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Frozan Safi und drei weitere Frauen wurden diese Woche in Masar-i-Sharif ermordet. (Illustration von mir.)

Oury Jalloh – das war Mord!

Abtreibungen können Leben retten, deutsche Behörden sehen Afghaninnen beim Sterben zu und ein neurechter Thinktank wird uns auch nicht sagen, wie viele Gutachten es noch braucht, bis der Mord an Oury Jalloh endlich aufgeklärt wird. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW44

Montag, 1. November

Am Montag wurde bekannt, dass eine schwangere Frau starb, weil ihr die lebensrettende Abtreibung verwehrt wurde. Die Ärzt*innen im Krankenhaus in der südpolnischen Stadt Pszczyna hätten sich aufgrund des strengen Abtreibungsgesetzes nicht getraut, das Leben der 30-Jährigen zu retten, sondern darauf gewartet, dass der geschädigte Fötus von selbst abstirbt. Die Frau war an einem septischen Schock gestorben, der durch ein früheres Eingreifen hätte verhindert werden können.

Dienstag, 2. November

Dienstags ist Stokowski-Day: Die wöchentliche Kolumne erscheint auf SPON. Diesmal geht es um die angeblich „verrohte Debattenkultur“. Margarete Stokowski fragt: „Wann soll diese Zeit gewesen sein, in der es eine richtig gute Debattenkultur gab? Als es noch Duelle gab? Als im Bundestag noch gewettet wurde, ob eine bestimmte Politikerin einen BH trägt oder nicht? Als Nikel Pallat in einer Talksendung eine Axt rausholte, um einen Tisch zu zerschlagen, oder als Joschka Fischer erklärte: »Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!« – oder wann genau?“

Mittwoch, 3. November

„Oury Jalloh – Das war Mord!“ mit diesem Slogan ist vertraut, wer seit 2005 jemals auf einer antifaschistischen Demo war. Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei Dessau an eine Matratze gefesselt verbrannte, habe sich selbst angezündet, so von Anfang an die Behauptung der Polizei. Mehrere Gutachten kamen zu einem anderen Ergebnis. So auch das neueste, von Freund*innen Jallohs in Auftrag gegebene Brandgutachten. Der gefesselte Gefangene kann unmöglich auf einer feuerfesten Matratze einen derartigen Brand gelegt haben. Der beauftragte Brandexperte, Ian Peck, hält es für“ höchstwahrscheinlich, dass am 7. Januar 2005 eine Menge einer flüchtigen entzündbaren Flüssigkeit wie Benzin über Herrn Jalloh gegossen und absichtlich entzündet wurde“. Es ist mir unbegreiflich, wie bis heute an der absolut unglaubwürdigen Version der Dessauer Dienststelle festgehalten wird, die sich an mehreren Stellen als unwahr herausstellte. Eine forensische Untersuchung brachte ans Licht, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde, es ist nicht unwahrscheinlich, dass seine Verbrennung eine Vertuschung der brutalen Gewalttat war. Der fünfteilige Podcast „Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau“ rekonstruiert den Fall eindrücklich und deckt zwei weitere Fälle auf, bei denen Menschen im Dessauer Polizeirevier zu Tode kamen. Im Podcast geht es auch darum, dass Opfer von Polizeigewalt kaum eine Chance haben, um Korpsgeist und darum, wie aus einem Polizei- ein Justizskandal wurde.

Donnerstag, 4. November

Am 4. November 2011 flog in Zwickau eine Wohnung in die Luft, kurz nachdem sich zwei Männer in einem Wohnmobil selbst erschossen hatten. Die NSU-Terrorzelle enttarnte sich selbst, nachdem sie zehn Jahre lang mordend durch Deutschland gezogen waren. Mindestens zehn Menschen wurden von Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos erschossen, unter Mithilfe von Beate Zschäpe.

In Gedenken an

  • Enver Şimşek
  • Abdurrahim Özüdoğru
  • Süleyman Taşköprü
  • Habil Kılıç
  • Mehmet Turgut
  • İsmail Yaşar
  • Theodoros Boulgarides
  • Mehmet Kubaşık
  • Halit Yozgat
  • Michele Kiesewetter

Der Prozess gegen die Täter*innen und Helfer*innen ist abgeschlossen. Einige der Verurteilten sind inzwischen schon wieder auf freiem Fuß. Doch aufgeklärt ist kaum etwas. Die Familien der Opfer haben nach wie vor Fragen, die ihnen der deutsche Staat nicht beantwortet. Warum konnte das Trio so lange ungestört töten, wo doch die Sicherheitsbehörden von Anfang an auf ihrer Spur waren? Wer sind die Helfer*innen und Mitwissenden? Warum wurde im Umfeld der Opfer ermittelt, statt das von Anfang an naheliegende Motiv Rassismus zu untersuchen. Wie kann es sein, dass die NSU-Akten unter Verschluss bleiben, obwohl sie dringend benötigte Aufklärung ermöglichen würden? Was hat der Verfassungsschutz gewusst, gedeckt und vertuscht? Wieso gibt es keine Konsequenzen? Warum wird der Rechtsterrorismus in Deutschland nach wie vor verharmlost? Wieso wurden die Rechtsextremen nicht konsequent entwaffnet?

Auch am Donnerstag

Irgendwie passend, dass sich der neurechte Thinktank „Denkfabrik R21“ diesen Jahrestag ausgesucht hat, um an die Öffentlichkeit zu gehen. In der Selbstdarstellung heißt es: „Die Denkfabrik R21 tritt für einen leistungsfähigen schlanken Staat und nachhaltiges Wachstum ein, bekennt sich zur führenden Verantwortung Deutschlands für ein geopolitisch handlungsfähiges, wirtschaftlich erfolgreiches und selbstbewusstes Europa und steht für einen weltoffenen Patriotismus.“ Tschuldigung, mir kam etwas Kotze hoch, schnell weiter im Text. Initiator*innen (im Original natürlich „Initiatoren“) dieses Thinktanks sind u.a. Kristina „Extremismusklausel“ Schröder, Andreas Rödder, der die „Kultur der Postmoderne“, also das Streben nach Diversität, Antidiskriminierung und Gleichstellung, für den Erfolg de AfD verantwortlich macht, und Ahmad Mansour, dessen „Islamkritik“ längst erfolgreiches Geschäftsmodell ist. Ansonsten gehören dem erlauchten Kreis noch ein paar abgehalfterte FDP-Herren und Wirtschaftsbosse an, die sich nach eigener Aussage gegen „Gruppenbezogene Identitätspolitik“ und „cancel culture“ einsetzen wollen, da sie eine Gefährdung der offenen Gesellschaft und ihrem Wohlstand „von links“ sehen. Ich bin mir sicher, irgendwo in Deutschland sucht ein Zirkus gerade verzweifelt nach seinen Clowns.

https://twitter.com/juergenzimmerer/status/1436066549362741255?s=20

Freitag, 5. November

In Mazar-i-Sharif, Afghanistan, sind vier Frauen ermordet worden, darunter die Frauen- und Bürgerrechtsaktivistin Frozan Safi. Die stellvertretende Direktorin der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, Heather Barr, sprach kürzlich von einer „fürchterlichen Eskalation“ der Gewalt gegen Aktivistinnen in Afghanistan. Frauen dürfen nicht zur Arbeit und Mädchen nicht über die Grundschule hinaus unterrichtet werden. Viele Aktivist*innen hatten seit der Machtübernahme der Tabliban versucht das Land zu verlassen, wurden von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere auch von Deutschland im Stich gelassen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP planten auch die vier getöteten Frauen in Masar-i-Sharif das Land zu verlassen. Möglicherweise sind sie in eine Falle gelockt worden.

Der Tod von Frozan Safi und den anderen Frauen ist nicht „tragisch“ oder „erschütternd“, er war absolut vorhersehbar und passierte quasi mit Ansage. Die Situation in Afghanistan, die für einen Wimpernschlag weltweites Interesse erregte, ist inzwischen den allermeisten Menschen wieder komplett egal. Es ist zum Verzweifeln, mir fehlen die Worte. Frozan Safi wurde 29 Jahre alt.

Auch am Freitag

Auch diese Woche ereignete sich ein Femizid in Deutschland. In Ibbenbüren im Münsterland wurde ein 44-jährige Frau offenbar von ihrem Ex-Mann ermordet. Die zweifache Mutter wurde der BILD-Zeitung zufolge vor ihrer Haustür mit mehreren Messerstichen getötet. Der 45-jährige Tatverdächtige wurde festgenommen.

Samstag, 6. November

Während die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen bei rund 440 liegt, versammelten sich in Leipzig am Samstag Tausende ungeimpfte „Querdenker*innen“ zu einem Aufmarsch der Peinlichkeit. Nachdem lange versucht wurde, die gewaltbereiten Verschwörungsbratzen als harmlose Spinner abzutun, warnt inzwischen sogar der Verfassungsschutz vor einer Radikalisierung der Szene. Auch in Leipzig wurden die Schwurbler*innen gewalttätig. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.

Sonntag, 7. November

Ich bin müde, es ist spät. Die Woche war hart. Deshalb kommt heute nur noch dieser Tweet für euch:

Ich hoffe die Menschen kommen bald zur Ruhe und können in Frieden leben.

Dieser Beitrag hat 58 Kommentare

  1. RA Alexander Würdinger

    Ich weise hin auf VerfGH München, Entscheidung v. 09.02.2022 – Vf. 62-VI/20. Die Konzeption des KlEV und des EEV, die ich vor sechs Jahren entwickelt habe, scheint also doch Aufmerksamkeit bei Anwaltskollegen gefunden zu haben. Der promovierte Anwaltskollege aus Regensburg machte mich freundlicherweise auf diese aktuelle Entscheidung des BayVerfGH aufmerksam, die meine Konzeption des KlEV und des EEV bestätigt. Aber zurück zur aktuellen Entscheidung VerfGH München, E. v. 9. Februar 2022 – Vf. 62-VI/20: Es ist und bleibt richtig, auf das KlEV und das EEV die Vorschriften der VwGO anzuwenden, die eine mündliche Verhandlung und richterliche Hinweise vorschreiben.
    Und es wäre in vorliegendem Fall richtig gewesen, der Strafanzeige gegen Leutheusser-Schnarrenberger nachzugehen. Das EEV hat ja gerade den Sinn, eine untätige Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, Ermittlungen anzustellen. Für ein erfolgreiches EEV muss lediglich ein Anfangsverdacht gegeben sein, was hier der Fall war. Weiter wäre im Zuge des EEV die Beiladung des Beschuldigten erforderlich gewesen, damit er sich zu den erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen äußern kann.
    Der Anspruch auf die Mündliche Verhandlung ergibt sich im übrigen bereits aus Art. 6 I EMRK. Essentiell im KlEV und im EEV ist die Gerichtliche Hinweispflicht: Nur dann hat der Verletzte eine reelle Aussicht auf einen Prozesserfolg. Und nein, auch die Gefahr eines „Dammbruchs“ besteht nicht, denn im KlEV und im EEV gilt Anwaltszwang.
    Zuletzt hatte ich meine Konzeption des KlEV und des EEV in knappen Worten vorgestellt bei https://community.beck.de/2021/08/30/klageerzwingungsantrag-vom-hochschullehrer-noe. Ich wär mit meinem Programm jetzt soweit durch. Haben Sie noch Fragen?

    1. RA Alexander Würdinger

      Unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“ habe ich mir erlaubt, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Dank der Tätigkeit der AfD-Seilschaft bei Wikipedia darf man im übrigen den Artikel „Oury Jalloh“ getrost als Desinformation einstufen.

      1. RA Alexander Würdinger

        Amicus Curiae ist meine Rolle im Verfahren Oury Jalloh, BVerfG, 2 BvR 378/20. Ich habe mir deshalb erlaubt, unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Die zahlreichen Parallelen zur Tötung von George Floyd liegen auf der Hand. Angesichts dessen sollte es auch der deutschen Justiz möglich sein, den Mord an Oury Jalloh aufzuklären.

        „Anspruch auf Strafverfolgung“ wow, sogar Burhoff hat´s begriffen, damit hatte ich nicht mehr gerechnet. Immerhin ist in BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 das korrekte Zitat angegeben „BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 – 2 BvR 2699/10 -, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1a“, denn dort ist auch mein Aufsatz in einem Atemzug mit der Rspr. des BVerfG genannt. Der zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG scheint also meinen Aufsatz wenigstens wahrgenommen zu haben. Ob er ihn auch gelesen und verstanden hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen.

        Witzig übrigens das eine Extrem, die Kleinkinder-Juristerei, die Auslegung des von mir vorgelegten Schriftverkehrs nach §§ 133, 157 BGB versus, das andere Extrem, der juristische Hochseilakt rund um den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. Die drei Wikipedia-Artikel zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren sind tatsächlich nach wie vor die besten Publikationen, die es zu dem hier interessierenden Thema gibt. Das Problem an Print-Kommentaren ist, ich denke, das gilt für alle „klassischen“ Kommentare, dass der uralte Dreck von Auflage zu Auflage sinnlos weitergeschleppt wird. Eine „Neuauflage“ verdient für gewöhnlich diesen Namen nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie ich kurz nach Erscheinen meines Aufsatzes mit der Generalstaatsanwältin, die im Löwe-Rosenberg (das ist der dickste Kommentar zur StPO) den Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren seit jeher bearbeitet, sehr angeregt Mails hin und her geschrieben habe, sie hat mir noch in leuchtenden Farben geschildert, welche interessanten neuen Gedanken mein Aufsatz bringe, nur damit mein Aufsatz im Endeffekt als einer von hundert in der mordsmäßigen „Literaturliste“ zu Beginn der Kommentierung verschwindet und sonst nichts, gar nichts, an der bestehenden Kommentierung geändert wurde. Nein, kurz gesagt, Papier ist Dreck. Das Problem an dem Anspruch auf Strafverfolgung Dritter besteht darin, dass das BVerfG diesen zwar im Jahr 2014, vor acht Jahren, erfunden hat, aber nicht die politische Absicht hat, den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter mit irgend einer Art von Leben zu erfüllen. Vielmehr soll nach dem politischen Willen des BVerfG der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter lediglich für Sonntagsreden taugen, aber keinerlei praktische Relevanz aufweisen. Aus diesem Grunde ist es für mich eine überaus mühevolle Aufgabe, das BVerfG davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter durchaus auch den Sinn hat, dass die Hinterbliebenen eines Mordopfers den Staat dazu zwingen können, Anklage gegen zwei Polizisten zu erheben, die einen Schwarzen ermordet haben. Es liegt aber durchaus auf der Hand, dass weder der Staat noch das BVerfG irgendein Interesse daran haben, einen solchen Mordfall aufzuklären. Vielmehr ziehen es der Staat und das BVerfG vor, nach Kräften einen solchen Mordfall zu vertuschen und zu verschleiern, koste es, was es wolle.

        Seit ich meinen Aufsatz vor sechs Jahren veröffentlicht habe, kann man ihn eigentlich gar nicht verfehlen: Auf jeder der vier Karteikarten zu den vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist mein Aufsatz verlinkt. Auf zehn Seiten lege ich dar, was man zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren wissen muss. Es sollte niemand damit überfordert sein, einen zehnseitigen Text in deutscher Sprache zu lesen. Und dieser Link hier Effektive Strafverfolgung | Rechts.Ninja ist natürlich der ultimative rechtswissenschaftliche Ritterschlag, was den Anspruch auf Effektive Strafverfolgung angeht.

        Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung

        → Hauptartikel: Anspruch auf Strafverfolgung Dritter

        Über die einfachrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens und des Ermittlungserzwingungsverfahrens hinaus gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[89][90][91][92] besteht allerdings ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung in bestimmten und eng begrenzten Fallkonstellationen. Dies wurde angenommen bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, insoweit speziell bei Bestehen spezifischen Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates gegenüber Personen, die ihm anvertraut sind sowie bei Vorwürfen, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen.[93][94][95]

        ↑ Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2014, Az. 2 BvR 2699/10, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 2014, Az. 2 BvR 1568/12, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Beschluss des BVerfG vom 23. März 2015, Az. 2 BvR 1304/12, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 2015, Az. 2 BvR 987/11, abgerufen am 7. März 2022
        ↑ Tatjana Hörnle, Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts, 3. Abschnitt: Geistige Grundlagen und Strömungen des Strafrechts, § 12 Straftheorien, F. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, S. 535/536, Rn. 54.
        ↑ Stephan Barton, Handbuch des Strafrechts, Bd. 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts, 5. Abschnitt: Die Verfahrensbeteiligten, § 19 Das Opfer, B. Geschichte, Gesetzgebung, Gesellschaftspolitik, III. Opfer in der Gegenwart, 1. Verfassungsrechtliche Einschätzung, b) Anspruch des Opfers auf effektive Strafverfolgung, S. 753 ff., Rn. 62–64.
        ↑ Anne Schneider, Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte, Kapitel 5: Rechtliche Grenzen, C. Verfassungsrecht, VIII. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), S. 492.

        Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021

        Das Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021 hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.[89] Es kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zelle angezündet wurde.[90] Peck baute die Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau originalgetreu nach, um das Brandgeschehen nachstellen zu können. Einzig eine Wand des Versuchsaufbaus bestand aus feuerfestem Glas, damit dahinter befindliche Kameras die Vorgänge in der Zelle festhalten konnten. Peck band dabei eine Person, die die gleiche Größe wie Oury Jalloh hat, an einer Matratze fest.[91] Laut Gutachten hat sich dabei mehrmals gezeigt, dass Oury Jalloh gar nicht den Bewegungsspielraum gehabt hatte, um sich selbst anzünden zu können. Im weiteren Verlauf der Nachstellung des Brandgeschehens zündete Peck einen Dummy aus Schweinestücken und Schweinehaut mit den Körpermaßen von Oury Jalloh auf der feuerfesten Matratze an. Doch keiner der mehreren Versuche hinterließ dieselben Verbrennungsspuren, wie sie in der betreffenden Zelle aufgetreten waren. Erst als Peck den Dummy mit zweieinhalb Litern Benzin übergoss und anschließend anzündete, entstanden vergleichbare Brandschäden. Auch der Dummy habe sich dann in einem ähnlichen Zustand befunden wie die Leiche von Oury Jalloh.[92] Peck vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Abläufe und die Abläufe bei dem Versuch mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmen, nämlich dass Oury Jalloh zuerst mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[93] Aus Sicht von Peck wäre ohne Benzin ein solches Feuer und derart starke Brandspuren überhaupt nicht möglich gewesen.[94] Basierend auf dem Gutachten Peck wollen die Angehörigen von Oury Jalloh den Fall neu aufrollen lassen. Sie fordern von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes gegen Polizeibeamte des Reviers. Zudem erstattete die Familie Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.[95] Auf der Grundlage dieses Gutachtens wandte sich die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt Peter Frank, den Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.[96]

        ↑ Tagesschau, Neues Gutachten nährt alte Zweifel, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ taz, Brandsimulation stützt Mordthese, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ FAZ, Spurensuche im Fall Jalloh, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Tagesspiegel, Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion vom Tode Oury Jallohs, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Badische Zeitung, Fall Oury Jalloh: Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Der Spiegel, Brandschutzexperte glaubt, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet wurde, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Berliner Zeitung, Experte: Oury Jalloh wahrscheinlich mit Benzin übergossen und angezündet, abgerufen am 8. April 2022
        ↑ Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin, abgerufen am 8. April 2022

        1. RA Alexander Würdinger

          17 Jahre selbstorganisierte Aufklärung im Fall Oury Jalloh – YouTube

          Der Fall Oury Jalloh — iz3w – informationszentrum 3. welt

          Der Fall Oury Jalloh – brisante Rauchspuren (fr.de)

          Oury Jallohs Gesicht auf einem Banner bei einer Black Lives Matter-Demonstration in Berlin, 2020
          Oury Jalloh (* 1968 in Kabala, Sierra Leone; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein Asylbewerber, der bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben kam. Die Hände und Füße von Jalloh, der allein in der Zelle war, waren an eine Matratze gebunden. Ein Feueralarm löste aus, wurde aber zunächst ohne weitere Maßnahmen eines Beamten ausgeschaltet. Der Fall löste nationale und internationale Empörung über das offizielle Narrativ des Selbstmords aus.
          Inhalt
          1 Leben
          2 Tod
          3 Bundesuntersuchungen
          4 Initiative in Erinnerung an Oury Jalloh
          5 In der Populärkultur
          6 Siehe auch
          7 Referenzen
          8 Quellen
          9 Weiterführende Literatur
          9.1 Englisch
          9.2 Deutsch
          9.2.1 Sprüche
          Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh
          Die Initiative in Erinnerung an Oury Jalloh (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh) wurde ins Leben gerufen, um Gerechtigkeit für Oury Jalloh zu erreichen und sich gegen Polizeigewalt einzusetzen. [6] Im Jahr 2021 gab die Initiative einen Bericht eines Brandforensik-Experten in Auftrag, um zu beurteilen, wie Jalloh gestorben ist. Der Experte hielt es für unwahrscheinlich, dass sich jemand, der an ein Bett gefesselt war, selbst in Brand gesetzt haben könnte. Ein Dummy-Körper aus einem toten Schwein wurde dann an der Matratze befestigt und in Brand gesteckt. Nur bei der Verwendung von Benzin verbrannte der Dummy-Körper in einer Weise, die der Art und Weise entsprach, wie die Leiche von Jalloh verbrannt wurde. Der Experte kam zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich Benzin verwendet worden war. [11]
          Auf der Grundlage dieser Stellungnahme forderten die Initiative und die Familie von Jalloh, dass die Mordermittlungen von der Bundesanwaltschaft wieder aufgenommen werden. Sie kündigten auch Pläne an, die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt wegen Behinderung der Justiz zu verklagen, weil sie ihre Ermittlungen 2018 eingestellt hatte. [11]
          Amicus Curiae ist meine Rolle im Verfahren Oury Jalloh, BVerfG, 2 BvR 378/20. Ich habe mir deshalb erlaubt, unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Die zahlreichen Parallelen zur Tötung von George Floyd liegen auf der Hand. Angesichts dessen sollte es auch der deutschen Justiz möglich sein, den Mord an Oury Jalloh aufzuklären.
          „Anspruch auf Strafverfolgung“ wow, sogar Burhoff hat´s begriffen, damit hatte ich nicht mehr gerechnet. Immerhin ist in BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 das korrekte Zitat angegeben „BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 – 2 BvR 2699/10 -, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1a“, denn dort ist auch mein Aufsatz in einem Atemzug mit der Rspr. des BVerfG genannt. Der zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG scheint also meinen Aufsatz wenigstens wahrgenommen zu haben. Ob er ihn auch gelesen und verstanden hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Witzig übrigens das eine Extrem, die Kleinkinder-Juristerei, die Auslegung des von mir vorgelegten Schriftverkehrs nach §§ 133, 157 BGB versus, das andere Extrem, der juristische Hochseilakt rund um den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. Die drei Wikipedia-Artikel zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren sind tatsächlich nach wie vor die besten Publikationen, die es zu dem hier interessierenden Thema gibt. Das Problem an Print-Kommentaren ist, ich denke, das gilt für alle „klassischen“ Kommentare, dass der uralte Dreck von Auflage zu Auflage sinnlos weitergeschleppt wird. Eine „Neuauflage“ verdient für gewöhnlich diesen Namen nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie ich kurz nach Erscheinen meines Aufsatzes mit der Generalstaatsanwältin, die im Löwe-Rosenberg (das ist der dickste Kommentar zur StPO) den Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren seit jeher bearbeitet, sehr angeregt Mails hin und her geschrieben habe, sie hat mir noch in leuchtenden Farben geschildert, welche interessanten neuen Gedanken mein Aufsatz bringe, nur damit mein Aufsatz im Endeffekt als einer von hundert in der mordsmäßigen „Literaturliste“ zu Beginn der Kommentierung verschwindet und sonst nichts, gar nichts, an der bestehenden Kommentierung geändert wurde. Nein, kurz gesagt, Papier ist Dreck. Das Problem an dem Anspruch auf Strafverfolgung Dritter besteht darin, dass das BVerfG diesen zwar im Jahr 2014, vor acht Jahren, erfunden hat, aber nicht die politische Absicht hat, den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter mit irgend einer Art von Leben zu erfüllen. Vielmehr soll nach dem politischen Willen des BVerfG der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter lediglich für Sonntagsreden taugen, aber keinerlei praktische Relevanz aufweisen. Aus diesem Grunde ist es für mich eine überaus mühevolle Aufgabe, das BVerfG davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter durchaus auch den Sinn hat, dass die Hinterbliebenen eines Mordopfers den Staat dazu zwingen können, Anklage gegen zwei Polizisten zu erheben, die einen Schwarzen ermordet haben. Es liegt aber durchaus auf der Hand, dass weder der Staat noch das BVerfG irgendein Interesse daran haben, einen solchen Mordfall aufzuklären. Vielmehr ziehen es der Staat und das BVerfG vor, nach Kräften einen solchen Mordfall zu vertuschen und zu verschleiern, koste es, was es wolle. Seit ich meinen Aufsatz vor sechs Jahren veröffentlicht habe, kann man ihn eigentlich gar nicht verfehlen: Auf jeder der vier Karteikarten zu den vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist mein Aufsatz verlinkt. Auf zehn Seiten lege ich dar, was man zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren wissen muss. Es sollte niemand damit überfordert sein, einen zehnseitigen Text in deutscher Sprache zu lesen. Und dieser Link hier Effektive Strafverfolgung | Rechts.Ninja ist natürlich der ultimative rechtswissenschaftliche Ritterschlag, was den Anspruch auf Effektive Strafverfolgung angeht.
          Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
          → Hauptartikel: Anspruch auf Strafverfolgung Dritter
          Über die einfachrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens und des Ermittlungserzwingungsverfahrens hinaus gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[89][90][91][92] besteht allerdings ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung in bestimmten und eng begrenzten Fallkonstellationen. Dies wurde angenommen bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, insoweit speziell bei Bestehen spezifischen Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates gegenüber Personen, die ihm anvertraut sind sowie bei Vorwürfen, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen.[93][94][95]

          ↑ Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2014, Az. 2 BvR 2699/10, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 2014, Az. 2 BvR 1568/12, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Beschluss des BVerfG vom 23. März 2015, Az. 2 BvR 1304/12, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 2015, Az. 2 BvR 987/11, abgerufen am 7. März 2022
          ↑ Tatjana Hörnle, Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts, 3. Abschnitt: Geistige Grundlagen und Strömungen des Strafrechts, § 12 Straftheorien, F. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, S. 535/536, Rn. 54.
          ↑ Stephan Barton, Handbuch des Strafrechts, Bd. 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts, 5. Abschnitt: Die Verfahrensbeteiligten, § 19 Das Opfer, B. Geschichte, Gesetzgebung, Gesellschaftspolitik, III. Opfer in der Gegenwart, 1. Verfassungsrechtliche Einschätzung, b) Anspruch des Opfers auf effektive Strafverfolgung, S. 753 ff., Rn. 62–64.
          ↑ Anne Schneider, Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte, Kapitel 5: Rechtliche Grenzen, C. Verfassungsrecht, VIII. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), S. 492.

          Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021
          Das Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021 hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.[89] Es kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zelle angezündet wurde.[90] Peck baute die Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau originalgetreu nach, um das Brandgeschehen nachstellen zu können. Einzig eine Wand des Versuchsaufbaus bestand aus feuerfestem Glas, damit dahinter befindliche Kameras die Vorgänge in der Zelle festhalten konnten. Peck band dabei eine Person, die die gleiche Größe wie Oury Jalloh hat, an einer Matratze fest.[91] Laut Gutachten hat sich dabei mehrmals gezeigt, dass Oury Jalloh gar nicht den Bewegungsspielraum gehabt hatte, um sich selbst anzünden zu können. Im weiteren Verlauf der Nachstellung des Brandgeschehens zündete Peck einen Dummy aus Schweinestücken und Schweinehaut mit den Körpermaßen von Oury Jalloh auf der feuerfesten Matratze an. Doch keiner der mehreren Versuche hinterließ dieselben Verbrennungsspuren, wie sie in der betreffenden Zelle aufgetreten waren. Erst als Peck den Dummy mit zweieinhalb Litern Benzin übergoss und anschließend anzündete, entstanden vergleichbare Brandschäden. Auch der Dummy habe sich dann in einem ähnlichen Zustand befunden wie die Leiche von Oury Jalloh.[92] Peck vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Abläufe und die Abläufe bei dem Versuch mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmen, nämlich dass Oury Jalloh zuerst mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[93] Aus Sicht von Peck wäre ohne Benzin ein solches Feuer und derart starke Brandspuren überhaupt nicht möglich gewesen.[94] Basierend auf dem Gutachten Peck wollen die Angehörigen von Oury Jalloh den Fall neu aufrollen lassen. Sie fordern von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes gegen Polizeibeamte des Reviers. Zudem erstattete die Familie Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.[95] Auf der Grundlage dieses Gutachtens wandte sich die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt Peter Frank, den Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.[96]
          ↑ Tagesschau, Neues Gutachten nährt alte Zweifel, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ taz, Brandsimulation stützt Mordthese, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ FAZ, Spurensuche im Fall Jalloh, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Tagesspiegel, Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion vom Tode Oury Jallohs, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Badische Zeitung, Fall Oury Jalloh: Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Der Spiegel, Brandschutzexperte glaubt, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet wurde, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Berliner Zeitung, Experte: Oury Jalloh wahrscheinlich mit Benzin übergossen und angezündet, abgerufen am 8. April 2022
          ↑ Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin, abgerufen am 8. April 2022

    2. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-03 09:59 PERMANENTER LINK

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 09:28 PERMANENTER LINK

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Wenn man diese Seite samt den zahlreichen Verlinkungen liest, hat man einen guten Eindruck davon, was in meinem Buch zu lesen ist.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-09-13 10:27 PERMANENTER LINK

      Es sieht so aus, als müsste ich in meinem Buch den Namen hmhmhm durch „der von Polizisten ermordete Schwarzafrikaner“ ersetzen, und schon wären meine Häppchen wieder lesbar. Jedenfalls ist auch diese Anekdote eine schöne Zutat für das Schlusskapitel in meinem Buch, das überschrieben ist mit „Hidden Bonus Track“.

      Aus jedem Mist wird ein großartiger LTO-Artikel gemacht: BGH rügt Landgericht: Eine Berufung ist keine Revision (lto.de)

      Der Abschnitt zu meinem Freisler-Vergleich in Meinungsfreiheit – Wikipedia reicht allein schon zum Eintrag in die Bücher der Rechtsgeschichte.

      Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriösen Fachverlag von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriösen Fachverlags, was meinen Fall betrifft, die Auslegung einer Willenserklärung nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen.

      Gast kommentiert am Do, 2023-09-21 12:20 PERMANENTER LINK

      Und was meine Technik bzgl. meiner täglichen Arbeit betrifft, so gestehe ich, dass es eine Kombination aus Kofferpacken und Ein Mops kam in die Küche ist. Weil ich neulich mein Turmendspiel zum Remis versaubeutelt habe, fiel mir wieder ein das in der Schachgeschichte meistanalysierte Turmendspiel Botvinnik vs Fischer (1962) Varna ol (Men) Die Analyse eines Turmendspiels schult das Denken. Es ist die spielerische Vorbereitung darauf, später einmal im (Berufs-)Leben eine komplexe Situation einer eingehenden und zutreffenden Analyse unterziehen zu können.

      Die schmatzende Selbstgefälligkeit der bundesdeutschen Gesellschaft wird sich wohl zu meinen Lebzeiten nicht mehr ändern. Ebensowenig wird sich zu meinen Lebzeiten an der vollkommenen Ignoranz und der vollkommenen Inkompetenz der politischen Klasse noch einmal irgend etwas ändern. All das hindert mich aber nicht daran, jeder Mail an meinen Verteiler (in welcher Zusammensetzung auch immer) mein Buch-Manuskript anzuhängen.

