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Frozan Safi und drei weitere Frauen wurden diese Woche in Masar-i-Sharif ermordet. (Illustration von mir.)

Oury Jalloh – das war Mord!

Abtreibungen können Leben retten, deutsche Behörden sehen Afghaninnen beim Sterben zu und ein neurechter Thinktank wird uns auch nicht sagen, wie viele Gutachten es noch braucht, bis der Mord an Oury Jalloh endlich aufgeklärt wird. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW44

Montag, 1. November

Am Montag wurde bekannt, dass eine schwangere Frau starb, weil ihr die lebensrettende Abtreibung verwehrt wurde. Die Ärzt*innen im Krankenhaus in der südpolnischen Stadt Pszczyna hätten sich aufgrund des strengen Abtreibungsgesetzes nicht getraut, das Leben der 30-Jährigen zu retten, sondern darauf gewartet, dass der geschädigte Fötus von selbst abstirbt. Die Frau war an einem septischen Schock gestorben, der durch ein früheres Eingreifen hätte verhindert werden können.

Dienstag, 2. November

Dienstags ist Stokowski-Day: Die wöchentliche Kolumne erscheint auf SPON. Diesmal geht es um die angeblich „verrohte Debattenkultur“. Margarete Stokowski fragt: „Wann soll diese Zeit gewesen sein, in der es eine richtig gute Debattenkultur gab? Als es noch Duelle gab? Als im Bundestag noch gewettet wurde, ob eine bestimmte Politikerin einen BH trägt oder nicht? Als Nikel Pallat in einer Talksendung eine Axt rausholte, um einen Tisch zu zerschlagen, oder als Joschka Fischer erklärte: »Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!« – oder wann genau?“

Mittwoch, 3. November

„Oury Jalloh – Das war Mord!“ mit diesem Slogan ist vertraut, wer seit 2005 jemals auf einer antifaschistischen Demo war. Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei Dessau an eine Matratze gefesselt verbrannte, habe sich selbst angezündet, so von Anfang an die Behauptung der Polizei. Mehrere Gutachten kamen zu einem anderen Ergebnis. So auch das neueste, von Freund*innen Jallohs in Auftrag gegebene Brandgutachten. Der gefesselte Gefangene kann unmöglich auf einer feuerfesten Matratze einen derartigen Brand gelegt haben. Der beauftragte Brandexperte, Ian Peck, hält es für“ höchstwahrscheinlich, dass am 7. Januar 2005 eine Menge einer flüchtigen entzündbaren Flüssigkeit wie Benzin über Herrn Jalloh gegossen und absichtlich entzündet wurde“. Es ist mir unbegreiflich, wie bis heute an der absolut unglaubwürdigen Version der Dessauer Dienststelle festgehalten wird, die sich an mehreren Stellen als unwahr herausstellte. Eine forensische Untersuchung brachte ans Licht, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde, es ist nicht unwahrscheinlich, dass seine Verbrennung eine Vertuschung der brutalen Gewalttat war. Der fünfteilige Podcast „Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau“ rekonstruiert den Fall eindrücklich und deckt zwei weitere Fälle auf, bei denen Menschen im Dessauer Polizeirevier zu Tode kamen. Im Podcast geht es auch darum, dass Opfer von Polizeigewalt kaum eine Chance haben, um Korpsgeist und darum, wie aus einem Polizei- ein Justizskandal wurde.

Donnerstag, 4. November

Am 4. November 2011 flog in Zwickau eine Wohnung in die Luft, kurz nachdem sich zwei Männer in einem Wohnmobil selbst erschossen hatten. Die NSU-Terrorzelle enttarnte sich selbst, nachdem sie zehn Jahre lang mordend durch Deutschland gezogen waren. Mindestens zehn Menschen wurden von Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos erschossen, unter Mithilfe von Beate Zschäpe.

In Gedenken an

  • Enver Şimşek
  • Abdurrahim Özüdoğru
  • Süleyman Taşköprü
  • Habil Kılıç
  • Mehmet Turgut
  • İsmail Yaşar
  • Theodoros Boulgarides
  • Mehmet Kubaşık
  • Halit Yozgat
  • Michele Kiesewetter

Der Prozess gegen die Täter*innen und Helfer*innen ist abgeschlossen. Einige der Verurteilten sind inzwischen schon wieder auf freiem Fuß. Doch aufgeklärt ist kaum etwas. Die Familien der Opfer haben nach wie vor Fragen, die ihnen der deutsche Staat nicht beantwortet. Warum konnte das Trio so lange ungestört töten, wo doch die Sicherheitsbehörden von Anfang an auf ihrer Spur waren? Wer sind die Helfer*innen und Mitwissenden? Warum wurde im Umfeld der Opfer ermittelt, statt das von Anfang an naheliegende Motiv Rassismus zu untersuchen. Wie kann es sein, dass die NSU-Akten unter Verschluss bleiben, obwohl sie dringend benötigte Aufklärung ermöglichen würden? Was hat der Verfassungsschutz gewusst, gedeckt und vertuscht? Wieso gibt es keine Konsequenzen? Warum wird der Rechtsterrorismus in Deutschland nach wie vor verharmlost? Wieso wurden die Rechtsextremen nicht konsequent entwaffnet?

Auch am Donnerstag

Irgendwie passend, dass sich der neurechte Thinktank „Denkfabrik R21“ diesen Jahrestag ausgesucht hat, um an die Öffentlichkeit zu gehen. In der Selbstdarstellung heißt es: „Die Denkfabrik R21 tritt für einen leistungsfähigen schlanken Staat und nachhaltiges Wachstum ein, bekennt sich zur führenden Verantwortung Deutschlands für ein geopolitisch handlungsfähiges, wirtschaftlich erfolgreiches und selbstbewusstes Europa und steht für einen weltoffenen Patriotismus.“ Tschuldigung, mir kam etwas Kotze hoch, schnell weiter im Text. Initiator*innen (im Original natürlich „Initiatoren“) dieses Thinktanks sind u.a. Kristina „Extremismusklausel“ Schröder, Andreas Rödder, der die „Kultur der Postmoderne“, also das Streben nach Diversität, Antidiskriminierung und Gleichstellung, für den Erfolg de AfD verantwortlich macht, und Ahmad Mansour, dessen „Islamkritik“ längst erfolgreiches Geschäftsmodell ist. Ansonsten gehören dem erlauchten Kreis noch ein paar abgehalfterte FDP-Herren und Wirtschaftsbosse an, die sich nach eigener Aussage gegen „Gruppenbezogene Identitätspolitik“ und „cancel culture“ einsetzen wollen, da sie eine Gefährdung der offenen Gesellschaft und ihrem Wohlstand „von links“ sehen. Ich bin mir sicher, irgendwo in Deutschland sucht ein Zirkus gerade verzweifelt nach seinen Clowns.

https://twitter.com/juergenzimmerer/status/1436066549362741255?s=20

Freitag, 5. November

In Mazar-i-Sharif, Afghanistan, sind vier Frauen ermordet worden, darunter die Frauen- und Bürgerrechtsaktivistin Frozan Safi. Die stellvertretende Direktorin der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, Heather Barr, sprach kürzlich von einer „fürchterlichen Eskalation“ der Gewalt gegen Aktivistinnen in Afghanistan. Frauen dürfen nicht zur Arbeit und Mädchen nicht über die Grundschule hinaus unterrichtet werden. Viele Aktivist*innen hatten seit der Machtübernahme der Tabliban versucht das Land zu verlassen, wurden von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere auch von Deutschland im Stich gelassen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP planten auch die vier getöteten Frauen in Masar-i-Sharif das Land zu verlassen. Möglicherweise sind sie in eine Falle gelockt worden.

