und befindet sich in Untersuchungshaft.

Freitag, 31. Januar

Das Gewalthilfegesetz kommt. Das hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Und so sehr ich mich darüber freuen will, dass dieser historische Meilenstein – ein Rechtsanspruch auf Gewaltschutz – kommen soll, so wenig Freude empfinde ich doch angesichts der „Kompromisse“, die dafür eingegangen wurden. Auf Drängen der CDU und anderer konservativer Kräfte wurde der Schutzanspruch für trans* Frauen nicht nur aus dem Gesetz gestrichen, sondern explizit ausgeschlossen. „Die Bedarfe von betroffenen Männern sowie trans- und intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sind im Hilfesystem oftmals nicht angemessen berücksichtigt“, hieß es in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes, wie sie am 3. Dezember 2024 vorgelegt wurde. Das sollte sich ändern. Doch davon ist jetzt keine Rede mehr. Obwohl die Istanbul-Konvention ganz klar trans* und inter* Frauen im Begriff „Frauen“ inkludiert, werden sie im Gewalthilfegesetz nicht mehr berücksichtigt. „Dass auf den letzten Metern transfeindliche Narrative das Gesetz prägen, ist empörend. Wer die breit angelegte Desinformationskampagne gegen trans* Personen mitträgt, nimmt in Kauf, dass diese Minderheit infolge noch mehr Gewalt und Diskriminierung erleiden wird und ihr Schutz allgemein als zweitrangig erachtet wird. In der nächsten Legislatur muss das umgehend revidiert werden“, sagte Sylvia Haller, Vorstandsmitglied des Deutschen Frauenrats. Und auch für geflüchtete Frauen und Betroffene mit unsicherem Aufenthaltsstatus gilt der Rechtsanspruch auf Gewaltschutz nicht. „Die Ungleichbehandlung von gewaltbetroffenen Frauen muss dringend korrigiert werden! Gerade geflüchtete Frauen und Kinder in Asylverfahren leben oft in besonders prekären Situationen und brauchen dringend einen besseren Zugang zu Schutz vor Gewalt. (…) Wer in einem Gewalthilfegesetz versäumt, die Hürden für geflüchtete Frauen zu Schutz anzugehen, akzeptiert den Zustand ihrer erhöhten Gefährdung“, erklärte Andrea Kothen, Referentin von PRO ASYL.

Samstag, 1. Februar / Sonntag, 2. Februar

Vielleicht ist es euch bis hierher gar nicht aufgefallen, aber ich habe das leidige Thema Friedrich Merz fürs Wochenende aufgehoben. Andernfalls hätte ich an jedem Tag dieser Woche was zu diesem Fascho im Demokratenpelz sagen müssen. Am Montag stellte er ein 5-Punkte-Plan gegen Migrant*innen vor, das u.a. dauerhafte Grenzkontrollen, Zurückweisungen an den Grenzen und unbefristeter Ausreisegewahrsam vorsieht. Merz‘ Forderungen entsprechen einer defacto Abschaffung des Grundrechts auf Asyl und sind weder mit dem Grundgesetz noch internationalem Recht vereinbar. Aber wen interessiert das schon mitten im Wahlkampf? Der CDU-Spitzenkandidat machte klar, dass er sich „nicht von Blockaden von der SPD und den Grünen abhängig“ machen würde, und seinen Gesetzesentwurf auch mit der AfD durchbringen würde: „Das, was in der Sache richtig ist, wird nicht falsch, dadurch, dass die Falschen zustimmen“, sagte Merz. Ja, warum sollten sie auch nicht zustimmen, schließlich entspricht Merz Antrag exakt den Forderungen der Rechtsaußenpartei. „Dieser Antrag mit den fünf Forderungen ist, was die Forderungen anbelangt, von der AfD abgeschrieben. Zur Wahrheit gehört dazu, dass die CDU genau diese Forderung sieben Jahre von uns abgelehnt hat. Das ist Fakt“, sagte Alice Weidel am Dienstag. Am Mittwoch brachte die CDU-CSU-Fraktion den 5-Punkte-Plan dann zur Abstimmung, mit Erfolg, die Mehrheit im Bundestag stimmte dafür, die Stimmen von Union, AfD und FDP reichten aus. Die Union sei „aus der politischen Mitte dieses Hauses ausgebrochen“, resümierte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich und die Grünen waren zwar angeblich „erschüttert“ (Katharina Dröge), erklärten aber weiterhin ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit in einer künftigen Koalition. „Die Frage ist ja an Herrn Merz gerichtet, mit wem er eigentlich noch regieren will. Und wir sind da klar, wir stehen für demokratische Mehrheiten in der Mitte und dafür stehen wir auch immer zur Verfügung“, sagte Grünen-Chefin Franziska Brantner auf die Frage, ob sie sich eine Regierungsbeteiligung unter Friedrich Merz vorstellen könne. Albrecht Weinberg, ein 99-jähriger Holocaust-Überlebender kommt nicht so leicht über die Abstimmung hinweg. Er erklärte, sein Bundesverdienstkreuz zurückzugeben. „Es ist zu schwer geworden, es zu tragen, wenn man solche Nachrichten hat. Furchtbar“, sagte der zur dpa. Am Freitag kam es dann zur Abstimmung des sogenannten „Zustrombegrenzungsgesetz“, das aber keine Mehrheit fand. 338 Abgeordnete stimmten dafür, neben der CDU auch die Abgeordneten der AfD und des BSW, sowie mehrheitlich der FDP, 349 stimmten dagegen. Wer wie abgestimmt hat, kann hier im Einzelnen nachgeschaut werden. Ohne die Gegenstimmen der Linken Abgeordneten wäre das Gesetz durchgegangen, ein weiterer Grund dafür, dass wir die Partei auch in der nächsten Legislatur im Parlament brauchen. Friedrich Merz hatte daraufhin eine Art „jetzt erst recht“-Moment und kündigte am heutigen Sonntag ein „Sofortprogramm“ für den Fall eines Wahlsieges an und gab den „Wählerinnen und Wählern in Deutschland die Garantie“ auf eine „wirkliche Wende“ in der Asylpolitik. Am „Zustrombegrenzungsgesetz“ hält er fest. In Berlin gingen währenddessen rund 200.000 Menschen gegen ihn und seine menschenverachtende Politik auf die Straße. Die Polizei sprach von 160.000, die Veranstalter*innen von 250.000 Teilnehmenden auf der „Brandmauer“-Demo. In Hamburg protestierten am Samstag 80.000. Vielleicht ist das der kleine Hoffnungsschimmer für die kommende Woche.

Das wars für heute, ich danke euch wie immer fürs Lesen. Wer kann und will: via PayPal gibt es die Möglichkeit, ein Trinkgeld dazulassen. Oder du wirst heute Fördermitglied auf Steady und hilfst mir dabei, die Arbeit am Wochenrückblick dauerhaft zu finanzieren.

Hier den (kostenlosen!) Newsletter abonnieren