      Auch wenn die Verbrecher vom seriösen Fachverlag mich mittels weiterer technischer Sperren mundtot gemacht haben, können Sie alles, was ich zu sagen habe, nach wie vor dort Bundesverfassungsgericht: Schmähkritik auf seltene Ausnahmefälle begrenzt | ZEIT ONLINE nachlesen. Anfang August 2023 durchbrach die Seite, die ich jeden Tag bearbeite, die 100.000-Klicks-Marke. Ich füge mich nämlich ausgesprochen ungern kampflos der Marginalisierung.

      Gast kommentiert am Do, 2023-06-29 10:45 PERMANENTER LINK

      Palandt und Schönfelder: ‚Dem NS rückhaltlos gedient‘ (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-08-03 09:57 PERMANENTER LINK

      Einen aktuellen Beispielsfall für Machtmissbrauch im Medienbereich kann ich Ihnen hier anbieten: Ein angesehener juristischer Fachverlag löscht Kommentare eines Nutzers ohne sachlichen Grund.–Mirsammavoottendichl (Diskussion) 09:55, 3. Aug. 2023 (CEST)

      Gast kommentiert am Di, 2023-09-12 11:24 PERMANENTER LINK

      Nur jeder Dritte würde das Jurastudium weiterempfehlen (lto.de) Die Figuren von LTO z.B. hätten es am besten gleich sein lassen sollen.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-09-13 11:00 PERMANENTER LINK

      Erstes Examen 2021: Mehr Prädikate, weniger Durchfaller (lto.de) Ich weiß nicht, auf welchem Scheißhaus die Figuren von LTO irgendein juristisches Staatsexamen bestanden haben wollen.

      Ich bin ja mal gespannt, ob sich die Redaktion von LTO zu einer Berichterstattung über eine aktuelle Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts herablassen kann:

      VIS Berlin – 3/22 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Beschluss | Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags als unzulässig aufgrund überspannter … stellt in den Mittelpunkt seiner Erwägungen richtigerweise den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Nachdem das BVerfG den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter in seinen Entscheidungen zur leeren Floskel degradiert hat und den entsprechenden Klageerzwingungsantrag fast immer ins Leere laufen ließ, hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in seiner aktuellen Entscheidung den Antragstellern Recht gegeben. Der nächste Schritt besteht darin, die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen: Das gerichtliche Verfahren hat nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zu verlaufen. Das ist die einzige Verfahrensordnung, die den Verfahren nach den §§ 172 ff StPO gerecht wird.

      Kausales (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis

      Bereits das Reichsgericht (RG) hatte das deklaratorische Schuldanerkenntnis – einem im BGB nicht geregelten Vertragstypus – im Mai 1916 entwickelt.[6] Es ist streng genommen kein Schuldanerkenntnis. Unter einem deklaratorischen Schuldanerkenntnis versteht man einen Vertrag, der im Unterschied zum konstitutiven Schuldanerkenntnis den in Frage stehenden Anspruch nicht auf eine neue Anspruchsgrundlage hebt, sondern diesen Anspruch unter Beibehaltung des Anspruchsgrundes dadurch verstärkt, dass er ihn Einwänden des Anspruchsgegners gegen den Grund des Anspruchs entzieht. Entzogen werden dem Anspruchsgegner Einwendungen und Einreden, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und ihm bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete. Regelmäßiges Ziel eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses ist die Beweiserleichterung zu Gunsten des Gläubigers.[7] Zweck eines solchen Vertrages ist es, das Schuldverhältnis insgesamt oder zumindest in bestimmten Beziehungen dem Rechtsstreit oder der Ungewissheit zu entziehen und es (insoweit) endgültig festzulegen.[8] Es ist im Zweifel im Wege der Auslegung als ein Verzicht auf alle zur Zeit seiner Abgabe bekannten oder für möglich erachteten Einwendungen gegen die anfängliche Forderung anzusehen.[9] Erklärt der Schuldner, die Forderung bestehe zu Recht oder er erkenne sie an, so liegt darin regelmäßig ein bestätigendes Anerkenntnis, durch das nur solche Einwendungen ausgeschlossen werden, die dem Schuldner bekannt sind oder mit denen er rechnen muss.[10]

      Das deklaratorische Schuldanerkenntnis wird seit Friedrich Kübler zunehmend als kausaler Feststellungsvertrag bezeichnet.[11]

      Schulbeispiel ist das Deklaratorische Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017: Die Präsidentin des Landgericht München I erkennt den klägerischen Anspruch nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit auf der Grundlage der bis dahin geführten Korrespondenz mit Schreiben vom 1. Februar 2017 an. Indem sie auf eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums nachfolgend verzichtet, bestätigt sie die Rechtsverbindlichkeit ihres Schuldanerkenntnisses.[12]

      ↑ RG, Urteil vom 1. Mai 1916, RG JW 1916, 960 f.

      ↑ Wolfgang Baumann, Das Schuldanerkenntnis, 1992, S. 60

      ↑ BGH, Urteil vom 10. Januar 1984, Az.: VI ZR 64/82 = NJW 1984, 799

      ↑ BGH, Urteil vom 30. März 2006, Az.: III ZR 187/05

      ↑ BGH NJW 1983, 1903, 1904

      ↑ Friedrich Kübler, Feststellung und Garantie – Eine rechtsvergleichende und dogmatische Abhandlung wider die Lehre vom abstrakten Schuldvertrag im bürgerlichen und Handelsrecht, 1967, S. 90 f.

      ↑ Deklaratorisches Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017

      Causa Mollath

      Im Falle Gustl Mollaths setzte sich Gresser als „prominenteste Kritikerin innerhalb der CSU“ für dessen Freilassung ein.[11]

      Sie bekam am Mittag des 10. Juni 2013 Besuch von zwei Polizeibeamten in Zivil, die nach ihrer Darstellung Bedenken wegen der Sicherheit einer Veranstaltung der damaligen Justizministerin Beate Merk im Zusammenhang mit einem Tweet äußerten. Sie hatte dort zuvor geschrieben „Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen“.[11] Gresser wertete den Polizeibesuch als Einschüchterungsversuch.[12][13][14] Justizministerium und Polizei dementierten und behaupteten, es sei um andere, frühere Tweets zu Familienstreitigkeiten in Gressers eigener Sache gegangen und eine damit zusammenhängende, geplante Störung des Auftritts der Justizministerin.[15][16][17][11]

      Die Aussage der Psychiaterin Hanna Ziegert, Gutachter würden nach dem gewünschten Ergebnis beauftragt,[18] unterstützte Gresser später durch Ergebnisse einer von ihr geleiteten Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München: Jeder vierte befragte Gutachter hatte von der Justiz eine Tendenz signalisiert bekommen. Unter den Psychologen hatte jeder zweite diese Erfahrung gemacht, unter den Psychiatern jeder dritte.[19][20][21][22]

      ↑ Hochspringen nach:a b c K. Antonia Schäfer: CSU-Frau erhält nach Mollath-Tweet Polizeibesuch. In: welt.de. 12. Juni 2013, abgerufen am 8. Februar 2016.

      ↑ CSU-Mitglied bekommt wegen Mollath-Tweet Polizeibesuch (Memento des Originals vom 8. Februar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., T-Online vom 11. Juni 2013.

      ↑ Katharina Grimm: Polizei-Posse in Bayern – „Sagt man Mollath, ist man Staatsfeind“ im Stern online vom 11. Juni 2013.

      ↑ Marcus Klöckner: Fall Mollath: Polizeibesuch bei CSU-Mitglied nach kritischem Tweet – Sicherheitsdienst von Beate Merk war eingeschaltet, ehemalige Frau von Mollath hat sich erstmals zu Wort gemeldet in telepolis – heise online vom 11. Juni 2013.

      ↑ Mollath-Tweet: Jetzt äußert sich die Polizei In: Abendzeitung Muenchen vom 12. Juni 2013.

      ↑ Der Fall Mollath – Rechtsstaat ade! In: der Freitag. vom 12. Juni 2012.

      ↑ Bayerisches Staatsministerium für Justiz und Verbraucherschutz: Justizministerin weist Darstellungen zu Tweet einer „Mollath-Unterstützerin“ zurück vom 11. Juni 2013.

      ↑ FAZ: Mollath bei Beckmann: „Das ist aber Praxis“

      ↑ BR Kontrovers vom 2. April 2014, abgerufen am 6. April 2014.

      ↑ Benedikt Jordan, Ursula Gresser: THEMEN DER ZEIT – Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben. In: Deutsches Ärzteblatt. 111(6), 2014, S. A-210 / B-180 / C-176, abgerufen am 6. April 2014.

      ↑ Lisa Schnell, Hanna Ziegert: Psychiaterin über das Mollath-Verfahren – „Es ist ein rechtsfreier Raum“. In: TAZ. 14. August 2014.

      ↑ Nachgehakt: Gerichtsgutachten nach Ansage? (Nicht mehr online verfügbar.) In: Bayerischer Rundfunk. 9. Februar 2015, archiviert vom Original am 9. Februar 2018; abgerufen am 8. Februar 2016.

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 08:56 PERMANENTER LINK

      Nach dem Wahltrend von heute, vier Tage vor der Landtagswahl am Sonntag, alles wie gehabt, satte absolute Mehrheit zur Fortsetzung der Koalition von CSU und Freien Wählern: Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de). Also wer irgendeinen Zusammenhang zwischen dem Gebaren des seriösen Fachverlags und einer Einflussnahme auf die Ergebnisse der bayerischen Landtagswahl vermutet, der liegt natürlich völlig falsch.

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 10:24 PERMANENTER LINK

      Die Teilnehmer meines Verteilers plappern derweil ungeniert weiter über Belanglosigkeiten und Binsenweisheiten: Frage an Fischer: Hat sich Merz strafbar gemacht? (lto.de). Es gibt so viele schöne Themen, über die man irgendwas plappern kann: BMJ will Kommunikation mit der Justiz digitalisieren (lto.de). Das Plappern über ein Thema hat den Sinn, verfolgt den Zweck, damit von anderen, wichtigeren, unangenehmeren Themen abzulenken.

      Ich habe jetzt auch die Stellungnahme von Ursula Gresser zum Fall Gustl Mollath an einer prominenten Stelle in mein Buch eingepflegt. Bernd von Heintschel-Heinegg stellte der bayerischen Justiz vor zehn Jahren unangenehme Fragen zum Thema bestellte Gutachten, aber das ist lange her.

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 12:13 PERMANENTER LINK

      Brandmauer war einmal, in tiefer Vergangenheit. Jetzt sind die Übergänge eher fließend, gleitend. Auch die Abgrenzung zwischen „Kommunalpolitik“ und „Nicht-Kommunalpolitik“ hat nicht funktioniert: Wenn CDU, AfD und FDP gemeinsam ein Gesetz im Parlament verabschieden, kann man das schwerlich als „Kommunalpolitik“ bezeichnen.

      Katharina Schulze zieht ihr schönstes Dirndl an, stellt sich ans Rednerpult im Bierzelt, hält ihren Masskrug hoch, ruft „Prost“ ins Publikum (intellektuell ist damit die größtmögliche Leistung erreicht), jetzt ist erstmal Wiesn, dann ist, glei nach der Wiesn, Kreuzerlmachen, da macht ma halt sei Kreuzerl bei CSU, Freie Wähler, AfD, san alle guad.

      Die andere Sache, die ich nicht verstehe: Der Nicht-Wahlkampf der „Opposition“ in Bayern: Die Grünen werben mit irgendwelchen Herzchen (was sie damit aussagen wollen, weiß ich nicht), die Linken werben mit süßen Hunden und Blumen im Hintergrund (wahrscheinlich soll man den süßen Hund in den Landtag wählen), die FDP wirbt mit „Servus Zukunft“ (welchselbige sich in Bayern offenbar schon verabschiedet hat), tja, Fragen über Fragen.

      Ob Sie es mir glauben oder nicht: Ich habe die Sozis in meiner Aufzählung der „Opposition“ in Bayern gerade eben glatt vergessen, das hole ich jetzt nach: Ich glaube, die Sozis machen irgendwas mit „sozial“, Mieten, Kindergeld, sowas in der Richtung.

      Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de) Danach reicht es für die Fortsetzung der Koalition zwischen CSU und Freien Wählern.

      Nach der aktuellen Prognose vom 19. September Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de) nach wie vor eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit für die „Rechte Volksfront“, bestehend aus CSU, Freien Wählern und AfD. Die Sonstigen haben sich offenbar jetzt schon kampflos geschlagen gegeben, glaubt man ihrem Nicht-Wahlkampf.

      Wenn ich mir die Wahlplakate im Münchner Stadtbild anschaue, sehe ich jedenfalls immer noch nicht so recht, welchen Gamechanger die „Opposition“ in Bayern in der Hinterhand haben will.

      Folgt man den aktuellen Prognosen in Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de), dann kommt der Mitte-Rechts-Block, bestehend aus CSU, Freien Wählern und AfD, also so eine Art „Rechte Volksfront“ auf eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit. Und da die „Opposition“ sich allem Anschein nach bis zum Wahltag am 8. Oktober jetzt schon in ihr Schicksal zu fügen scheint, wage ich meinerseits die Prognose, dass sich in den letzten knapp drei Wochen bis zur Wahl auch nicht mehr so sehr viel an den Ergebnissen ändern wird.

      Auf meine Themen ist doch aber auch komplett geschissen: Hauptsache, das Bier schmeckt und der FC Bayern gewinnt!

      Wow, LTO schreibt was zu prozessualen Fragen: Dokumentation der Hauptverhandlung: Thema im Bundestag (lto.de)

      Das sinnlose Geplapper geht weiter, immer weiter: Frage an Fischer: ‚Alles für Deutschland‘ strafbar? (lto.de)

      Auch heute morgen plappert LTO weiter, immer weiter: Addleshaw Goddard holt Trio von Pinsent Masons (lto.de)

      Im Fernsehen wird gerade mal wieder der Todesfall Rudolf Rupp abgehandelt. Es ist schon immer wieder erstaunlich, wie es die öffentlich-rechtlichen Medien fertigbringen, einen handfesten Justizskandal zu einer netten, kleinen, absurden Alltagsgeschichte schrumpfen zu lassen.

      Und hier der tägliche LTO-Plapperbericht: Alternative zum StEx: Karriere für Wirtschaftsjuristen (lto.de)

      Kommt der Rechtsstaat? (lto.de) In dieser (von mir willkürlich verkürzten) Form ist die Frage sinnvoll, in der verlängerten Form ist sie allerdings nur das übliche LTO-Geplapper.

      „Opferschutz: Der Doktorand Bedirhan Erdem warnt auf dem Verfassungsblog vor der Annahme einer staatlichen Garantie für den Schutz der Gefühle des Opfers einer Straftat. Dann könnten zahlreiche prozessuale Maßnahmen wie die Einstellung des Verfahrens nur noch mit Zustimmung des Opfers durchgeführt werden. Bei der Menschenwürde des Täters ende der Opferschutz. Anlass des Aufsatzes ist eine Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts, das eine staatliche Gefühlsschutzgarantie entwickelte.“

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 13:26 PERMANENTER LINK

      Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Autor den nachfolgenden Abschnitt ernst gemeint hat:

      „Die sogenannte Gefühlsschutzgarantie zugunsten des Opfers im deutschen Strafprozessrecht

      Die staatliche Gefühlsschutzgarantie zugunsten des Opfers im deutschen Strafprozessrecht lässt sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stützen, und die Tendenz, die Rechtsschutzgarantie des Staates nach Art. 19 Abs. 4 GG auf den Schutz der Gefühle des Opfers auszudehnen, ist auch in der deutschen Literatur deutlich erkennbar. Laut dem BVerfG kann „ein Verzicht auf die effektive Verfolgung zu einer Erschütterung des Vertrauens (…) und einem Klima der Rechtsunsicherheit und Gewalt führen“ (2 BvR 1763/16, Rn. 38). Dieses Klima betrifft vor allem das Opfer selbst, denn eine unterlassene Strafverfolgung in einem Einzelfall kann kaum zum Vertrauensverlust der Allgemeinheit und einem Klima der Rechtsunsicherheit führen. Deutlicher sind die Ansichten in der Literatur, dass der Staat dem Opfer eine Bestrafung schuldet und anhand des Strafprozessrechts „das notwendige gesellschaftliche Mitgefühl für die Unterstützung bei der Traumabewältigung“ gewährleisten soll. Zugleich ist das Persönlichkeitsrecht, dessen Grundlage dem Schutz des Einzelnen vor Eingriffen in seine „immaterielle“ Integrität dient, ein beliebter Bezugspunkt in der deutschen Literatur. Meines Erachtens stößt die Einführung eines Vetorechts in die Struktur der deutschen Strafprozessordnung mit dem Ziel, das Leid des Opfers zu lindern, an die Grenzen der Subjektstellung des Opfers.“

      Während ich mir zum Thema „Opferschutz“ den Wolf argumentiere, kann man sicher sein, dass LTO immer Mittel und Wege finden wird, um um den Kern eines Themas herumzuplappern.