Der Tod von Frozan Safi und den anderen Frauen ist nicht „tragisch“ oder „erschütternd“, er war absolut vorhersehbar und passierte quasi mit Ansage. Die Situation in Afghanistan, die für einen Wimpernschlag weltweites Interesse erregte, ist inzwischen den allermeisten Menschen wieder komplett egal. Es ist zum Verzweifeln, mir fehlen die Worte. Frozan Safi wurde 29 Jahre alt.

Auch am Freitag

Auch diese Woche ereignete sich ein Femizid in Deutschland. In Ibbenbüren im Münsterland wurde ein 44-jährige Frau offenbar von ihrem Ex-Mann ermordet. Die zweifache Mutter wurde der BILD-Zeitung zufolge vor ihrer Haustür mit mehreren Messerstichen getötet. Der 45-jährige Tatverdächtige wurde festgenommen.

Samstag, 6. November

Während die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen bei rund 440 liegt, versammelten sich in Leipzig am Samstag Tausende ungeimpfte „Querdenker*innen“ zu einem Aufmarsch der Peinlichkeit. Nachdem lange versucht wurde, die gewaltbereiten Verschwörungsbratzen als harmlose Spinner abzutun, warnt inzwischen sogar der Verfassungsschutz vor einer Radikalisierung der Szene. Auch in Leipzig wurden die Schwurbler*innen gewalttätig. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.

Sonntag, 7. November

Ich bin müde, es ist spät. Die Woche war hart. Deshalb kommt heute nur noch dieser Tweet für euch:

Ich hoffe die Menschen kommen bald zur Ruhe und können in Frieden leben.

Dieser Beitrag hat 16 Kommentare

  1. RA Alexander Würdinger

    Ich weise hin auf VerfGH München, Entscheidung v. 09.02.2022 – Vf. 62-VI/20. Die Konzeption des KlEV und des EEV, die ich vor sechs Jahren entwickelt habe, scheint also doch Aufmerksamkeit bei Anwaltskollegen gefunden zu haben. Der promovierte Anwaltskollege aus Regensburg machte mich freundlicherweise auf diese aktuelle Entscheidung des BayVerfGH aufmerksam, die meine Konzeption des KlEV und des EEV bestätigt. Aber zurück zur aktuellen Entscheidung VerfGH München, E. v. 9. Februar 2022 – Vf. 62-VI/20: Es ist und bleibt richtig, auf das KlEV und das EEV die Vorschriften der VwGO anzuwenden, die eine mündliche Verhandlung und richterliche Hinweise vorschreiben.
    Und es wäre in vorliegendem Fall richtig gewesen, der Strafanzeige gegen Leutheusser-Schnarrenberger nachzugehen. Das EEV hat ja gerade den Sinn, eine untätige Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, Ermittlungen anzustellen. Für ein erfolgreiches EEV muss lediglich ein Anfangsverdacht gegeben sein, was hier der Fall war. Weiter wäre im Zuge des EEV die Beiladung des Beschuldigten erforderlich gewesen, damit er sich zu den erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen äußern kann.
    Der Anspruch auf die Mündliche Verhandlung ergibt sich im übrigen bereits aus Art. 6 I EMRK. Essentiell im KlEV und im EEV ist die Gerichtliche Hinweispflicht: Nur dann hat der Verletzte eine reelle Aussicht auf einen Prozesserfolg. Und nein, auch die Gefahr eines „Dammbruchs“ besteht nicht, denn im KlEV und im EEV gilt Anwaltszwang.
    Zuletzt hatte ich meine Konzeption des KlEV und des EEV in knappen Worten vorgestellt bei https://community.beck.de/2021/08/30/klageerzwingungsantrag-vom-hochschullehrer-noe. Ich wär mit meinem Programm jetzt soweit durch. Haben Sie noch Fragen?

    1. RA Alexander Würdinger

      Unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“ habe ich mir erlaubt, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Dank der Tätigkeit der AfD-Seilschaft bei Wikipedia darf man im übrigen den Artikel „Oury Jalloh“ getrost als Desinformation einstufen.

      1. RA Alexander Würdinger

        Amicus Curiae ist meine Rolle im Verfahren Oury Jalloh, BVerfG, 2 BvR 378/20. Ich habe mir deshalb erlaubt, unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Die zahlreichen Parallelen zur Tötung von George Floyd liegen auf der Hand. Angesichts dessen sollte es auch der deutschen Justiz möglich sein, den Mord an Oury Jalloh aufzuklären.

        „Anspruch auf Strafverfolgung“ wow, sogar Burhoff hat´s begriffen, damit hatte ich nicht mehr gerechnet. Immerhin ist in BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 das korrekte Zitat angegeben „BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 – 2 BvR 2699/10 -, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1a“, denn dort ist auch mein Aufsatz in einem Atemzug mit der Rspr. des BVerfG genannt. Der zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG scheint also meinen Aufsatz wenigstens wahrgenommen zu haben. Ob er ihn auch gelesen und verstanden hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen.

        Witzig übrigens das eine Extrem, die Kleinkinder-Juristerei, die Auslegung des von mir vorgelegten Schriftverkehrs nach §§ 133, 157 BGB versus, das andere Extrem, der juristische Hochseilakt rund um den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. Die drei Wikipedia-Artikel zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren sind tatsächlich nach wie vor die besten Publikationen, die es zu dem hier interessierenden Thema gibt. Das Problem an Print-Kommentaren ist, ich denke, das gilt für alle „klassischen“ Kommentare, dass der uralte Dreck von Auflage zu Auflage sinnlos weitergeschleppt wird. Eine „Neuauflage“ verdient für gewöhnlich diesen Namen nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie ich kurz nach Erscheinen meines Aufsatzes mit der Generalstaatsanwältin, die im Löwe-Rosenberg (das ist der dickste Kommentar zur StPO) den Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren seit jeher bearbeitet, sehr angeregt Mails hin und her geschrieben habe, sie hat mir noch in leuchtenden Farben geschildert, welche interessanten neuen Gedanken mein Aufsatz bringe, nur damit mein Aufsatz im Endeffekt als einer von hundert in der mordsmäßigen „Literaturliste“ zu Beginn der Kommentierung verschwindet und sonst nichts, gar nichts, an der bestehenden Kommentierung geändert wurde. Nein, kurz gesagt, Papier ist Dreck. Das Problem an dem Anspruch auf Strafverfolgung Dritter besteht darin, dass das BVerfG diesen zwar im Jahr 2014, vor acht Jahren, erfunden hat, aber nicht die politische Absicht hat, den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter mit irgend einer Art von Leben zu erfüllen. Vielmehr soll nach dem politischen Willen des BVerfG der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter lediglich für Sonntagsreden taugen, aber keinerlei praktische Relevanz aufweisen. Aus diesem Grunde ist es für mich eine überaus mühevolle Aufgabe, das BVerfG davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter durchaus auch den Sinn hat, dass die Hinterbliebenen eines Mordopfers den Staat dazu zwingen können, Anklage gegen zwei Polizisten zu erheben, die einen Schwarzen ermordet haben. Es liegt aber durchaus auf der Hand, dass weder der Staat noch das BVerfG irgendein Interesse daran haben, einen solchen Mordfall aufzuklären. Vielmehr ziehen es der Staat und das BVerfG vor, nach Kräften einen solchen Mordfall zu vertuschen und zu verschleiern, koste es, was es wolle.

        Seit ich meinen Aufsatz vor sechs Jahren veröffentlicht habe, kann man ihn eigentlich gar nicht verfehlen: Auf jeder der vier Karteikarten zu den vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist mein Aufsatz verlinkt. Auf zehn Seiten lege ich dar, was man zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren wissen muss. Es sollte niemand damit überfordert sein, einen zehnseitigen Text in deutscher Sprache zu lesen. Und dieser Link hier Effektive Strafverfolgung | Rechts.Ninja ist natürlich der ultimative rechtswissenschaftliche Ritterschlag, was den Anspruch auf Effektive Strafverfolgung angeht.

        Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung

        → Hauptartikel: Anspruch auf Strafverfolgung Dritter

        Über die einfachrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens und des Ermittlungserzwingungsverfahrens hinaus gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[89][90][91][92] besteht allerdings ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung in bestimmten und eng begrenzten Fallkonstellationen. Dies wurde angenommen bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, insoweit speziell bei Bestehen spezifischen Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates gegenüber Personen, die ihm anvertraut sind sowie bei Vorwürfen, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen.[93][94][95]

        ↑ Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2014, Az. 2 BvR 2699/10, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 2014, Az. 2 BvR 1568/12, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Beschluss des BVerfG vom 23. März 2015, Az. 2 BvR 1304/12, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 2015, Az. 2 BvR 987/11, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Tatjana Hörnle, Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts, 3. Abschnitt: Geistige Grundlagen und Strömungen des Strafrechts, § 12 Straftheorien, F. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, S. 535/536, Rn. 54.
        ↑ Stephan Barton, Handbuch des Strafrechts, Bd. 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts, 5. Abschnitt: Die Verfahrensbeteiligten, § 19 Das Opfer, B. Geschichte, Gesetzgebung, Gesellschaftspolitik, III. Opfer in der Gegenwart, 1. Verfassungsrechtliche Einschätzung, b) Anspruch des Opfers auf effektive Strafverfolgung, S. 753 ff., Rn. 62–64.
        ↑ Anne Schneider, Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte, Kapitel 5: Rechtliche Grenzen, C. Verfassungsrecht, VIII. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), S. 492.

        Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021

        Das Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021 hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.[89] Es kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zelle angezündet wurde.[90] Peck baute die Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau originalgetreu nach, um das Brandgeschehen nachstellen zu können. Einzig eine Wand des Versuchsaufbaus bestand aus feuerfestem Glas, damit dahinter befindliche Kameras die Vorgänge in der Zelle festhalten konnten. Peck band dabei eine Person, die die gleiche Größe wie Oury Jalloh hat, an einer Matratze fest.[91] Laut Gutachten hat sich dabei mehrmals gezeigt, dass Oury Jalloh gar nicht den Bewegungsspielraum gehabt hatte, um sich selbst anzünden zu können. Im weiteren Verlauf der Nachstellung des Brandgeschehens zündete Peck einen Dummy aus Schweinestücken und Schweinehaut mit den Körpermaßen von Oury Jalloh auf der feuerfesten Matratze an. Doch keiner der mehreren Versuche hinterließ dieselben Verbrennungsspuren, wie sie in der betreffenden Zelle aufgetreten waren. Erst als Peck den Dummy mit zweieinhalb Litern Benzin übergoss und anschließend anzündete, entstanden vergleichbare Brandschäden. Auch der Dummy habe sich dann in einem ähnlichen Zustand befunden wie die Leiche von Oury Jalloh.[92] Peck vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Abläufe und die Abläufe bei dem Versuch mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmen, nämlich dass Oury Jalloh zuerst mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[93] Aus Sicht von Peck wäre ohne Benzin ein solches Feuer und derart starke Brandspuren überhaupt nicht möglich gewesen.[94] Basierend auf dem Gutachten Peck wollen die Angehörigen von Oury Jalloh den Fall neu aufrollen lassen. Sie fordern von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes gegen Polizeibeamte des Reviers. Zudem erstattete die Familie Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.[95] Auf der Grundlage dieses Gutachtens wandte sich die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt Peter Frank, den Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.[96]

        ↑ Tagesschau, Neues Gutachten nährt alte Zweifel, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ taz, Brandsimulation stützt Mordthese, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ FAZ, Spurensuche im Fall Jalloh, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Tagesspiegel, Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion vom Tode Oury Jallohs, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Badische Zeitung, Fall Oury Jalloh: Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Der Spiegel, Brandschutzexperte glaubt, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet wurde, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Berliner Zeitung, Experte: Oury Jalloh wahrscheinlich mit Benzin übergossen und angezündet, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin, abgerufen am 8. April 2022

        1. RA Alexander Würdinger

          17 Jahre selbstorganisierte Aufklärung im Fall Oury Jalloh – YouTube

          Der Fall Oury Jalloh — iz3w – informationszentrum 3. welt

          Der Fall Oury Jalloh – brisante Rauchspuren (fr.de)