      Da haben sich die Plappermäulchen von LTO heute morgen schon wieder einen wahnsinnig spannenden Text ausgedacht: Informationsfreiheit: Machtlose Beauftragte (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 16:50 PERMANENTER LINK

      Und es gibt da einen 18-köpfigen Verteiler, in dem eigentlich alle drin sind, die unter Juristen Rang und Namen haben: Der amtierende Bundesjustizminister Marco Buschmann, die Bundesanwaltschaft, eine Dame von der Frankfurter Allgemeinen, eine Dame von der Zeit, ein Herr vom Spiegel, der Lektor von Juli Zeh, die Lektorin von Ulrich Wickert, die Rechtsexperten von Grünen, SPD, FDP und CDU, also Manuela Rottmann, Herr Dr. iur. Fechner von der SPD (sein Vorname ist mir gerade leider entfallen), Carsten Linnemann, auf diesen Herrn kam ich, weil ich in der F.A.S. gelesen hatte, er beantworte jede Anfrage besorgter Bürger – die Pointe sieht man kommen. Thomas Fischer hatte ich in der Aufzählung ganz vergessen. Eine Fortsetzung der Aufzählung spare ich mir.

      Das angehängte Buch ist über 300 Seiten lang. Bis ich meine Regressansprüche Ende 2025 geltend machen werde, ist ja noch ein Weilchen hin, vorher sollte eine Publikation meines Buchs möglich sein.

      Herr Kollege Gerhard Strate ließ mir neulich durch seine Sekretärin am Telefon mitteilen, dass ich ihn mit meinem Mist in Frieden lassen möge, er ist ja schließlich, ausweislich seiner Kolumne in der NJW, der „Streiter für den Rechtsstaat“. Insofern habe ich vollstes Verständnis dafür, dass keiner der in meinem Verteiler befindlichen Politiker, Juristen und Journalisten auch nur das geringste Interesse an auch nur einem der von mir angesprochenen Themen hat.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-10-06 08:38 PERMANENTER LINK

      Ich habe gerade eben in Landtagswahl Bayern: Neueste Wahlumfragen im Wahltrend | Sonntagsfrage #ltwby (dawum.de) reingeguckt: Die Rechte Volksfront, bestehend aus CSU, Freien Wählern und AfD, verfügt gemeinsam über eine bequeme Zwei-Drittel-Mehrheit. Da die „Opposition“ in Bayern sich offenbar schon längst kampflos in ihr Schicksal gefügt hat, sind wohl übermorgen bei der bayerischen Landtagswahl keine allzu großen Überraschungen zu erwarten.

    3. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-15 13:47 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-09 13:36 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-08-07 16:27 PERMANENTER LINK

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-03 09:59 PERMANENTER LINK

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      Gast kommentiert am Do, 2023-10-05 09:28 PERMANENTER LINK

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    4. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK
      Von:rawuerdinger@aol.com
      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de
      Do., 16. Nov. um 16:59
      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen
       
      306 EV 339/23
       
      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.
      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

    5. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:27 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

    6. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:34 PERMANENTER LINK

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      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

    7. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:03 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

    8. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:59 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

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      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

    9. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:22 PERMANENTER LINK

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      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

    10. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:07 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

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      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

    11. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:36 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 13:29 PERMANENTER LINK

      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.

      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]

      ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: http://www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.

    12. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 09:03 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 13:29 PERMANENTER LINK

      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.

      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]

      ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: http://www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:58 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierungen Länder zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an. Sa-FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Kerstin Anabah), beck-aktuell und LTO berichten und stellen den neuen Verfassungsrichter vor.

      tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) schaut noch einmal auf den Kandidatenwechsel in der vergangenen Woche zurück. Zunächst wurde vermeldet, dass die CSU den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback vorschlagen will, dann folgte eine „Turbo-Demontage“, weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht wohl eine Meinung vertreten habe, die der CSU nicht gepasst habe. Damit sei – nicht zum ersten Mal – ein Kandidat beschädigt, so Müller-Neuhof. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rette das zweifelhafte Verfahren, so Müller-Neuhof.

    13. RA Alexander Würdinger

      Hidden Bonus Track

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK

      Von:rawuerdinger@aol.com

      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de

      Do., 16. Nov. um 16:59

      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.

      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK

      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia

      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK

      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).

      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK

      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK

      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)

      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 13:29 PERMANENTER LINK

      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.

      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]

      ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: http://www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:58 PERMANENTER LINK

      BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierungen Länder zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an. Sa-FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Kerstin Anabah), beck-aktuell und LTO berichten und stellen den neuen Verfassungsrichter vor.

      tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) schaut noch einmal auf den Kandidatenwechsel in der vergangenen Woche zurück. Zunächst wurde vermeldet, dass die CSU den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback vorschlagen will, dann folgte eine „Turbo-Demontage“, weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht wohl eine Meinung vertreten habe, die der CSU nicht gepasst habe. Damit sei – nicht zum ersten Mal – ein Kandidat beschädigt, so Müller-Neuhof. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rette das zweifelhafte Verfahren, so Müller-Neuhof.

    14. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:31 PERMANENTER LINK
      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.
      Gast kommentiert am Mo, 2023-12-11 08:14 PERMANENTER LINK
      Würdinge stellt mit seinem Aufsatz „Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahre“, HRRS 2016, 29 selbiges auf eine gesetzliche Grundlage.

      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-20 07:33 PERMANENTER LINK
      Von:rawuerdinger@aol.com
      An:Abteilung1@gensta-m.bayern.de
      Do., 16. Nov. um 16:59
      Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Necknig,

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.
      Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar. Durch seinen vorsätzlich falschen Vortrag hat er die Generalstaatsanwaltschaft München dazu verleitet, gegen mich unter dem Aktenzeichen

      306 EV 339/23

      ein Ermittlungsverfahren zu führen. Ich werde ihn deswegen Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen.
      Ich spiele seit vielen Jahren in Endlosschleife eine Schachpartie nach der anderen gegen einen Schimpansen. Der Ablauf ist immer derselbe: Einen Zug, bevor ich den Schimpansen Matt setze, fegt der Schimpanse mit einer lässigen Bewegung die Figuren vom Brett und sagt „Ich habe gewonnen!“ Die anderen hundert Schimpansen, die um das Brett herumstehen, nicken und sagen „Natürlich hat der Schimpanse gewonnen, was denn sonst?“ Ich wende mich daraufhin an das Schiedsrichter-Kollegium, besetzt mit Schimpansen. Denn das Schiedsrichter-Kollegium ist neutral, objektiv und vollkommen unfehlbar. Auch das Schiedsrichter-Kollegium bestätigt mir: „Natürlich hat auch dieses Mal der Schimpanse gewonnen, was bilden Sie sich eigentlich ein?“
      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.
      Ergänzend mache ich hiermit den Inhalt der angehängten Datei (336 Seiten) in der Fassung vom 15. November 2023 zum Gegenstand meines Vortrags.
      Mit freundlichen Grüßen
      Gast kommentiert am Di, 2023-11-21 12:21 PERMANENTER LINK
      Lesen Sie dort dasselbe, was ich dort lese? Portal Diskussion:Recht – Wikipedia
      Gast kommentiert am Mi, 2023-11-22 15:30 PERMANENTER LINK
      Auweia: Späte Zweifel bei CSU: Bausback doch nicht ans BVerfG? (lto.de)
      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 11:00 PERMANENTER LINK
      BVerfG-Richterwahl: Der frühere bayerische CSU-Justizminister Winfried Bausback wird nun vermutlich doch nicht die Nachfolge des scheidenden Bundesverfassungsrichters Peter Müller im Zweiten Senat antreten. Grund dafür seien  Zweifel der CSU an Bausbacks Eignung aufgrund seiner Dissertation aus dem Jahr 1998, in der er Grundmandatsklauseln als grundsätzlich verfassungswidrig bezeichnet hatte. Dies läuft den Interessen der CSU diametral entgegen, die am BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandatklausel im Sommer geklagt hat. Als Ersatz für Bausback soll nun Peter Frank im Gespräch sein, der seit 2015 als Generalbundesanwalt amtiert. Unklar ist, ob die Wahl im Bundesrat wie vorgesehen an diesem Freitag stattfinden wird. Die Amtszeit von Peter Müller endete bereits am 30. September. Es berichten sz.de und LTO (Christian Rath).
      Gast kommentiert am Do, 2023-11-23 14:56 PERMANENTER LINK
      GBA Peter Frank soll neuer Verfassungsrichter werden (lto.de)
      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 09:18 PERMANENTER LINK
      BVerfG-Richterwahl: Nach ersten Mutmaßungen ist es nun offiziell, dass CDU und CSU den Generalbundesanwalt Peter Frank als Richter am Bundesverfassungsgericht vorschlagen. Frank soll Nachfolger für Peter Müller im Zweiten Senat werden. Die Wahl könnte schon diesen Freitag im Bundesrat erfolgen, wenn die SPD-regierten Länder dem kurzfristigen Vorschlag zustimmen. Bis vor wenigen Tagen hatte die CSU den früheren bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgeschlagen. Frank ist seit Oktober 2015 Generalbundesanwalt, wo er einen Fokus auf Rechtsterrorismus und IS-Rückkehrer:innen legte. Die beiden juristischen Staatsexamen und die Promotion hat er jeweils als bayerischer Landesbester abgeschlossen. Anschließend machte er Karriere in der bayerischen Justiz und war u.a. Generalstaatsanwalt in München. Es berichten FAZ (Marlene Grunert/Helene Bubrowski), SZ (Andreas Glas/Wolfgang Janisch), taz (Christian Rath), spiegel.de (Dietmar Hipp) und LTO.
      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 12:03 PERMANENTER LINK
      Bundesrat: Peter Frank wird neuer Verfassungsrichter (lto.de)
      Gast kommentiert am Fr, 2023-11-24 13:29 PERMANENTER LINK
      Peter-Herbert[1] Frank (* 5. Mai 1968 in Lauda) ist ein deutscher Jurist. Er ist seit dem 5. Oktober 2015 der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Zuvor war er seit 1995 im Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, zuletzt ab März 2015 als Generalstaatsanwalt in München. Er ist designierter Richter des Bundesverfassungsgerichts.
      Am 24. November 2023 wurde Frank vom Bundesrat auf Vorschlag von CDU und CSU einstimmig zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er wird im Zweiten Senat die Nachfolge von Peter Müller antreten.[7]
      1. ↑ Generalbundesanwalt Peter Frank wird Verfassungsrichter. In: www.faz.net. 24. November 2023, abgerufen am 24. November 2023.
      Gast kommentiert am Mo, 2023-11-27 08:58 PERMANENTER LINK
      BVerfG-Richterwahl: Am Freitag wurde der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank im Bundesrat auf Vorschlag der unionsregierungen Länder zum Bundesverfassungsrichter gewählt. Er tritt die Nachfolge von Peter Müller an. Sa-FAZ (Marlene Grunert), spiegel.de, tagesschau.de (Kerstin Anabah), beck-aktuell und LTO berichten und stellen den neuen Verfassungsrichter vor.
      tagesspiegel.de (Jost Müller-Neuhof) schaut noch einmal auf den Kandidatenwechsel in der vergangenen Woche zurück. Zunächst wurde vermeldet, dass die CSU den früheren bayerischen Justizminister Winfried Bausback vorschlagen will, dann folgte eine „Turbo-Demontage“, weil Bausback in seiner Doktorarbeit beim Thema Wahlrecht wohl eine Meinung vertreten habe, die der CSU nicht gepasst habe. Damit sei – nicht zum ersten Mal – ein Kandidat beschädigt, so Müller-Neuhof. Dass es wohl trotzdem die Richtigen schaffen, rette das zweifelhafte Verfahren, so Müller-Neuhof.

    15. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Di, 2023-12-19 09:53 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

      Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriösen Fachverlag von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriösen Fachverlags, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriöse Fachverlag ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriöse Fachverlag wird mein 370 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriöse Fachverlag produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriöse Fachverlag verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. Der seriöse Fachverlag ist nicht „braun“, sondern ganz einfach nur kriminell. Die Kontroverse um Palandt und Schönfelder: ‚Dem NS rückhaltlos gedient‘ (lto.de) geht deshalb an dem Kern meiner Kritik vorbei.

    16. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-20 09:32 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern.

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.​

      Schulbeispiel ist das Deklaratorische Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017: Die Präsidentin des Landgericht München I erkennt den klägerischen Anspruch nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit auf der Grundlage der bis dahin geführten Korrespondenz mit Schreiben vom 1. Februar 2017 an. Indem sie auf eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums nachfolgend verzichtet, bestätigt sie die Rechtsverbindlichkeit ihres Schuldanerkenntnisses.[12]​

      ↑ Deklaratorisches Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Lesen Sie dort nach, was ich zu sagen habe: Oury Jalloh – das war Mord! (feminismuss.de) Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich seinerzeit für meine Bearbeitungen auf Wikipedia beschimpft worden bin. Lustig, was alles zum Vorschein kommt, wenn man sich bei „Wikipedia“ so weiterklickt.

    17. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 08:42 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-20 09:32 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern.

      „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.​

      Schulbeispiel ist das Deklaratorische Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017: Die Präsidentin des Landgericht München I erkennt den klägerischen Anspruch nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit auf der Grundlage der bis dahin geführten Korrespondenz mit Schreiben vom 1. Februar 2017 an. Indem sie auf eine Anfechtung wegen Inhaltsirrtums nachfolgend verzichtet, bestätigt sie die Rechtsverbindlichkeit ihres Schuldanerkenntnisses.[12]​

      ↑ Deklaratorisches Schuldanerkenntnis vom 1. Februar 2017

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Lesen Sie dort nach, was ich zu sagen habe: Oury Jalloh – das war Mord! (feminismuss.de) Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich seinerzeit für meine Bearbeitungen auf Wikipedia beschimpft worden bin. Lustig, was alles zum Vorschein kommt, wenn man sich bei „Wikipedia“ so weiterklickt.

    18. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 10:25 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten.

    19. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    20. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 08:24 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 10:09 PERMANENTER LINK

      Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    21. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 08:49 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 10:25 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    22. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 08:49 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 10:25 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

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      Bild von Gast Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 09:17 PERMANENTER LINK

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    23. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 09:34 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten.

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    24. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 10:13 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    25. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 10:02 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 11:09 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:29 PERMANENTER LINK

      Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

      Sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

      Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 08:29 PERMANENTER LINK

      Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

    26. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 13:22 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 11:09 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:29 PERMANENTER LINK

      Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 13:18 PERMANENTER LINK

      Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

      Sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

      Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte.

      Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 08:29 PERMANENTER LINK

      Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

    27. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 14:12 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 11:09 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:29 PERMANENTER LINK

      Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 13:18 PERMANENTER LINK

      Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

      Sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 14:07 PERMANENTER LINK

      Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43]

      Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

      ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

      ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

      Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte.

      Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 08:29 PERMANENTER LINK

      Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

    28. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 08:01 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

      Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

      ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

      ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:33 PERMANENTER LINK

      28. Dezember 2023

      AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

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      27. Dezember 2023

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      Bild von Gast Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 08:20 PERMANENTER LINK

      Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    29. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 13:52 PERMANENTER LINK

      Zwei weitere ungeklärte Todesfälle

      Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

      Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[91][92] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[93]
      Am 29. Oktober 2002 wurde der stark alkoholisierte Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Ein 14:00 herbeigerufener Notarzt stellte den Tod fest. Spätere rechtsmedizinische Untersuchungen stellten einen Schädelbasisbruch als Todesursache fest, konnten den Zeitpunkt dieser Verletzung aber nicht genau eingrenzen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizeibeamte, darunter der später in den Prozessen zu Oury Jalloh verurteilte Dienstgruppenleiter, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.[94][92] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.
      ↑ Hochspringen nach:a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017. (Offline, Archiv-URL)
      ↑ WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals
      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83 ff. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

    30. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2024-01-04 10:33 PERMANENTER LINK

      Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

      Brandgutachten

      Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

      Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

      Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

      Neue Ermittlungen seit 2014

      Ermittlungsverfahren

      Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

      Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

      Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

      Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

      Beschwerdeverfahren

      Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

      Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

      Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

      Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

      Forensisches Gutachten 2019

      „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

      – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

      Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

      ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

      ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

      ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

      ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

      ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

      ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

      ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

      ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

      ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

      ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

      ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

      ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

      ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

      ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

      ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

      ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

      ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

      Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

      Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

      Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 13:52 PERMANENTER LINK

      Zwei weitere ungeklärte Todesfälle

      Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

      Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[91][92] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[93]

      Am 29. Oktober 2002 wurde der stark alkoholisierte Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Ein 14:00 herbeigerufener Notarzt stellte den Tod fest. Spätere rechtsmedizinische Untersuchungen stellten einen Schädelbasisbruch als Todesursache fest, konnten den Zeitpunkt dieser Verletzung aber nicht genau eingrenzen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizeibeamte, darunter der später in den Prozessen zu Oury Jalloh verurteilte Dienstgruppenleiter, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.[94][92] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

      ↑ Hochspringen nach:a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017. (Offline, Archiv-URL)

      ↑ WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83 ff. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

      Gerichtsverhandlungen und VerständigungenStrafprozess gegen ChauvinHauptartikel: Prozess gegen Derek ChauvinExterne Videos Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

      Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

      Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

      Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd „mit besonderer Grausamkeit“ behandelt hatte. [165][166]

      Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

      Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

      Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, „frei von der Anwendung unangemessener Gewalt“ zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

      Chauvin bekennt sich schuldig

      Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

      Siehe auch

      Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

      Amerikanische Athletenstreiks 2020

      2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

      Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

      Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

      Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

      Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

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    31. RA Alexander Würdinger

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      Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

      Gast kommentiert am Di, 2024-01-09 12:04 PERMANENTER LINK

      Oury Jalloh (amtlich Ouri Jallow,[1] gebürtig höchstwahrscheinlich Mamadou Oury Diallo;[2] * 1969 in Conakry, Guinea;[2] † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland geduldet lebender Afrikaner. Er wurde nach einem Brand in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt tot und stark verbrannt aufgefunden. Ob der Brand todesursächlich war, ist bis heute unklar und umstritten. In mehreren Gerichtsverfahren wurde versucht, den Tod aufzuklären.

      Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden zunächst am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).[5]

      Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau halte mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden.[6] Diese stellte das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.

      Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle aus den Jahren 1997 und 2002 im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. In einem Gutachten vom April 2017 vermutete der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann,[7] einen Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen.[8][9][10] Bittmann äußerte den Verdacht, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten; auch hätten Ermittlungen zu den beiden anderen Fällen verhindert werden sollen. Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache.[11][12] Gegen einen aussagebereiten ehemaligen Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[13] Ein neues forensisches Gutachten des Radiologieprofessors Boris Bodelle vom Universitätsklinikum Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde.[14][15]

      Von Jahresanfang bis August 2020 beschäftigten sich die vom Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel mit dem Fall. Sie kamen in ihrem 303-seitigen Abschlussbericht für den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis, dass das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln.[2][16][17][18]

      ↑ Schreibung in amtlichen Dokumenten sowie Gerichtsverfahren, vgl. Pressemitteilungen von BGH, GenStA NMB, OLG NMB u. a.
      Urteil des LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – Az. 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10): „[…] Ouri Jallow (hier wie im Folgenden wird die Schreibweise des Namens aus dessen Duldungspapier gewählt; bekannt war für dieselbe Person auch die Schreibweise des Vornamens mit ‚Oury‘ und des Nachnamens mit ‚Jalloh‘, die als Nebenkläger auftretenden Familienangehörigen schreiben sich ‚Diallo‘) […].“

      ↑ Hochspringen nach:a b c d e Jerzy Montag, Manfred Nötzel: Bericht der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten Berater. (PDF) Landtag von Sachsen-Anhalt, 26. August 2020, archiviert vom Original am 26. Juni 2021; abgerufen am 20. September 2022.

      ↑ Hochspringen nach:a b Peters, Freia: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. In: welt.de. Welt, 21. August 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Dezember 2008; abgerufen am 10. Dezember 2008.

      ↑ Hochspringen nach:a b BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az. 4 StR 413/09; Freispruch im Fall „Ouri Jallow“ aufgehoben. In: Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2010. Bundesgerichtshof, 7. Januar 2010, abgerufen am 8. August 2021..

      ↑ Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen. In: Stern.de, dpa. 13. Dezember 2012, abgerufen am 15. Oktober 2013.

      ↑ Polizeiskandal: „Monitor“: Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich ermordet. In: Kölner Stadt-Anzeiger. Abgerufen am 16. November 2017.

      ↑ Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Website der Justus-Liebig-Universität Gießen, abgerufen am 21. November 2019.

      ↑ Hagen Eichler, Jan Schumann: Fall Oury Jalloh – Wollten Dessauer Polizisten weitere Todesfälle vertuschen? In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Dezember 2017.

      ↑ Theorie von Dessauer Staatsanwalt War Jallohs Tod eine Vertuschungstat? In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

      ↑ Konrad Litschko: Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh „Zwölf Jahre verwirrt und vertuscht“. In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

      ↑ Ralf Böhme: Fall Oury Jalloh Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2018.

      ↑ Christian Jakob: Tote im Dessauer Polizeigewahrsam Und weg sind die Akten. In: TAZ.de, 12. Februar 2018.

      ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod Der abgewiesene Zeuge. In: TAZ.de, 4. Januar 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b c Christian Jakob: Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen. In: Die Tageszeitung. 28. Oktober 2019, abgerufen am 28. Oktober 2019.

      ↑ Monitor, Ausgabe vom 7. November 2019, Ausschnitt der Sendung zu Oury Jalloh

      ↑ Abschlussbericht von Experten: Polizei-Handeln im Fall Jalloh „rechtswidrig“. ZDF.de, 28. August 2020.

      ↑ Christopher Piltz: Gutachter im Fall Jalloh sehen keinen Ansatz für Mordermittlungen. In: Spiegel Online, 27. August 2020.

      ↑ siehe auch zeit.de vom 17. August 2021: SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab

      Brandgutachten

      Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

      Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

      Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

      Neue Ermittlungen seit 2014

      Ermittlungsverfahren

      Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

      Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

      Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

      Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

      Beschwerdeverfahren

      Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

      Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

      Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

      Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

      Forensisches Gutachten 2019

      „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

      – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

      Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

      ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

      ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

      ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

      ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

      ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

      ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

      ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

      ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

      ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

      ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

      ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

      ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

      ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

      ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

      ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

      ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

      ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

      Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

      Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

      Gast kommentiert am Mo, 2024-01-08 13:54 PERMANENTER LINK

      WeblinksCommons: Oury Jalloh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

      Website der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

      Prozessbeobachtung durch die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt und das Projekt >gegenPart< (Dessau)

      Der Fall Oury Jalloh. Artikel-Dossier. Spiegel Online

      Verbrennungstod eines Asylbewerbers – Chronologie des Falls Oury Jalloh. MDR

      Antonie Rietzschel: Der rätselhafte Tod in Zelle fünf. sueddeutsche.de, 7. Januar 2015.

      Der Fall Oury Jalloh: Ermittlungen sollen ausbleiben. In: Monitor, 17. Januar 2019 (Video).

      Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau. WDR 5 Podcast

      Der Feuertod des Oury Jalloh. Webvideodokumentation, Simplicissimus, 7. Januar 2024 (25:43 Min.).

      Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 13:52 PERMANENTER LINK

      Zwei weitere ungeklärte Todesfälle

      Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

      Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[91][92] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[93]

      Am 29. Oktober 2002 wurde der stark alkoholisierte Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Ein 14:00 herbeigerufener Notarzt stellte den Tod fest. Spätere rechtsmedizinische Untersuchungen stellten einen Schädelbasisbruch als Todesursache fest, konnten den Zeitpunkt dieser Verletzung aber nicht genau eingrenzen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizeibeamte, darunter der später in den Prozessen zu Oury Jalloh verurteilte Dienstgruppenleiter, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.[94][92] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

      ↑ Hochspringen nach:a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017. (Offline, Archiv-URL)

      ↑ WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83 ff. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

      Gerichtsverhandlungen und VerständigungenStrafprozess gegen ChauvinHauptartikel: Prozess gegen Derek ChauvinExterne Videos Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

      Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

      Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

      Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd "mit besonderer Grausamkeit" behandelt hatte. [165][166]

      Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

      Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

      Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, "frei von der Anwendung unangemessener Gewalt" zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

      Chauvin bekennt sich schuldig

      Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

      Siehe auch

      Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

      Amerikanische Athletenstreiks 2020

      2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

      Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

      Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

      Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

      Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

      ^ Walsh, Paul (9. März 2021). "Der erste Geschworene für den Mordprozess gegen Derek Chauvin wird ausgewählt, da sich Berufungsfragen abzeichnen." Star Tribune. Archiviert vom Original am 9. März 2021. Abgerufen am 9. März 2021.

      ^ Jump up to:ein b Hayes, Mike; Macaya, Melissa; Wagner, Meg; Rocha, Veronica (20. April 2021). "Urteil im Prozess gegen Derek Chauvin: Live-Updates". CNN. Archiviert vom Original am 21. April 2021. Abgerufen am 20. April 2021.

      ^ Forliti, Amy (20. April 2021). "Derek Chauvin für schuldig befunden am Tod von George Floyd". CTV-Nachrichten. Archiviert vom Original am 29. September 2023. Abgerufen am 20. April 2021.

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      ^ "Derek Chauvin in Handschellen gelegt, nachdem Richter nach Schuldspruch die Kaution widerrufen hat". Fox 9 News, 20. April 2021. Archiviert vom Original am 20. April 2021. Abgerufen am 20. April 2021.

      ^ Folley, Aris (20. April 2021). "Chauvin in Gewahrsam genommen, Kaution widerrufen, nachdem die Geschworenen ihn im Prozess in allen Anklagepunkten für schuldig befunden haben". Der Hügel. Archiviert vom Original am 20. April 2021. Abgerufen am 20. April 2021.

      ^ Walsh, Paul (12. Mai 2021). "Die Entscheidung des Richters spiegelt die Argumente der Staatsanwaltschaft wider und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Chauvin eine längere Haftstrafe erhält." Archiviert vom Original am 12. Mai 2021. Abgerufen am 12. Mai 2021.

      ^ Arando, Tim (20. April 2021). "Derek Chauvin sieht sich drei Anklagen gegenüber. So könnte seine Verurteilung ablaufen." Die New York Times. Archiviert vom Original am 9. Mai 2021. Abgerufen am 13. Mai 2021.

      ^ Chappell, Bill (27. April 2022). "Derek Chauvin legt Berufung gegen seine Verurteilung wegen Mordes an George Floyd ein". Nationales öffentliches Radio. Archiviert vom Original am 27. April 2022. Abgerufen am 27. April 2022.

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      ^ "BUNDESSTAAT MINNESOTA VOR DEM BERUFUNGSGERICHT A21-1228 Bundesstaat Minnesota, Beklagter, gegen Derek Michael Chauvin, Beschwerdeführer. Eingereicht am 17. April 2023 bestätigte Reyes, Richter Hennepin County District Court Akte Nr. 27-CR-20-12646" (PDF). Archiviert vom Original (PDF) am 17. April 2023.

      ^ Karnowski, Steve (17. Mai 2023). "Chauvin legt Berufung gegen die Verurteilung im Mordfall George Floyd beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein". Associated Press. Archiviert vom Original am 19. Mai 2023. Abgerufen am 19. Mai 2023.

      ^ Skluzacek, Josh (July 19, 2023). "Minnesota Supreme Court won't hear Derek Chauvin's appeal, petition to SCOTUS planned". KSTP-TV. Archived from the original on July 20, 2023. Retrieved July 19, 2023.

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      ^ Jump up to:a b c Galioto, Katie (December 4, 2021). "St. Paul to host federal civil rights trial for ex-Minneapolis cops in Floyd's death". Star Tribune. Archived from the original on December 6, 2021. Retrieved December 4, 2021.

      ^ Yancey-Bragg, N'dea (September 14, 2021). "Former Minneapolis police officers plead not guilty to violating George Floyd's civil rights". USA Today. Archived from the original on September 14, 2021. Retrieved September 14, 2021.

      ^ Mannix, Andy (December 13, 2021). "Derek Chauvin to change plea in federal civil rights case". Star Tribune. Archived from the original on December 13, 2021. Retrieved December 13, 2021.

      ^ Montemayor S, Stephen (7. Juli 2022). "Derek Chauvin zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt Star Tribune. Archiviert vom Original am 7. Juli 2022. Abgerufen am 7. Juli 2022. Der leitende US-Bezirksrichter Paul Magnuson verurteilte den ehemaligen Polizisten aus Minneapolis zu 245 Monaten, die er gleichzeitig mit seiner 22 1/2-jährigen Haftstrafe für den Mord an Floyd verbüßen muss. Er wird außerdem fünf Jahre überwachte Entlassung verbüßen, wenn er in etwa 17 Jahren aus der Haft entlassen wird.

      ^ Krauss, Louis (15. November 2023). "Derek Chauvin reicht einen Antrag ein, der versucht, die Verurteilung des Bundes aufzuheben". Star Tribune. Abgerufen am 25. November 2023.

      ^ Olson, Rochelle; Sawyer, Liz (25. November 2023). "Derek Chauvin wird erwartet, dass er nach einer Messerstecherei im Gefängnis überleben wird". Star Tribune. Abgerufen am 25. November 2023.

    32. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Do, 2024-01-11 11:30 PERMANENTER LINK

      Gast kommentiert am Do, 2024-01-04 10:33 PERMANENTER LINK

      Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

      Gast kommentiert am Di, 2024-01-09 12:04 PERMANENTER LINK

      Oury Jalloh (amtlich Ouri Jallow,[1] gebürtig höchstwahrscheinlich Mamadou Oury Diallo;[2] * 1969 in Conakry, Guinea;[2] † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland geduldet lebender Afrikaner. Er wurde nach einem Brand in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt tot und stark verbrannt aufgefunden. Ob der Brand todesursächlich war, ist bis heute unklar und umstritten. In mehreren Gerichtsverfahren wurde versucht, den Tod aufzuklären.

      Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden zunächst am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).[5]

      Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau halte mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden.[6] Diese stellte das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.

      Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle aus den Jahren 1997 und 2002 im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. In einem Gutachten vom April 2017 vermutete der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann,[7] einen Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen.[8][9][10] Bittmann äußerte den Verdacht, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten; auch hätten Ermittlungen zu den beiden anderen Fällen verhindert werden sollen. Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache.[11][12] Gegen einen aussagebereiten ehemaligen Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[13] Ein neues forensisches Gutachten des Radiologieprofessors Boris Bodelle vom Universitätsklinikum Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde.[14][15]

      Von Jahresanfang bis August 2020 beschäftigten sich die vom Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel mit dem Fall. Sie kamen in ihrem 303-seitigen Abschlussbericht für den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis, dass das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln.[2][16][17][18]

      ↑ Schreibung in amtlichen Dokumenten sowie Gerichtsverfahren, vgl. Pressemitteilungen von BGH, GenStA NMB, OLG NMB u. a.
      Urteil des LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – Az. 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10): „[…] Ouri Jallow (hier wie im Folgenden wird die Schreibweise des Namens aus dessen Duldungspapier gewählt; bekannt war für dieselbe Person auch die Schreibweise des Vornamens mit ‚Oury‘ und des Nachnamens mit ‚Jalloh‘, die als Nebenkläger auftretenden Familienangehörigen schreiben sich ‚Diallo‘) […].“

      ↑ Hochspringen nach:a b c d e Jerzy Montag, Manfred Nötzel: Bericht der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten Berater. (PDF) Landtag von Sachsen-Anhalt, 26. August 2020, archiviert vom Original am 26. Juni 2021; abgerufen am 20. September 2022.