          Oury Jallohs Gesicht auf einem Banner bei einer Black Lives Matter-Demonstration in Berlin, 2020
          Oury Jalloh (* 1968 in Kabala, Sierra Leone; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein Asylbewerber, der bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben kam. Die Hände und Füße von Jalloh, der allein in der Zelle war, waren an eine Matratze gebunden. Ein Feueralarm löste aus, wurde aber zunächst ohne weitere Maßnahmen eines Beamten ausgeschaltet. Der Fall löste nationale und internationale Empörung über das offizielle Narrativ des Selbstmords aus.
          Inhalt
          1 Leben
          2 Tod
          3 Bundesuntersuchungen
          4 Initiative in Erinnerung an Oury Jalloh
          5 In der Populärkultur
          6 Siehe auch
          7 Referenzen
          8 Quellen
          9 Weiterführende Literatur
          9.1 Englisch
          9.2 Deutsch
          9.2.1 Sprüche
          Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh
          Die Initiative in Erinnerung an Oury Jalloh (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh) wurde ins Leben gerufen, um Gerechtigkeit für Oury Jalloh zu erreichen und sich gegen Polizeigewalt einzusetzen. [6] Im Jahr 2021 gab die Initiative einen Bericht eines Brandforensik-Experten in Auftrag, um zu beurteilen, wie Jalloh gestorben ist. Der Experte hielt es für unwahrscheinlich, dass sich jemand, der an ein Bett gefesselt war, selbst in Brand gesetzt haben könnte. Ein Dummy-Körper aus einem toten Schwein wurde dann an der Matratze befestigt und in Brand gesteckt. Nur bei der Verwendung von Benzin verbrannte der Dummy-Körper in einer Weise, die der Art und Weise entsprach, wie die Leiche von Jalloh verbrannt wurde. Der Experte kam zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich Benzin verwendet worden war. [11]
          Auf der Grundlage dieser Stellungnahme forderten die Initiative und die Familie von Jalloh, dass die Mordermittlungen von der Bundesanwaltschaft wieder aufgenommen werden. Sie kündigten auch Pläne an, die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt wegen Behinderung der Justiz zu verklagen, weil sie ihre Ermittlungen 2018 eingestellt hatte. [11]
          Amicus Curiae ist meine Rolle im Verfahren Oury Jalloh, BVerfG, 2 BvR 378/20. Ich habe mir deshalb erlaubt, unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Die zahlreichen Parallelen zur Tötung von George Floyd liegen auf der Hand. Angesichts dessen sollte es auch der deutschen Justiz möglich sein, den Mord an Oury Jalloh aufzuklären.
          „Anspruch auf Strafverfolgung“ wow, sogar Burhoff hat´s begriffen, damit hatte ich nicht mehr gerechnet. Immerhin ist in BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 das korrekte Zitat angegeben „BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 – 2 BvR 2699/10 -, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1a“, denn dort ist auch mein Aufsatz in einem Atemzug mit der Rspr. des BVerfG genannt. Der zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG scheint also meinen Aufsatz wenigstens wahrgenommen zu haben. Ob er ihn auch gelesen und verstanden hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Witzig übrigens das eine Extrem, die Kleinkinder-Juristerei, die Auslegung des von mir vorgelegten Schriftverkehrs nach §§ 133, 157 BGB versus, das andere Extrem, der juristische Hochseilakt rund um den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. Die drei Wikipedia-Artikel zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren sind tatsächlich nach wie vor die besten Publikationen, die es zu dem hier interessierenden Thema gibt. Das Problem an Print-Kommentaren ist, ich denke, das gilt für alle „klassischen“ Kommentare, dass der uralte Dreck von Auflage zu Auflage sinnlos weitergeschleppt wird. Eine „Neuauflage“ verdient für gewöhnlich diesen Namen nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie ich kurz nach Erscheinen meines Aufsatzes mit der Generalstaatsanwältin, die im Löwe-Rosenberg (das ist der dickste Kommentar zur StPO) den Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren seit jeher bearbeitet, sehr angeregt Mails hin und her geschrieben habe, sie hat mir noch in leuchtenden Farben geschildert, welche interessanten neuen Gedanken mein Aufsatz bringe, nur damit mein Aufsatz im Endeffekt als einer von hundert in der mordsmäßigen „Literaturliste“ zu Beginn der Kommentierung verschwindet und sonst nichts, gar nichts, an der bestehenden Kommentierung geändert wurde. Nein, kurz gesagt, Papier ist Dreck. Das Problem an dem Anspruch auf Strafverfolgung Dritter besteht darin, dass das BVerfG diesen zwar im Jahr 2014, vor acht Jahren, erfunden hat, aber nicht die politische Absicht hat, den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter mit irgend einer Art von Leben zu erfüllen. Vielmehr soll nach dem politischen Willen des BVerfG der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter lediglich für Sonntagsreden taugen, aber keinerlei praktische Relevanz aufweisen. Aus diesem Grunde ist es für mich eine überaus mühevolle Aufgabe, das BVerfG davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter durchaus auch den Sinn hat, dass die Hinterbliebenen eines Mordopfers den Staat dazu zwingen können, Anklage gegen zwei Polizisten zu erheben, die einen Schwarzen ermordet haben. Es liegt aber durchaus auf der Hand, dass weder der Staat noch das BVerfG irgendein Interesse daran haben, einen solchen Mordfall aufzuklären. Vielmehr ziehen es der Staat und das BVerfG vor, nach Kräften einen solchen Mordfall zu vertuschen und zu verschleiern, koste es, was es wolle. Seit ich meinen Aufsatz vor sechs Jahren veröffentlicht habe, kann man ihn eigentlich gar nicht verfehlen: Auf jeder der vier Karteikarten zu den vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist mein Aufsatz verlinkt. Auf zehn Seiten lege ich dar, was man zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren wissen muss. Es sollte niemand damit überfordert sein, einen zehnseitigen Text in deutscher Sprache zu lesen. Und dieser Link hier Effektive Strafverfolgung | Rechts.Ninja ist natürlich der ultimative rechtswissenschaftliche Ritterschlag, was den Anspruch auf Effektive Strafverfolgung angeht.
          Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
          → Hauptartikel: Anspruch auf Strafverfolgung Dritter
          Über die einfachrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens und des Ermittlungserzwingungsverfahrens hinaus gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[89][90][91][92] besteht allerdings ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung in bestimmten und eng begrenzten Fallkonstellationen. Dies wurde angenommen bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, insoweit speziell bei Bestehen spezifischen Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates gegenüber Personen, die ihm anvertraut sind sowie bei Vorwürfen, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen.[93][94][95]

          ↑ Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2014, Az. 2 BvR 2699/10, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 2014, Az. 2 BvR 1568/12, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Beschluss des BVerfG vom 23. März 2015, Az. 2 BvR 1304/12, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 2015, Az. 2 BvR 987/11, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Tatjana Hörnle, Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts, 3. Abschnitt: Geistige Grundlagen und Strömungen des Strafrechts, § 12 Straftheorien, F. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, S. 535/536, Rn. 54.
          ↑ Stephan Barton, Handbuch des Strafrechts, Bd. 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts, 5. Abschnitt: Die Verfahrensbeteiligten, § 19 Das Opfer, B. Geschichte, Gesetzgebung, Gesellschaftspolitik, III. Opfer in der Gegenwart, 1. Verfassungsrechtliche Einschätzung, b) Anspruch des Opfers auf effektive Strafverfolgung, S. 753 ff., Rn. 62–64.
          ↑ Anne Schneider, Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte, Kapitel 5: Rechtliche Grenzen, C. Verfassungsrecht, VIII. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), S. 492.

          Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021
          Das Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021 hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.[89] Es kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zelle angezündet wurde.[90] Peck baute die Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau originalgetreu nach, um das Brandgeschehen nachstellen zu können. Einzig eine Wand des Versuchsaufbaus bestand aus feuerfestem Glas, damit dahinter befindliche Kameras die Vorgänge in der Zelle festhalten konnten. Peck band dabei eine Person, die die gleiche Größe wie Oury Jalloh hat, an einer Matratze fest.[91] Laut Gutachten hat sich dabei mehrmals gezeigt, dass Oury Jalloh gar nicht den Bewegungsspielraum gehabt hatte, um sich selbst anzünden zu können. Im weiteren Verlauf der Nachstellung des Brandgeschehens zündete Peck einen Dummy aus Schweinestücken und Schweinehaut mit den Körpermaßen von Oury Jalloh auf der feuerfesten Matratze an. Doch keiner der mehreren Versuche hinterließ dieselben Verbrennungsspuren, wie sie in der betreffenden Zelle aufgetreten waren. Erst als Peck den Dummy mit zweieinhalb Litern Benzin übergoss und anschließend anzündete, entstanden vergleichbare Brandschäden. Auch der Dummy habe sich dann in einem ähnlichen Zustand befunden wie die Leiche von Oury Jalloh.[92] Peck vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Abläufe und die Abläufe bei dem Versuch mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmen, nämlich dass Oury Jalloh zuerst mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[93] Aus Sicht von Peck wäre ohne Benzin ein solches Feuer und derart starke Brandspuren überhaupt nicht möglich gewesen.[94] Basierend auf dem Gutachten Peck wollen die Angehörigen von Oury Jalloh den Fall neu aufrollen lassen. Sie fordern von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes gegen Polizeibeamte des Reviers. Zudem erstattete die Familie Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.[95] Auf der Grundlage dieses Gutachtens wandte sich die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt Peter Frank, den Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.[96]
          ↑ Tagesschau, Neues Gutachten nährt alte Zweifel, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ taz, Brandsimulation stützt Mordthese, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ FAZ, Spurensuche im Fall Jalloh, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Tagesspiegel, Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion vom Tode Oury Jallohs, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Badische Zeitung, Fall Oury Jalloh: Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Der Spiegel, Brandschutzexperte glaubt, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet wurde, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Berliner Zeitung, Experte: Oury Jalloh wahrscheinlich mit Benzin übergossen und angezündet, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin, abgerufen am 8. April 2022

    2. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-03 09:59 PERMANENTER LINK

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 09:28 PERMANENTER LINK

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Wenn man diese Seite samt den zahlreichen Verlinkungen liest, hat man einen guten Eindruck davon, was in meinem Buch zu lesen ist.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-09-13 10:27 PERMANENTER LINK

      Es sieht so aus, als müsste ich in meinem Buch den Namen hmhmhm durch „der von Polizisten ermordete Schwarzafrikaner“ ersetzen, und schon wären meine Häppchen wieder lesbar. Jedenfalls ist auch diese Anekdote eine schöne Zutat für das Schlusskapitel in meinem Buch, das überschrieben ist mit „Hidden Bonus Track“.

      Aus jedem Mist wird ein großartiger LTO-Artikel gemacht: BGH rügt Landgericht: Eine Berufung ist keine Revision (lto.de)

      Der Abschnitt zu meinem Freisler-Vergleich in Meinungsfreiheit – Wikipedia reicht allein schon zum Eintrag in die Bücher der Rechtsgeschichte.

      Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriösen Fachverlag von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriösen Fachverlags, was meinen Fall betrifft, die Auslegung einer Willenserklärung nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen.

      Gast kommentiert am Do, 2023-09-21 12:20 PERMANENTER LINK

      Und was meine Technik bzgl. meiner täglichen Arbeit betrifft, so gestehe ich, dass es eine Kombination aus Kofferpacken und Ein Mops kam in die Küche ist. Weil ich neulich mein Turmendspiel zum Remis versaubeutelt habe, fiel mir wieder ein das in der Schachgeschichte meistanalysierte Turmendspiel Botvinnik vs Fischer (1962) Varna ol (Men) Die Analyse eines Turmendspiels schult das Denken. Es ist die spielerische Vorbereitung darauf, später einmal im (Berufs-)Leben eine komplexe Situation einer eingehenden und zutreffenden Analyse unterziehen zu können.

      Die schmatzende Selbstgefälligkeit der bundesdeutschen Gesellschaft wird sich wohl zu meinen Lebzeiten nicht mehr ändern. Ebensowenig wird sich zu meinen Lebzeiten an der vollkommenen Ignoranz und der vollkommenen Inkompetenz der politischen Klasse noch einmal irgend etwas ändern. All das hindert mich aber nicht daran, jeder Mail an meinen Verteiler (in welcher Zusammensetzung auch immer) mein Buch-Manuskript anzuhängen.

      Auch wenn die Verbrecher vom seriösen Fachverlag mich mittels weiterer technischer Sperren mundtot gemacht haben, können Sie alles, was ich zu sagen habe, nach wie vor dort Bundesverfassungsgericht: Schmähkritik auf seltene Ausnahmefälle begrenzt | ZEIT ONLINE nachlesen. Anfang August 2023 durchbrach die Seite, die ich jeden Tag bearbeite, die 100.000-Klicks-Marke. Ich füge mich nämlich ausgesprochen ungern kampflos der Marginalisierung.

      Gast kommentiert am Do, 2023-06-29 10:45 PERMANENTER LINK

      Palandt und Schönfelder: ‚Dem NS rückhaltlos gedient‘ (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-08-03 09:57 PERMANENTER LINK

      Einen aktuellen Beispielsfall für Machtmissbrauch im Medienbereich kann ich Ihnen hier anbieten: Ein angesehener juristischer Fachverlag löscht Kommentare eines Nutzers ohne sachlichen Grund.–Mirsammavoottendichl (Diskussion) 09:55, 3. Aug. 2023 (CEST)

      Gast kommentiert am Di, 2023-09-12 11:24 PERMANENTER LINK

      Nur jeder Dritte würde das Jurastudium weiterempfehlen (lto.de) Die Figuren von LTO z.B. hätten es am besten gleich sein lassen sollen.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-09-13 11:00 PERMANENTER LINK

      Erstes Examen 2021: Mehr Prädikate, weniger Durchfaller (lto.de) Ich weiß nicht, auf welchem Scheißhaus die Figuren von LTO irgendein juristisches Staatsexamen bestanden haben wollen.

      Ich bin ja mal gespannt, ob sich die Redaktion von LTO zu einer Berichterstattung über eine aktuelle Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts herablassen kann:

      VIS Berlin – 3/22 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Beschluss | Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig aufgrund überspannter … stellt in den Mittelpunkt seiner Erwägungen richtigerweise den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Nachdem das BVerfG den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter in seinen Entscheidungen zur leeren Floskel degradiert hat und den entsprechenden Klageerzwingungsantrag fast immer ins Leere laufen ließ, hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in seiner aktuellen Entscheidung den Antragstellern Recht gegeben. Der nächste Schritt besteht darin, die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen: Das gerichtliche Verfahren hat nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu verlaufen. Das ist die einzige Verfahrensordnung, die den Verfahren nach den §§ 172 ff StPO gerecht wird.

      Kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis

      Bereits das Reichsgericht (RG) hatte das deklaratorische Schuldanerkenntnis – einem im BGB nicht geregelten Vertragstypus – im Mai 1916 entwickelt.[6] Es ist streng genommen kein Schuldanerkenntnis. Unter einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis versteht man einen Vertrag, der im Unterschied zum konstitutiven Schuldanerkenntnis den in Frage stehenden Anspruch nicht auf eine neue Anspruchsgrundlage hebt, sondern diesen Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrundes dadurch verstärkt, dass er ihn Einwänden des Anspruchsgegners gegen den Grund des Anspruchs entzieht. Entzogen werden dem Anspruchsgegner Einwendungen und Einreden, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und ihm bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete. Regelmäßiges Ziel eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist die Beweiserleichterung zu Gunsten des Gläubigers.[7] Zweck eines solchen Vertrages ist es, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Rechtsstreit oder der Ungewissheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen.[8] Es ist im Zweifel im Wege der Auslegung als ein Verzicht auf alle zur Zeit seiner Abgabe bekannten oder für möglich erachteten Einwendungen gegen die anfängliche Forderung anzusehen.[9] Erklärt der Schuldner, die Forderung bestehe zu Recht oder er erkenne sie an, so liegt darin regelmäßig ein bestätigendes Anerkenntnis, durch das nur solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bekannt sind oder mit denen er rechnen muss.[10]

      Das deklaratorische Schuldanerkenntnis wird seit Friedrich Kübler zunehmend als kausaler Feststellungsvertrag bezeichnet.[11]

      Schulbeispiel ist das Deklaratorische Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017: Die Präsidentin des Landgericht München I erkennt den klägerischen Anspruch nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit auf der Grundlage der bis dahin geführten Korrespondenz mit Schreiben vom 1. Februar 2017 an. Indem sie auf eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums nachfolgend verzichtet, bestätigt sie die Rechtsverbindlichkeit ihres Schuldanerkenntnisses.[12]

      ↑ RG, Urteil vom 1. Mai 1916, RG JW 1916, 960 f.

      ↑ Wolfgang Baumann, Das Schuldanerkenntnis, 1992, S. 60

      ↑ BGH, Urteil vom 10. Januar 1984, Az.: VI ZR 64/82 = NJW 1984, 799

      ↑ BGH, Urteil vom 30. März 2006, Az.: III ZR 187/05

      ↑ BGH NJW 1983, 1903, 1904

      ↑ Friedrich Kübler, Feststellung und Garantie – Eine rechtsvergleichende und dogmatische Abhandlung wider die Lehre vom abstrakten Schuldvertrag im bürgerlichen und Handelsrecht, 1967, S. 90 f.

      ↑ Deklaratorisches Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017

      Causa Mollath

      Im Falle Gustl Mollaths setzte sich Gresser als „prominenteste Kritikerin innerhalb der CSU“ für dessen Freilassung ein.[11]

      Sie bekam am Mittag des 10. Juni 2013 Besuch von zwei Polizeibeamten in Zivil, die nach ihrer Darstellung Bedenken wegen der Sicherheit einer Veranstaltung der damaligen Justizministerin Beate Merk im Zusammenhang mit einem Tweet äußerten. Sie hatte dort zuvor geschrieben „Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen“.[11] Gresser wertete den Polizeibesuch als Einschüchterungsversuch.[12][13][14] Justizministerium und Polizei dementierten und behaupteten, es sei um andere, frühere Tweets zu Familienstreitigkeiten in Gressers eigener Sache gegangen und eine damit zusammenhängende, geplante Störung des Auftritts der Justizministerin.[15][16][17][11]

      Die Aussage der Psychiaterin Hanna Ziegert, Gutachter würden nach dem gewünschten Ergebnis beauftragt,[18] unterstützte Gresser später durch Ergebnisse einer von ihr geleiteten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München: Jeder vierte befragte Gutachter hatte von der Justiz eine Tendenz signalisiert bekommen. Unter den Psychologen hatte jeder zweite diese Erfahrung gemacht, unter den Psychiatern jeder dritte.[19][20][21][22]

      ↑ Hochspringen nach:a b c K. Antonia Schäfer: CSU-Frau erhält nach Mollath-Tweet Polizeibesuch. In: welt.de. 12. Juni 2013, abgerufen am 8. Februar 2016.

      ↑ CSU-Mitglied bekommt wegen Mollath-Tweet Polizeibesuch (Memento des Originals vom 8. Februar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., T-Online vom 11. Juni 2013.

      ↑ Katharina Grimm: Polizei-Posse in Bayern – „Sagt man Mollath, ist man Staatsfeind“ im Stern online vom 11. Juni 2013.

      ↑ Marcus Klöckner: Fall Mollath: Polizeibesuch bei CSU-Mitglied nach kritischem Tweet – Sicherheitsdienst von Beate Merk war eingeschaltet, ehemalige Frau von Mollath hat sich erstmals zu Wort gemeldet in telepolis – heise online vom 11. Juni 2013.

      ↑ Mollath-Tweet: Jetzt äußert sich die Polizei In: Abendzeitung Muenchen vom 12. Juni 2013.

      ↑ Der Fall Mollath – Rechtsstaat ade! In: der Freitag. vom 12. Juni 2012.

      ↑ Bayerisches Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Justizministerin weist Darstellungen zu Tweet einer „Mollath-Unterstützerin“ zurück vom 11. Juni 2013.