      ↑ Hochspringen nach:a b Peters, Freia: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. In: welt.de. Welt, 21. August 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Dezember 2008; abgerufen am 10. Dezember 2008.

      ↑ Hochspringen nach:a b BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az. 4 StR 413/09; Freispruch im Fall „Ouri Jallow“ aufgehoben. In: Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2010. Bundesgerichtshof, 7. Januar 2010, abgerufen am 8. August 2021..

      ↑ Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen. In: Stern.de, dpa. 13. Dezember 2012, abgerufen am 15. Oktober 2013.

      ↑ Polizeiskandal: „Monitor“: Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich ermordet. In: Kölner Stadt-Anzeiger. Abgerufen am 16. November 2017.

      ↑ Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Website der Justus-Liebig-Universität Gießen, abgerufen am 21. November 2019.

      ↑ Hagen Eichler, Jan Schumann: Fall Oury Jalloh – Wollten Dessauer Polizisten weitere Todesfälle vertuschen? In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Dezember 2017.

      ↑ Theorie von Dessauer Staatsanwalt War Jallohs Tod eine Vertuschungstat? In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

      ↑ Konrad Litschko: Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh „Zwölf Jahre verwirrt und vertuscht“. In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

      ↑ Ralf Böhme: Fall Oury Jalloh Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2018.

      ↑ Christian Jakob: Tote im Dessauer Polizeigewahrsam Und weg sind die Akten. In: TAZ.de, 12. Februar 2018.

      ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod Der abgewiesene Zeuge. In: TAZ.de, 4. Januar 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b c Christian Jakob: Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen. In: Die Tageszeitung. 28. Oktober 2019, abgerufen am 28. Oktober 2019.

      ↑ Monitor, Ausgabe vom 7. November 2019, Ausschnitt der Sendung zu Oury Jalloh

      ↑ Abschlussbericht von Experten: Polizei-Handeln im Fall Jalloh „rechtswidrig“. ZDF.de, 28. August 2020.

      ↑ Christopher Piltz: Gutachter im Fall Jalloh sehen keinen Ansatz für Mordermittlungen. In: Spiegel Online, 27. August 2020.

      ↑ siehe auch zeit.de vom 17. August 2021: SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab

      Brandgutachten

      Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

      Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

      Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

      Neue Ermittlungen seit 2014

      Ermittlungsverfahren

      Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

      Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

      Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

      Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

      Beschwerdeverfahren

      Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

      Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

      Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

      Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

      Forensisches Gutachten 2019

      „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

      – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

      Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

      ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

      ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

      ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

      ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

      ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

      ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

      ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

      ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

      ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

      ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

      ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

      ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

      ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

      ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

      ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

      ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

      ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

      ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

      ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

      ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

      Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

      Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

      Gast kommentiert am Mo, 2024-01-08 13:54 PERMANENTER LINK

      WeblinksCommons: Oury Jalloh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

      Website der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

      Prozessbeobachtung durch die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt und das Projekt >gegenPart< (Dessau)

      Der Fall Oury Jalloh. Artikel-Dossier. Spiegel Online

      Verbrennungstod eines Asylbewerbers – Chronologie des Falls Oury Jalloh. MDR

      Antonie Rietzschel: Der rätselhafte Tod in Zelle fünf. sueddeutsche.de, 7. Januar 2015.

      Der Fall Oury Jalloh: Ermittlungen sollen ausbleiben. In: Monitor, 17. Januar 2019 (Video).

      Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau. WDR 5 Podcast

      Der Feuertod des Oury Jalloh. Webvideodokumentation, Simplicissimus, 7. Januar 2024 (25:43 Min.).

      Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 13:52 PERMANENTER LINK

      Zwei weitere ungeklärte Todesfälle

      Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

      Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[91][92] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[93]

      Am 29. Oktober 2002 wurde der stark alkoholisierte Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Ein 14:00 herbeigerufener Notarzt stellte den Tod fest. Spätere rechtsmedizinische Untersuchungen stellten einen Schädelbasisbruch als Todesursache fest, konnten den Zeitpunkt dieser Verletzung aber nicht genau eingrenzen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizeibeamte, darunter der später in den Prozessen zu Oury Jalloh verurteilte Dienstgruppenleiter, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.[94][92] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

      ↑ Hochspringen nach:a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017. (Offline, Archiv-URL)

      ↑ WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals

      ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83 ff. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

      Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

      Gerichtsverhandlungen und VerständigungenStrafprozess gegen ChauvinHauptartikel: Prozess gegen Derek ChauvinExterne Videos Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

      Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

      Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

      Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd "mit besonderer Grausamkeit" behandelt hatte. [165][166]

      Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

      Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

      Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, "frei von der Anwendung unangemessener Gewalt" zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

      Chauvin bekennt sich schuldig

      Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

      Siehe auch

      Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

      Amerikanische Athletenstreiks 2020

      2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

      Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

      Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

      Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

      Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

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    33. RA Alexander Würdinger

      Gast kommentiert am Di, 2024-01-16 11:31 PERMANENTER LINK

      Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

      Wollen Sie wissen, wie Wikipedia funktioniert, dann gucken Sie hier: Wikipedia:Checkuser/Anfragen/Ned Flanders Number Two – Wikipedia

      Johannnes89 ist übrigens mein absoluter Lieblings-Admin: Es handelt sich um einen 35-jährigen verkrachten Jurastudenten. Johannnes89 und seine Kumpane zerstören einmal mehr eine von mir vorgenommene völlig korrekte Bearbeitung eines Artikels aus dem einzigen Grund, weil die Bearbeitung von mir ist. Johannnes89 sagt, er sei bei der FDP. Nun, ich denke, der Herr verkrachte Jurastudent ist in Wahrheit bei der AfD. Johannnes89 macht das wohl so, wie etliche andere Wikipedia-Admins auch: Das vollständige Scheitern in einem bürgerlichen Beruf kompensiert Johannnes89 durch die Ausübung genau der Macht, die ihm als Wikipedia-Admin zukommt.

      Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[1] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[2][3] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[4]

      ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

      Rechtsstaatsprinzip

      Von großer Bedeutung ist das Rechtsstaatsprinzip. Es bringt einen überragenden Grundsatz zum Ausdruck, der zudem einen übergreifend wirksamen Staatsmodus umfasst. Das gesamte Staatshandeln ist daran gebunden. Zugrunde liegt damit der Primat des Rechts, dessen funktionale Einzelelemente die Rechtsbindungswirkung und der Gesetzesvorbehalt zum Ausdruck bringen.

      In der Bundesrepublik Deutschland ist das Rechtsstaatsprinzip eines von mehreren Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes. Im Gegensatz zum Demokratie-, Republik- oder Sozialstaatsprinzip (vgl. insoweit Art. 20 GG) hat der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz allerdings keinen unmittelbaren determinierten Niederschlag gefunden, unterliegt vielmehr einer „sprachlichen Offenheit“.[1] In der Verfassungsurkunde lässt sich das Rechtsstaatsprinzip lediglich in Form von Einzelausprägungen nachweisen. Nach einhelliger Meinung wurde das Rechtsstaatsprinzip zwischen den Zeilen „gesetzt“[2] und das Bundesverfassungsgericht erläutert, dass die „Gesamtkonzeption des Grundgesetzes“ auf den Rechtsstaatsgedanken ausgerichtet sei, sodass sich dieser letztlich in einer Vielzahl von Fundstellen wiederfände.[3]

      Allein Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, die sogenannte Homogenitätsklausel und seit 1992[4] in der auf die Europäische Union ausgerichteten „Struktursicherungsklausel“ des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG erwähnen den Rechtsstaatsbegriff überhaupt.[5] Diese positivgesetzlichen Hinweise genügen allerdings nicht als rechtlicher Maßstab für eine unmittelbare Subsumtion seines Wesensgehaltes. Der Rechtsstaatsbegriff muss daher konkretisiert werden und ist ausfüllungsbedürftig.[6]

      Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[7] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[8][9] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[10]

      ↑ Mehrdad Payandeh: Judikative Rechtserzeugung. Theorie, Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Präjudizien. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, S. 189 f.

      ↑ Statt vieler Autoren, Heinrich Amadeus Wolff: Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz, Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 408 und Philip Kunig: Das Rechtsstaatsprinzip. Überlegungen zu seiner Bedeutung für das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Mohr, Tübingen 1986, S. 77.

      ↑ Dazu grundlegend: BVerfGE 2, 380 (403).

      ↑ Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 21.12.1992, BGBl. 1992, S. 2086.

      ↑ Konrad Hesse: Der Rechtsstaat im Verfassungssystem des Grundgesetzes. In: Konrad Hesse, Siegfried Reicke, Ulrich Scheuner (Hrsg.): Festgabe für Rudolf Smend zum 80. Geburtstag, Tübingen 1962, S. 71.

      ↑ Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Auflage 1999, Rn. 60 ff.

      ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

      Verfassungsbeschwerde zum BVerfG

      Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das Subsidiaritätsprinzip in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck.[1] Verletzt der Beschwerdeführer das Subsidiaritätsprinzip, ist seine Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig.[2] Sie hat deshalb keine Aussicht auf Erfolg und wird in der Regel nicht zur Entscheidung angenommen (Abweisung a limine).[3]

      Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet zweierlei: Zum einen muss der Beschwerdeführer[4] alles ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird.[5] Es verlangt, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg formal durchlaufen und alle zumutbaren Möglichkeiten zur Abhilfe seiner grundrechtlichen Beschwer unternommen hat.[6] Zum anderen enthält das Subsidiaritätsprinzip eine grundsätzliche Aussage über das Verhältnis der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung haben zunächst die Fachgerichte die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen.[7] Dadurch soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden.[8]

      Der Beschwerdeführer muss schon im fachgerichtlichen Instanzenzug die Gründe für die behauptete Grundrechtsverletzung vortragen, auf die er später seine Verfassungsbeschwerde stützt.[9] Anderenfalls ist der Rechtsweg im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nicht erschöpft.[10] Will der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (Art. 103 Abs. 1 GG), muss er also zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips grundsätzlich zunächst eine Anhörungsrüge einlegen, um das Fachgericht zur Aufhebung seiner offensichtlich fehlerhaften Entscheidung zu bewegen.[11]

      Wird die Rüge einer Gehörsverletzung jedoch weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht oder wird die zunächst wirksam im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobene Rüge einer Gehörsverletzung wieder zurückgenommen, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschöpfung nicht von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens ab.

      Aus Gründen der Subsidiarität müssen Beschwerdeführer allerdings zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, bei der sie sich nicht auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG berufen, eine Anhörungsrüge oder den sonst gegen eine Gehörsverletzung gegebenen Rechtsbehelf ergreifen, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden.[12] Das Subsidiaritätsprinzip muss in diesem Fall allerdings nur insoweit zurückweichen, als die Erschöpfung des Rechtswegs ausnahmsweise unzumutbar wäre.[13]

      Das Subsidiaritätsprinzip ist auch beim vorläufigen Rechtsschutz zu beachten. Wird vorläufiger Rechtsschutz endgültig abgelehnt, kann diese Ablehnung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Beschwerdeführer Grundrechtsverletzungen rügt, die gerade darauf beruhen, dass eine Eilentscheidung nicht ergangen ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Beschwerdeführer Grundrechtsverletzungen behauptet, die sich auf die Hauptsache beziehen.[14]

      Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[15] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[16][17] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[18]

      ↑ BVerfGE 22, 287

      ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde. Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, 4. Auflage 2013, Rn. 28 ff.

      ↑ Beispiel: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 – 1 BvR 1014/13

      ↑ In Entscheidungen des BVerfG üblicherweise mit Bf. abgekürzt

      ↑ BVerfGE 78, 58

      ↑ Bayerischer Verfassungsgerichtshof: VerfGH München, Entscheidung v. 10. Dezember 2019 – Vf. 20-VI-19. In: gesetze-bayern.de. 10. Dezember 2019, abgerufen am 12. Oktober 2020.

      ↑ BVerfGE 68, 334

      ↑ BVerfGE 79, 1, 20; 86, 382, 386 f.; 114, 258, 279

      ↑ Rechtslupe: Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidungen – und noch keine Rechtswegerschöpfung vom 22. März 2018

      ↑ BVerfGE 107, 257

      ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 4. Auflage 2013, zur Anhörungsrüge Rn. 754 ff.

      ↑ Klaus Ferdinand Gärditz: Übersicht zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

      ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde. Die ungeschriebenen Ausnahmen, 4. Auflage 2013, Rn. 785 ff.

      ↑ BVerfGE 104, 65

      ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

      Annahme der Verfassungsbeschwerde

      Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Diese Annahmeentscheidung ist theoretisch der eigentlichen Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung vorgelagert. Das Annahmeverfahren dient der Selektion der Verfassungsbeschwerden und soll ein „Ventil gegen eine Überflutung des Bundesverfassungsgerichts“ sein. Seine verfassungsrechtliche Ermächtigung findet es in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG.[82]

      Auf Grund der übergroßen Vielzahl der Verfassungsbeschwerden, die derzeit 96 % aller Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ausmachen, wurde wiederholt über eine Beschränkung der Verfassungsbeschwerde nachgedacht. Bereits 1956 wurde ein Vorprüfungsverfahren für Verfassungsbeschwerden eingeführt, um das Bundesverfassungsgericht gegenüber der Flut von Verfahren zu entlasten. Das Verfahren wurde mehrfach novelliert, 1985 wurden die bisherigen Vorprüfungsausschüsse durch Kammern mit erweiterten Befugnissen ersetzt. Gleichwohl sah sich 1992 der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, zu der drastischen Bemerkung veranlasst: „Wenn man uns nicht hilft, saufen wir ab“.[83] Mit der Novelle zum BVerfGG 1993[84] wurde das Annahmeverfahren für Verfassungsbeschwerden modifiziert. Im Gegensatz zu früheren Regelungen, die beschrieben, unter welchen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden abgelehnt oder ihnen stattgegeben werden konnten, werden in den neuen §§ 93a bis 93d BVerfGG nunmehr die Gründe für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde als verbindliche Maßstäbe für die Entscheidung der Kammer und des Senats festgelegt.[85]

      Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 93a Abs. 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, wenn

      ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (Grundsatzannahme) oder

      es zur Durchsetzung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte angezeigt ist (Durchsetzungsannahme).

      Der erste Annahmegrund stellt auf die objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde ab: grundsätzliche Bedeutung ist gegeben, wenn wichtige Fragen des Verfassungsrechts aufgeworfen sind. Der zweite Annahmegrund dient in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz: angezeigt ist die Annahme bei besonderem Gewicht der Grundrechtsverletzung, insbesondere, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entstehen würde.

      Liegt keiner der beiden Annahmegründe vor, ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde abzulehnen, selbst wenn diese zulässig und begründet sein sollte. Dies wird vor allem in Bagatellfällen der Fall sein. „Mit ein bisschen Verfassungswidrigkeit muss der Bürger gegebenenfalls leben.“[86]

      Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[87] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[88][89] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[90]

      ↑ Axel Hopfauf, in: Bruno Schmidt-Bleibtreu/Hans Hofmann/Axel Hopfauf, Kommentar zum GG, 12. Aufl., 2011, Art. 93 Rn. 201, Art. 94 Rn. 81 ff.

      ↑ zitiert nach Klaus Schlaich/Stefan Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 8. Aufl., 2010, Rn. 259.

      ↑ (BGBl. I S. 1473)

      ↑ Karin Graßhoff, in: Theodor Maunz/Bruno Schmidt-Bleibtreu/Franz Klein/Herbert Bethge (Hrsg.): Kommentar zum BVerfGG, § 93a BVerfGG Rn. 62 ff., 81 ff.; Axel Hopfauf, in: Bruno Schmidt-Bleibtreu/Hans Hofmann/Axel Hopfauf, Kommentar zum GG, 12. Aufl., 2011, Art. 93 Rn. 201, Art. 94 Rn. 85 ff.

      ↑ Wolfgang Löwer in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 3. Aufl., 2005, § 70 Rn. 171 unter Hinweis auf die objektiv-rechtliche Funktion der Verfassungsbeschwerde.

      ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

      ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

      Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

      Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

      Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

      Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

      Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

      ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

      ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

      ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

      AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

      AktuellVorherige 09:27, 28. Dez. 2023‎ Itti Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

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      AktuellVorherige 09:04, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann plappert unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

      AktuellVorherige 09:01, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Siesta zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

      AktuellVorherige 09:00, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann ist ein schmuddeliger alter Mann rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

      AktuellVorherige 08:55, 28. Dez. 2023‎ Siesta Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Bubo bubo zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

      AktuellVorherige 08:54, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Natürlich plappert er unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

      AktuellVorherige 14:07, 27. Dez. 2023‎ Bubo bubo Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Klaus-Otto Nagorsnik (Diskussion) auf die letzte Version von RoBri zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

      AktuellVorherige 14:03, 27. Dez. 2023‎ Klaus-Otto Nagorsnik Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Sein immerwährendes Nonsens-Plappern rückgängigdanken Markierung: Zurückgesetzt

      Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

      Gast kommentiert am Fr, 2024-01-12 10:24 PERMANENTER LINK

      Der Fragebogen war das Lieblingsbuch meiner Eltern. Maaßen, hätten ihn meine Eltern noch kennengelernt, wäre im politischen Spektrum zum Lieblingspolitiker meiner Eltern avanciert: So unauffällig braun, dass er noch als schwarz durchgeht. Junge Leute wie Katharina Schulze und Toni Schuberl verstehen den Satz auch gar nicht.

      Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Und diesen Artikel über die Strategische Ambiguität habe ich seinerzeit kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine geschrieben, aber ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, warum Wikipedia ihn nicht akzeptiert hat.

      Das ultimative Heldenepos darf ich also wie folgt zusammenfassen: Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig. Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

      „Akribie“ ist der zweite Vorname von Katharina Schulze. In unermüdlichem Einsatz für die Rechte der Bürger und grenzenloser Neugier für juristische Themen aller Art kämpft die bayerische Oppositionsführerin entschlossen und selbstlos für die Grundwerte der Demokratie.

      In meinem 18-köpfigen Verteiler befindet sich seit ca. zwei Jahren auch Toni Schuberl. Jemand hatte mich seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, dass Toni Schuberl den hier schon vielfach zitierten seriö Fachverla auf dem Kieker hätte. Ich hatte deshalb Toni Schuberl als eine Art natürlichen Bundesgenossen betrachtet. Indes scheinen die Interessen von Toni Schuberl eher in der niederbayerischen Heimatgeschichte verortet zu sein, einer Materie, die umgekehrt nicht so recht mein Interesse findet.

      Als wir, meine Frau und ich, in Soulac-sur-Mer in die Apotheke gingen, bediente uns dort ein freundlicher und kompetenter Apotheker, der genau so aussah wie Cem Özdemir. Seither erlauben wir uns bisweilen bei passender Gelegenheit, vor dem Fernsehgerät sitzend und Nachrichten konsumierend, eine kleine spitze Bemerkung, wonach sich Cem Özdemir am besten in seine Apotheke in Soulac-sur-Mer begeben sollte.

      Das Bündnis Sahra Wagenknecht lebt von der Popularität ihrer Namensgeberin. Das Programm scheint dabei eher schlicht auszufallen: „Wenn wir nur möglichst viele Ausländer raushauen, dann geht es allen besser.“ Und nein, ich habe nicht die Absicht, mich an diese Partei mit der Bitte um Unterstützung zu wenden. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, dass es immer weniger Sinn macht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob eine Partei „links“ oder „rechts“ ist oder welche Politische Farbe sie hat.

      Auf den ca. 500 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  2. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 09:54 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

  3. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 10:48 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

  4. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 11:09 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen.

  5. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 13:01 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-22 11:09 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:29 PERMANENTER LINK

    Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte.

    Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 08:29 PERMANENTER LINK

    Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  6. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 08:12 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  7. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:16 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 08:12 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:10 PERMANENTER LINK

    AktuellVorherige 09:07, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Man darf einen schmuddeligen alten Mann einen schmuddeligen alten Mann und Unsinn plappern Unsinn plappern nennen rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

    AktuellVorherige 09:05, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:04, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann plappert unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:01, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Siesta zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:00, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann ist ein schmuddeliger alter Mann rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 08:55, 28. Dez. 2023‎ Siesta Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Bubo bubo zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 08:54, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Natürlich plappert er unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    27. Dezember 2023

    AktuellVorherige 14:07, 27. Dez. 2023‎ Bubo bubo Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Klaus-Otto Nagorsnik (Diskussion) auf die letzte Version von RoBri zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 14:03, 27. Dez. 2023‎ Klaus-Otto Nagorsnik Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Sein immerwährendes Nonsens-Plappern rückgängigdanken Markierung: Zurückgesetzt

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  8. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:40 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 08:12 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:33 PERMANENTER LINK

    28. Dezember 2023

    AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

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    27. Dezember 2023

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    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  9. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 11:56 PERMANENTER LINK

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Brandgutachten

    Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

    Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

    Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

    Neue Ermittlungen seit 2014

    Ermittlungsverfahren

    Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

    Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

    Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

    Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

    Beschwerdeverfahren

    Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

    Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

    Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

    Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

    Forensisches Gutachten 2019

    „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

    – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

    Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

    ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

    ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

    ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

    ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

    ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

    ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

    ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

    ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

    ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

    ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

    ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

    ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

    ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

    Gerichtsverhandlungen und VerständigungenStrafprozess gegen ChauvinHauptartikel: Prozess gegen Derek ChauvinExterne Videos Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

    Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

    Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

    Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd „mit besonderer Grausamkeit“ behandelt hatte. [165][166]

    Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

    Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

    Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, „frei von der Anwendung unangemessener Gewalt“ zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

    Chauvin bekennt sich schuldig

    Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

    Siehe auch

    Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

    Amerikanische Athletenstreiks 2020

    2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

    Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

    Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

    Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

    Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

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    ^ Krauss, Louis (15. November 2023). „Derek Chauvin reicht einen Antrag ein, der versucht, die Verurteilung des Bundes aufzuheben“. Star Tribune. Abgerufen am 25. November 2023.

    ^ Olson, Rochelle; Sawyer, Liz (25. November 2023). „Derek Chauvin wird erwartet, dass er nach einer Messerstecherei im Gefängnis überleben wird“. Star Tribune. Abgerufen am 25. November 2023.

  10. RA Alexander Würdinger

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    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 11:56 PERMANENTER LINK

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Brandgutachten

    Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

    Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

    Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

    Neue Ermittlungen seit 2014

    Ermittlungsverfahren

    Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

    Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

    Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

    Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

    Beschwerdeverfahren

    Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

    Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

    Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

    Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

    Forensisches Gutachten 2019

    „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

    – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

    Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

    ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

    ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

    ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

    ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

    ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

    ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

    ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

    ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

    ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

    ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

    ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

    ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

    ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

    Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

    Gerichtsverhandlungen und VerständigungenStrafprozess gegen ChauvinHauptartikel: Prozess gegen Derek ChauvinExterne Videos Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

    Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

    Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

    Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd „mit besonderer Grausamkeit“ behandelt hatte. [165][166]

    Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

    Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

    Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, „frei von der Anwendung unangemessener Gewalt“ zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

    Chauvin bekennt sich schuldig

    Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

    Siehe auch

    Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

    Amerikanische Athletenstreiks 2020

    2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

    Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

    Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

    Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

    Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

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  11. RA Alexander Würdinger

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    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 08:12 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 12:19 PERMANENTER LINK

    Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[1] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[2][3] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[4]

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:33 PERMANENTER LINK

    28. Dezember 2023

    AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

    AktuellVorherige 09:27, 28. Dez. 2023‎ Itti Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:07, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Man darf einen schmuddeligen alten Mann einen schmuddeligen alten Mann und Unsinn plappern Unsinn plappern nennen rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:05, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:04, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann plappert unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:01, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Siesta zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:00, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann ist ein schmuddeliger alter Mann rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 08:55, 28. Dez. 2023‎ Siesta Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Bubo bubo zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 08:54, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Natürlich plappert er unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    27. Dezember 2023

    AktuellVorherige 14:07, 27. Dez. 2023‎ Bubo bubo Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Klaus-Otto Nagorsnik (Diskussion) auf die letzte Version von RoBri zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 14:03, 27. Dez. 2023‎ Klaus-Otto Nagorsnik Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Sein immerwährendes Nonsens-Plappern rückgängigdanken Markierung: Zurückgesetzt

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 08:20 PERMANENTER LINK

    Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  12. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:24 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 12:19 PERMANENTER LINK

    Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[1] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[2][3] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[4]

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:20 PERMANENTER LINK

    Rechtsstaatsprinzip

    Von großer Bedeutung ist das Rechtsstaatsprinzip. Es bringt einen überragenden Grundsatz zum Ausdruck, der zudem einen übergreifend wirksamen Staatsmodus umfasst. Das gesamte Staatshandeln ist daran gebunden. Zugrunde liegt damit der Primat des Rechts, dessen funktionale Einzelelemente die Rechtsbindungswirkung und der Gesetzesvorbehalt zum Ausdruck bringen.

    In der Bundesrepublik Deutschland ist das Rechtsstaatsprinzip eines von mehreren Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes. Im Gegensatz zum Demokratie-, Republik- oder Sozialstaatsprinzip (vgl. insoweit Art. 20 GG) hat der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz allerdings keinen unmittelbaren determinierten Niederschlag gefunden, unterliegt vielmehr einer „sprachlichen Offenheit“.[1] In der Verfassungsurkunde lässt sich das Rechtsstaatsprinzip lediglich in Form von Einzelausprägungen nachweisen. Nach einhelliger Meinung wurde das Rechtsstaatsprinzip zwischen den Zeilen „gesetzt“[2] und das Bundesverfassungsgericht erläutert, dass die „Gesamtkonzeption des Grundgesetzes“ auf den Rechtsstaatsgedanken ausgerichtet sei, sodass sich dieser letztlich in einer Vielzahl von Fundstellen wiederfände.[3]

    Allein Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, die sogenannte Homogenitätsklausel und seit 1992[4] in der auf die Europäische Union ausgerichteten „Struktursicherungsklausel“ des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG erwähnen den Rechtsstaatsbegriff überhaupt.[5] Diese positivgesetzlichen Hinweise genügen allerdings nicht als rechtlicher Maßstab für eine unmittelbare Subsumtion seines Wesensgehaltes. Der Rechtsstaatsbegriff muss daher konkretisiert werden und ist ausfüllungsbedürftig.[6]

    Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[7] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[8][9] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[10]

    ↑ Mehrdad Payandeh: Judikative Rechtserzeugung. Theorie, Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Präjudizien. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, S. 189 f.

    ↑ Statt vieler Autoren, Heinrich Amadeus Wolff: Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz, Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 408 und Philip Kunig: Das Rechtsstaatsprinzip. Überlegungen zu seiner Bedeutung für das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Mohr, Tübingen 1986, S. 77.

    ↑ Dazu grundlegend: BVerfGE 2, 380 (403).

    ↑ Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 21.12.1992, BGBl. 1992, S. 2086.

    ↑ Konrad Hesse: Der Rechtsstaat im Verfassungssystem des Grundgesetzes. In: Konrad Hesse, Siegfried Reicke, Ulrich Scheuner (Hrsg.): Festgabe für Rudolf Smend zum 80. Geburtstag, Tübingen 1962, S. 71.

    ↑ Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Auflage 1999, Rn. 60 ff.

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:33 PERMANENTER LINK

    28. Dezember 2023

    AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

    AktuellVorherige 09:27, 28. Dez. 2023‎ Itti Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

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    AktuellVorherige 09:05, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:04, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann plappert unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:01, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Siesta zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:00, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann ist ein schmuddeliger alter Mann rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 08:55, 28. Dez. 2023‎ Siesta Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Bubo bubo zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 08:54, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Natürlich plappert er unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    27. Dezember 2023

    AktuellVorherige 14:07, 27. Dez. 2023‎ Bubo bubo Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Klaus-Otto Nagorsnik (Diskussion) auf die letzte Version von RoBri zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 14:03, 27. Dez. 2023‎ Klaus-Otto Nagorsnik Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Sein immerwährendes Nonsens-Plappern rückgängigdanken Markierung: Zurückgesetzt

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 08:20 PERMANENTER LINK

    Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  13. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:58 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 12:19 PERMANENTER LINK

    Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[1] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[2][3] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[4]

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:20 PERMANENTER LINK

    Rechtsstaatsprinzip

    Von großer Bedeutung ist das Rechtsstaatsprinzip. Es bringt einen überragenden Grundsatz zum Ausdruck, der zudem einen übergreifend wirksamen Staatsmodus umfasst. Das gesamte Staatshandeln ist daran gebunden. Zugrunde liegt damit der Primat des Rechts, dessen funktionale Einzelelemente die Rechtsbindungswirkung und der Gesetzesvorbehalt zum Ausdruck bringen.

    In der Bundesrepublik Deutschland ist das Rechtsstaatsprinzip eines von mehreren Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes. Im Gegensatz zum Demokratie-, Republik- oder Sozialstaatsprinzip (vgl. insoweit Art. 20 GG) hat der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz allerdings keinen unmittelbaren determinierten Niederschlag gefunden, unterliegt vielmehr einer „sprachlichen Offenheit“.[1] In der Verfassungsurkunde lässt sich das Rechtsstaatsprinzip lediglich in Form von Einzelausprägungen nachweisen. Nach einhelliger Meinung wurde das Rechtsstaatsprinzip zwischen den Zeilen „gesetzt“[2] und das Bundesverfassungsgericht erläutert, dass die „Gesamtkonzeption des Grundgesetzes“ auf den Rechtsstaatsgedanken ausgerichtet sei, sodass sich dieser letztlich in einer Vielzahl von Fundstellen wiederfände.[3]

    Allein Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, die sogenannte Homogenitätsklausel und seit 1992[4] in der auf die Europäische Union ausgerichteten „Struktursicherungsklausel“ des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG erwähnen den Rechtsstaatsbegriff überhaupt.[5] Diese positivgesetzlichen Hinweise genügen allerdings nicht als rechtlicher Maßstab für eine unmittelbare Subsumtion seines Wesensgehaltes. Der Rechtsstaatsbegriff muss daher konkretisiert werden und ist ausfüllungsbedürftig.[6]

    Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[7] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[8][9] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[10]

    ↑ Mehrdad Payandeh: Judikative Rechtserzeugung. Theorie, Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Präjudizien. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, S. 189 f.

    ↑ Statt vieler Autoren, Heinrich Amadeus Wolff: Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz, Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 408 und Philip Kunig: Das Rechtsstaatsprinzip. Überlegungen zu seiner Bedeutung für das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Mohr, Tübingen 1986, S. 77.

    ↑ Dazu grundlegend: BVerfGE 2, 380 (403).

    ↑ Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 21.12.1992, BGBl. 1992, S. 2086.

    ↑ Konrad Hesse: Der Rechtsstaat im Verfassungssystem des Grundgesetzes. In: Konrad Hesse, Siegfried Reicke, Ulrich Scheuner (Hrsg.): Festgabe für Rudolf Smend zum 80. Geburtstag, Tübingen 1962, S. 71.

    ↑ Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Auflage 1999, Rn. 60 ff.

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:54 PERMANENTER LINK

    Verfassungsbeschwerde zum BVerfG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das Subsidiaritätsprinzip in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck.[1] Verletzt der Beschwerdeführer das Subsidiaritätsprinzip, ist seine Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig.[2] Sie hat deshalb keine Aussicht auf Erfolg und wird in der Regel nicht zur Entscheidung angenommen (Abweisung a limine).[3]

    Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet zweierlei: Zum einen muss der Beschwerdeführer[4] alles ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird.[5] Es verlangt, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg formal durchlaufen und alle zumutbaren Möglichkeiten zur Abhilfe seiner grundrechtlichen Beschwer unternommen hat.[6] Zum anderen enthält das Subsidiaritätsprinzip eine grundsätzliche Aussage über das Verhältnis der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung haben zunächst die Fachgerichte die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen.[7] Dadurch soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden.[8]

    Der Beschwerdeführer muss schon im fachgerichtlichen Instanzenzug die Gründe für die behauptete Grundrechtsverletzung vortragen, auf die er später seine Verfassungsbeschwerde stützt.[9] Anderenfalls ist der Rechtsweg im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nicht erschöpft.[10] Will der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (Art. 103 Abs. 1 GG), muss er also zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips grundsätzlich zunächst eine Anhörungsrüge einlegen, um das Fachgericht zur Aufhebung seiner offensichtlich fehlerhaften Entscheidung zu bewegen.[11]

    Wird die Rüge einer Gehörsverletzung jedoch weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht oder wird die zunächst wirksam im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobene Rüge einer Gehörsverletzung wieder zurückgenommen, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschöpfung nicht von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens ab.