      ↑ FAZ: Mollath bei Beckmann: „Das ist aber Praxis“

      ↑ BR Kontrovers vom 2. April 2014, abgerufen am 6. April 2014.

      ↑ Benedikt Jordan, Ursula Gresser: THEMEN DER ZEIT – Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben. In: Deutsches Ärzteblatt. 111(6), 2014, S. A-210 / B-180 / C-176, abgerufen am 6. April 2014.

      ↑ Lisa Schnell, Hanna Ziegert: Psychiaterin über das Mollath-Verfahren – „Es ist ein rechtsfreier Raum“. In: TAZ. 14. August 2014.

      ↑ Nachgehakt: Gerichtsgutachten nach Ansage? (Nicht mehr online verfügbar.) In: Bayerischer Rundfunk. 9. Februar 2015, archiviert vom Original am 9. Februar 2018; abgerufen am 8. Februar 2016.

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 08:56 PERMANENTER LINK

      Nach dem Wahltrend von heute, vier Tage vor der Landtagswahl am Sonntag, alles wie gehabt, satte absolute Mehrheit zur Fortsetzung der Koalition von CSU und Freien Wählern: Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de). Also wer irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Gebaren des seriösen Fachverlags und einer Einflussnahme auf die Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl vermutet, der liegt natürlich völlig falsch.

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 10:24 PERMANENTER LINK

      Die Teilnehmer meines Verteilers plappern derweil ungeniert weiter über Belanglosigkeiten und Binsenweisheiten: Frage an Fischer: Hat sich Merz strafbar gemacht? (lto.de). Es gibt so viele schöne Themen, über die man irgendwas plappern kann: BMJ will Kommunikation mit der Justiz digitalisieren (lto.de). Das Plappern über ein Thema hat den Sinn, verfolgt den Zweck, damit von anderen, wichtigeren, unangenehmeren Themen abzulenken.

      Ich habe jetzt auch die Stellungnahme von Ursula Gresser zum Fall Gustl Mollath an einer prominenten Stelle in mein Buch eingepflegt. Bernd von Heintschel-Heinegg stellte der bayerischen Justiz vor zehn Jahren unangenehme Fragen zum Thema bestellte Gutachten, aber das ist lange her.

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 12:13 PERMANENTER LINK

      Brandmauer war einmal, in tiefer Vergangenheit. Jetzt sind die Übergänge eher fließend, gleitend. Auch die Abgrenzung zwischen „Kommunalpolitik“ und „Nicht-Kommunalpolitik“ hat nicht funktioniert: Wenn CDU, AfD und FDP gemeinsam ein Gesetz im Parlament verabschieden, kann man das schwerlich als „Kommunalpolitik“ bezeichnen.

      Katharina Schulze zieht ihr schönstes Dirndl an, stellt sich ans Rednerpult im Bierzelt, hält ihren Masskrug hoch, ruft „Prost“ ins Publikum (intellektuell ist damit die größtmögliche Leistung erreicht), jetzt ist erstmal Wiesn, dann ist, glei nach der Wiesn, Kreuzerlmachen, da macht ma halt sei Kreuzerl bei CSU, Freie Wähler, AfD, san alle guad.

      Die andere Sache, die ich nicht verstehe: Der Nicht-Wahlkampf der „Opposition“ in Bayern: Die Grünen werben mit irgendwelchen Herzchen (was sie damit aussagen wollen, weiß ich nicht), die Linken werben mit süßen Hunden und Blumen im Hintergrund (wahrscheinlich soll man den süßen Hund in den Landtag wählen), die FDP wirbt mit „Servus Zukunft“ (welchselbige sich in Bayern offenbar schon verabschiedet hat), tja, Fragen über Fragen.

      Ob Sie es mir glauben oder nicht: Ich habe die Sozis in meiner Aufzählung der „Opposition“ in Bayern gerade eben glatt vergessen, das hole ich jetzt nach: Ich glaube, die Sozis machen irgendwas mit „sozial“, Mieten, Kindergeld, sowas in der Richtung.

      Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de) Danach reicht es für die Fortsetzung der Koalition zwischen CSU und Freien Wählern.

      Nach der aktuellen Prognose vom 19. September Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de) nach wie vor eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit für die „Rechte Volksfront“, bestehend aus CSU, Freien Wählern und AfD. Die Sonstigen haben sich offenbar jetzt schon kampflos geschlagen gegeben, glaubt man ihrem Nicht-Wahlkampf.

      Wenn ich mir die Wahlplakate im Münchner Stadtbild anschaue, sehe ich jedenfalls immer noch nicht so recht, welchen Gamechanger die „Opposition“ in Bayern in der Hinterhand haben will.

      Folgt man den aktuellen Prognosen in Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de), dann kommt der Mitte-Rechts-Block, bestehend aus CSU, Freien Wählern und AfD, also so eine Art „Rechte Volksfront“ auf eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit. Und da die „Opposition“ sich allem Anschein nach bis zum Wahltag am 8. Oktober jetzt schon in ihr Schicksal zu fügen scheint, wage ich meinerseits die Prognose, dass sich in den letzten knapp drei Wochen bis zur Wahl auch nicht mehr so sehr viel an den Ergebnissen ändern wird.

      Auf meine Themen ist doch aber auch komplett geschissen: Hauptsache, das Bier schmeckt und der FC Bayern gewinnt!

      Wow, LTO schreibt was zu prozessualen Fragen: Dokumentation der Hauptverhandlung: Thema im Bundestag (lto.de)

      Das sinnlose Geplapper geht weiter, immer weiter: Frage an Fischer: ‚Alles für Deutschland‘ strafbar? (lto.de)

      Auch heute morgen plappert LTO weiter, immer weiter: Addleshaw Goddard holt Trio von Pinsent Masons (lto.de)

      Im Fernsehen wird gerade mal wieder der Todesfall Rudolf Rupp abgehandelt. Es ist schon immer wieder erstaunlich, wie es die öffentlich-rechtlichen Medien fertigbringen, einen handfesten Justizskandal zu einer netten, kleinen, absurden Alltagsgeschichte schrumpfen zu lassen.

      Und hier der tägliche LTO-Plapperbericht: Alternative zum StEx: Karriere für Wirtschaftsjuristen (lto.de)

      Kommt der Rechtsstaat? (lto.de) In dieser (von mir willkürlich verkürzten) Form ist die Frage sinnvoll, in der verlängerten Form ist sie allerdings nur das übliche LTO-Geplapper.

      „Opferschutz: Der Doktorand Bedirhan Erdem warnt auf dem Verfassungsblog vor der Annahme einer staatlichen Garantie für den Schutz der Gefühle des Opfers einer Straftat. Dann könnten zahlreiche prozessuale Maßnahmen wie die Einstellung des Verfahrens nur noch mit Zustimmung des Opfers durchgeführt werden. Bei der Menschenwürde des Täters ende der Opferschutz. Anlass des Aufsatzes ist eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, das eine staatliche Gefühlsschutzgarantie entwickelte.“

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 13:26 PERMANENTER LINK

      Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Autor den nachfolgenden Abschnitt ernst gemeint hat:

      „Die sogenannte Gefühlsschutzgarantie zugunsten des Opfers im deutschen Strafprozessrecht

      Die staatliche Gefühlsschutzgarantie zugunsten des Opfers im deutschen Strafprozessrecht lässt sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stützen, und die Tendenz, die Rechtsschutzgarantie des Staates nach Art. 19 Abs. 4 GG auf den Schutz der Gefühle des Opfers auszudehnen, ist auch in der deutschen Literatur deutlich erkennbar. Laut dem BVerfG kann „ein Verzicht auf die effektive Verfolgung zu einer Erschütterung des Vertrauens (…) und einem Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt führen“ (2 BvR 1763/16, Rn. 38). Dieses Klima betrifft vor allem das Opfer selbst, denn eine unterlassene Strafverfolgung in einem Einzelfall kann kaum zum Vertrauensverlust der Allgemeinheit und einem Klima der Rechtsunsicherheit führen. Deutlicher sind die Ansichten in der Literatur, dass der Staat dem Opfer eine Bestrafung schuldet und anhand des Strafprozessrechts „das notwendige gesellschaftliche Mitgefühl für die Unterstützung bei der Traumabewältigung“ gewährleisten soll. Zugleich ist das Persönlichkeitsrecht, dessen Grundlage dem Schutz des Einzelnen vor Eingriffen in seine „immaterielle“ Integrität dient, ein beliebter Bezugspunkt in der deutschen Literatur. Meines Erachtens stößt die Einführung eines Vetorechts in die Struktur der deutschen Strafprozessordnung mit dem Ziel, das Leid des Opfers zu lindern, an die Grenzen der Subjektstellung des Opfers.“

      Während ich mir zum Thema „Opferschutz“ den Wolf argumentiere, kann man sicher sein, dass LTO immer Mittel und Wege finden wird, um um den Kern eines Themas herumzuplappern.

      Da haben sich die Plappermäulchen von LTO heute morgen schon wieder einen wahnsinnig spannenden Text ausgedacht: Informationsfreiheit: Machtlose Beauftragte (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 16:50 PERMANENTER LINK

      Und es gibt da einen 18-köpfigen Verteiler, in dem eigentlich alle drin sind, die unter Juristen Rang und Namen haben: Der amtierende Bundesjustizminister Marco Buschmann, die Bundesanwaltschaft, eine Dame von der Frankfurter Allgemeinen, eine Dame von der Zeit, ein Herr vom Spiegel, der Lektor von Juli Zeh, die Lektorin von Ulrich Wickert, die Rechtsexperten von Grünen, SPD, FDP und CDU, also Manuela Rottmann, Herr Dr. iur. Fechner von der SPD (sein Vorname ist mir gerade leider entfallen), Carsten Linnemann, auf diesen Herrn kam ich, weil ich in der F.A.S. gelesen hatte, er beantworte jede Anfrage besorgter Bürger – die Pointe sieht man kommen. Thomas Fischer hatte ich in der Aufzählung ganz vergessen. Eine Fortsetzung der Aufzählung spare ich mir.

      Das angehängte Buch ist über 300 Seiten lang. Bis ich meine Regressansprüche Ende 2025 geltend machen werde, ist ja noch ein Weilchen hin, vorher sollte eine Publikation meines Buchs möglich sein.

      Herr Kollege Gerhard Strate ließ mir neulich durch seine Sekretärin am Telefon mitteilen, dass ich ihn mit meinem Mist in Frieden lassen möge, er ist ja schließlich, ausweislich seiner Kolumne in der NJW, der „Streiter für den Rechtsstaat“. Insofern habe ich vollstes Verständnis dafür, dass keiner der in meinem Verteiler befindlichen Politiker, Juristen und Journalisten auch nur das geringste Interesse an auch nur einem der von mir angesprochenen Themen hat.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-10-06 08:38 PERMANENTER LINK

      Ich habe gerade eben in Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de) reingeguckt: Die Rechte Volksfront, bestehend aus CSU, Freien Wählern und AfD, verfügt gemeinsam über eine bequeme Zwei-Drittel-Mehrheit. Da die „Opposition“ in Bayern sich offenbar schon längst kampflos in ihr Schicksal gefügt hat, sind wohl übermorgen bei der bayerischen Landtagswahl keine allzu großen Überraschungen zu erwarten.

    3. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-15 13:47 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-09 13:36 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-08-07 16:27 PERMANENTER LINK

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-03 09:59 PERMANENTER LINK

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 09:28 PERMANENTER LINK

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    4. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK
      Von:rawuerdinger@aol.com
      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de
      Do., 16. Nov. um 16:59
      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen
       
      306 EV 339/23
       
      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.
      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

    5. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:27 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

    6. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:34 PERMANENTER LINK

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      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

    7. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:03 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

    8. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:59 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

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      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

    9. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:22 PERMANENTER LINK

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      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

    10. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:07 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

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      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

    11. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:36 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 13:29 PERMANENTER LINK

      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.

      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]

      ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: http://www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.

    12. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 09:03 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 13:29 PERMANENTER LINK

      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.

      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]

      ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: http://www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:58 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierungen Länder zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an. Sa-FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Kerstin Anabah), beck-aktuell und LTO berichten und stellen den neuen Verfassungsrichter vor.

      tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) schaut noch einmal auf den Kandidatenwechsel in der vergangenen Woche zurück. Zunächst wurde vermeldet, dass die CSU den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback vorschlagen will, dann folgte eine „Turbo-Demontage“, weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht wohl eine Meinung vertreten habe, die der CSU nicht gepasst habe. Damit sei – nicht zum ersten Mal – ein Kandidat beschädigt, so Müller-Neuhof. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rette das zweifelhafte Verfahren, so Müller-Neuhof.

    13. RA Alexander Würdinger

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      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

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      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

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      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

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      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.

      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]

      ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: http://www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:58 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierungen Länder zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an. Sa-FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Kerstin Anabah), beck-aktuell und LTO berichten und stellen den neuen Verfassungsrichter vor.

      tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) schaut noch einmal auf den Kandidatenwechsel in der vergangenen Woche zurück. Zunächst wurde vermeldet, dass die CSU den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback vorschlagen will, dann folgte eine „Turbo-Demontage“, weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht wohl eine Meinung vertreten habe, die der CSU nicht gepasst habe. Damit sei – nicht zum ersten Mal – ein Kandidat beschädigt, so Müller-Neuhof. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rette das zweifelhafte Verfahren, so Müller-Neuhof.

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