    Aus Gründen der Subsidiarität müssen Beschwerdeführer allerdings zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, bei der sie sich nicht auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG berufen, eine Anhörungsrüge oder den sonst gegen eine Gehörsverletzung gegebenen Rechtsbehelf ergreifen, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden.[12] Das Subsidiaritätsprinzip muss in diesem Fall allerdings nur insoweit zurückweichen, als die Erschöpfung des Rechtswegs ausnahmsweise unzumutbar wäre.[13]

    Das Subsidiaritätsprinzip ist auch beim vorläufigen Rechtsschutz zu beachten. Wird vorläufiger Rechtsschutz endgültig abgelehnt, kann diese Ablehnung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Beschwerdeführer Grundrechtsverletzungen rügt, die gerade darauf beruhen, dass eine Eilentscheidung nicht ergangen ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Beschwerdeführer Grundrechtsverletzungen behauptet, die sich auf die Hauptsache beziehen.[14]

    Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[15] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[16][17] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[18]

    ↑ BVerfGE 22, 287

    ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde. Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, 4. Auflage 2013, Rn. 28 ff.

    ↑ Beispiel: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 – 1 BvR 1014/13

    ↑ In Entscheidungen des BVerfG üblicherweise mit Bf. abgekürzt

    ↑ BVerfGE 78, 58

    ↑ Bayerischer Verfassungsgerichtshof: VerfGH München, Entscheidung v. 10. Dezember 2019 – Vf. 20-VI-19. In: gesetze-bayern.de. 10. Dezember 2019, abgerufen am 12. Oktober 2020.

    ↑ BVerfGE 68, 334

    ↑ BVerfGE 79, 1, 20; 86, 382, 386 f.; 114, 258, 279

    ↑ Rechtslupe: Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidungen – und noch keine Rechtswegerschöpfung vom 22. März 2018

    ↑ BVerfGE 107, 257

    ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 4. Auflage 2013, zur Anhörungsrüge Rn. 754 ff.

    ↑ Klaus Ferdinand Gärditz: Übersicht zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

    ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde. Die ungeschriebenen Ausnahmen, 4. Auflage 2013, Rn. 785 ff.

    ↑ BVerfGE 104, 65

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:33 PERMANENTER LINK

    28. Dezember 2023

    AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

    AktuellVorherige 09:27, 28. Dez. 2023‎ Itti Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:07, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Man darf einen schmuddeligen alten Mann einen schmuddeligen alten Mann und Unsinn plappern Unsinn plappern nennen rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:05, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:04, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann plappert unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:01, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Siesta zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:00, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann ist ein schmuddeliger alter Mann rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 08:55, 28. Dez. 2023‎ Siesta Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Bubo bubo zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 08:54, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Natürlich plappert er unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    27. Dezember 2023

    AktuellVorherige 14:07, 27. Dez. 2023‎ Bubo bubo Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Klaus-Otto Nagorsnik (Diskussion) auf die letzte Version von RoBri zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 14:03, 27. Dez. 2023‎ Klaus-Otto Nagorsnik Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Sein immerwährendes Nonsens-Plappern rückgängigdanken Markierung: Zurückgesetzt

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 08:20 PERMANENTER LINK

    Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  14. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 12:34 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 11:36 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 11:56 PERMANENTER LINK

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Brandgutachten

    Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

    Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

    Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

    Neue Ermittlungen seit 2014

    Ermittlungsverfahren

    Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

    Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

    Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

    Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

    Beschwerdeverfahren

    Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

    Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

    Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

    Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

    Forensisches Gutachten 2019

    „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

    – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

    Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

    ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

    ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

    ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

    ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

    ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

    ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

    ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

    ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

    ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

    ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

    ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

    ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

    ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

    Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

    Gerichtsverhandlungen und VerständigungenStrafprozess gegen ChauvinHauptartikel: Prozess gegen Derek ChauvinExterne Videos Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

    Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

    Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

    Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd „mit besonderer Grausamkeit“ behandelt hatte. [165][166]

    Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

    Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

    Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, „frei von der Anwendung unangemessener Gewalt“ zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

    Chauvin bekennt sich schuldig

    Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

    Siehe auch

    Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

    Amerikanische Athletenstreiks 2020

    2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

    Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

    Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

    Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

    Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

    ^ Walsh, Paul (9. März 2021). „Der erste Geschworene für den Mordprozess gegen Derek Chauvin wird ausgewählt, da sich Berufungsfragen abzeichnen.“ Star Tribune. Archiviert vom Original am 9. März 2021. Abgerufen am 9. März 2021.

    ^ Jump up to:ein b Hayes, Mike; Macaya, Melissa; Wagner, Meg; Rocha, Veronica (20. April 2021). „Urteil im Prozess gegen Derek Chauvin: Live-Updates“. CNN. Archiviert vom Original am 21. April 2021. Abgerufen am 20. April 2021.

    ^ Forliti, Amy (20. April 2021). „Derek Chauvin für schuldig befunden am Tod von George Floyd“. CTV-Nachrichten. Archiviert vom Original am 29. September 2023. Abgerufen am 20. April 2021.

    ^ Haavik, Emily (20. April 2021). „Derek Chauvin des Mordes und des Totschlags im Zusammenhang mit dem Tod von George Floyd für schuldig befunden“. KARE11.com. Archiviert vom Original am 29. September 2023. Abgerufen am 5. Mai 2021.

    ^ „Derek Chauvin in Handschellen gelegt, nachdem Richter nach Schuldspruch die Kaution widerrufen hat“. Fox 9 News, 20. April 2021. Archiviert vom Original am 20. April 2021. Abgerufen am 20. April 2021.

    ^ Folley, Aris (20. April 2021). „Chauvin in Gewahrsam genommen, Kaution widerrufen, nachdem die Geschworenen ihn im Prozess in allen Anklagepunkten für schuldig befunden haben“. Der Hügel. Archiviert vom Original am 20. April 2021. Abgerufen am 20. April 2021.

    ^ Walsh, Paul (12. Mai 2021). „Die Entscheidung des Richters spiegelt die Argumente der Staatsanwaltschaft wider und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Chauvin eine längere Haftstrafe erhält.“ Archiviert vom Original am 12. Mai 2021. Abgerufen am 12. Mai 2021.

    ^ Arando, Tim (20. April 2021). „Derek Chauvin sieht sich drei Anklagen gegenüber. So könnte seine Verurteilung ablaufen.“ Die New York Times. Archiviert vom Original am 9. Mai 2021. Abgerufen am 13. Mai 2021.

    ^ Chappell, Bill (27. April 2022). „Derek Chauvin legt Berufung gegen seine Verurteilung wegen Mordes an George Floyd ein“. Nationales öffentliches Radio. Archiviert vom Original am 27. April 2022. Abgerufen am 27. April 2022.

    ^ Hyatt, Kim (17. April 2023). „Das Berufungsgericht von Minnesota lehnt Derek Chauvins Antrag auf ein neues Verfahren im Fall der Tötung von George Floyd ab“. Star Tribune. Archiviert vom Original am 17. April 2023. Abgerufen am 17. April 2023.

    ^ „BUNDESSTAAT MINNESOTA VOR DEM BERUFUNGSGERICHT A21-1228 Bundesstaat Minnesota, Beklagter, gegen Derek Michael Chauvin, Beschwerdeführer. Eingereicht am 17. April 2023 bestätigte Reyes, Richter Hennepin County District Court Akte Nr. 27-CR-20-12646“ (PDF). Archiviert vom Original (PDF) am 17. April 2023.

    ^ Karnowski, Steve (17. Mai 2023). „Chauvin legt Berufung gegen die Verurteilung im Mordfall George Floyd beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein“. Associated Press. Archiviert vom Original am 19. Mai 2023. Abgerufen am 19. Mai 2023.

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    ^ Hyatt, Kim (November 20, 2023). „U.S. Supreme Court rejects review of Derek Chauvin’s latest appeal attempt“. Star Tribune. Retrieved November 20, 2023.

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    ^ Mannix, Andy (December 13, 2021). „Derek Chauvin to change plea in federal civil rights case“. Star Tribune. Archived from the original on December 13, 2021. Retrieved December 13, 2021.

    ^ Montemayor S, Stephen (7. Juli 2022). „Derek Chauvin zu mehr als 20 Jahren Haft verurteilt Star Tribune. Archiviert vom Original am 7. Juli 2022. Abgerufen am 7. Juli 2022. Der leitende US-Bezirksrichter Paul Magnuson verurteilte den ehemaligen Polizisten aus Minneapolis zu 245 Monaten, die er gleichzeitig mit seiner 22 1/2-jährigen Haftstrafe für den Mord an Floyd verbüßen muss. Er wird außerdem fünf Jahre überwachte Entlassung verbüßen, wenn er in etwa 17 Jahren aus der Haft entlassen wird.

    ^ Krauss, Louis (15. November 2023). „Derek Chauvin reicht einen Antrag ein, der versucht, die Verurteilung des Bundes aufzuheben“. Star Tribune. Abgerufen am 25. November 2023.

    ^ Olson, Rochelle; Sawyer, Liz (25. November 2023). „Derek Chauvin wird erwartet, dass er nach einer Messerstecherei im Gefängnis überleben wird“. Star Tribune. Abgerufen am 25. November 2023.

  15. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Do, 2024-01-04 15:37 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:58 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht. Ich träume davon, dass nicht nur die Römisch-katholische Kirche von Saulus zu Paulus mutiert, sondern auch der Freistaat Bayern. Einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg würde es darstellen, wenn es mir gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. „Schuldanerkenntnis“ ist das Thema des neuesten Artikels aus der Feder von Carsten Krumm. Ich halte es also für legitim und angebracht, über das Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, zu berichten.

    Gast kommentiert am Do, 2024-01-04 14:28 PERMANENTER LINK

    Wollen Sie wissen, wie Wikipedia funktioniert, dann gucken Sie hier: Wikipedia:Checkuser/Anfragen/Ned Flanders Number Two – Wikipedia

    Johannnes89 ist übrigens mein absoluter Lieblings-Admin: Es handelt sich um einen 35-jährigen verkrachten Jurastudenten.

    Johannnes89 und seine Kumpane zerstören einmal mehr eine von mir vorgenommene völlig korrekte Bearbeitung eines Artikels aus dem einzigen Grund, weil die Bearbeitung von mir ist.

    Johannnes89 sagt, er sei bei der FDP. Nun, ich denke, der Herr verkrachte Jurastudent ist in Wahrheit bei der AfD.

    Johannnes89 macht das wohl so, wie etliche andere Wikipedia-Admins auch: Das vollständige Scheitern in einem bürgerlichen Beruf kompensiert Johannnes89 durch die Ausübung genau der Macht, die ihm als Wikipedia-Admin zukommt.

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 12:19 PERMANENTER LINK

    Als Ultra-vires-Akt („jenseits der Gewalten“, „jenseits der Befugnisse“) wird eine Entscheidung bezeichnet, die ein Gericht oder eine Behörde außerhalb ihres Kompetenzbereichs trifft. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[1] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[2][3] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[4]

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:20 PERMANENTER LINK

    Rechtsstaatsprinzip

    Von großer Bedeutung ist das Rechtsstaatsprinzip. Es bringt einen überragenden Grundsatz zum Ausdruck, der zudem einen übergreifend wirksamen Staatsmodus umfasst. Das gesamte Staatshandeln ist daran gebunden. Zugrunde liegt damit der Primat des Rechts, dessen funktionale Einzelelemente die Rechtsbindungswirkung und der Gesetzesvorbehalt zum Ausdruck bringen.

    In der Bundesrepublik Deutschland ist das Rechtsstaatsprinzip eines von mehreren Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes. Im Gegensatz zum Demokratie-, Republik- oder Sozialstaatsprinzip (vgl. insoweit Art. 20 GG) hat der Gedanke der Rechtsstaatlichkeit im Grundgesetz allerdings keinen unmittelbaren determinierten Niederschlag gefunden, unterliegt vielmehr einer „sprachlichen Offenheit“.[1] In der Verfassungsurkunde lässt sich das Rechtsstaatsprinzip lediglich in Form von Einzelausprägungen nachweisen. Nach einhelliger Meinung wurde das Rechtsstaatsprinzip zwischen den Zeilen „gesetzt“[2] und das Bundesverfassungsgericht erläutert, dass die „Gesamtkonzeption des Grundgesetzes“ auf den Rechtsstaatsgedanken ausgerichtet sei, sodass sich dieser letztlich in einer Vielzahl von Fundstellen wiederfände.[3]

    Allein Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, die sogenannte Homogenitätsklausel und seit 1992[4] in der auf die Europäische Union ausgerichteten „Struktursicherungsklausel“ des Art. 23 Abs. 1 Satz 1 GG erwähnen den Rechtsstaatsbegriff überhaupt.[5] Diese positivgesetzlichen Hinweise genügen allerdings nicht als rechtlicher Maßstab für eine unmittelbare Subsumtion seines Wesensgehaltes. Der Rechtsstaatsbegriff muss daher konkretisiert werden und ist ausfüllungsbedürftig.[6]

    Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[7] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[8][9] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[10]

    ↑ Mehrdad Payandeh: Judikative Rechtserzeugung. Theorie, Dogmatik und Methodik der Wirkungen von Präjudizien. Mohr Siebeck, Tübingen 2017, S. 189 f.

    ↑ Statt vieler Autoren, Heinrich Amadeus Wolff: Ungeschriebenes Verfassungsrecht unter dem Grundgesetz, Mohr Siebeck, Tübingen 2000, S. 408 und Philip Kunig: Das Rechtsstaatsprinzip. Überlegungen zu seiner Bedeutung für das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Mohr, Tübingen 1986, S. 77.

    ↑ Dazu grundlegend: BVerfGE 2, 380 (403).

    ↑ Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 21.12.1992, BGBl. 1992, S. 2086.

    ↑ Konrad Hesse: Der Rechtsstaat im Verfassungssystem des Grundgesetzes. In: Konrad Hesse, Siegfried Reicke, Ulrich Scheuner (Hrsg.): Festgabe für Rudolf Smend zum 80. Geburtstag, Tübingen 1962, S. 71.

    ↑ Konrad Hesse: Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Auflage 1999, Rn. 60 ff.

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 13:54 PERMANENTER LINK

    Verfassungsbeschwerde zum BVerfG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt das Subsidiaritätsprinzip in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck.[1] Verletzt der Beschwerdeführer das Subsidiaritätsprinzip, ist seine Verfassungsbeschwerde mangels Erschöpfung des Rechtswegs unzulässig.[2] Sie hat deshalb keine Aussicht auf Erfolg und wird in der Regel nicht zur Entscheidung angenommen (Abweisung a limine).[3]

    Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet zweierlei: Zum einen muss der Beschwerdeführer[4] alles ihm Mögliche tun, damit eine Grundrechtsverletzung im fachgerichtlichen Instanzenzug unterbleibt oder beseitigt wird.[5] Es verlangt, dass der Beschwerdeführer den fachgerichtlichen Rechtsweg formal durchlaufen und alle zumutbaren Möglichkeiten zur Abhilfe seiner grundrechtlichen Beschwer unternommen hat.[6] Zum anderen enthält das Subsidiaritätsprinzip eine grundsätzliche Aussage über das Verhältnis der Fachgerichte zum Bundesverfassungsgericht. Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung haben zunächst die Fachgerichte die Aufgabe, die Grundrechte zu wahren und durchzusetzen.[7] Dadurch soll vor allem gewährleistet werden, dass dem Bundesverfassungsgericht infolge der fachgerichtlichen Vorprüfung der Beschwerdepunkte ein bereits eingehend geprüftes Tatsachenmaterial vorliegt und ihm auch die Fallanschauung und die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die sachnäheren Fachgerichte vermittelt werden.[8]

    Der Beschwerdeführer muss schon im fachgerichtlichen Instanzenzug die Gründe für die behauptete Grundrechtsverletzung vortragen, auf die er später seine Verfassungsbeschwerde stützt.[9] Anderenfalls ist der Rechtsweg im Sinne des Subsidiaritätsprinzips nicht erschöpft.[10] Will der Beschwerdeführer die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend machen (Art. 103 Abs. 1 GG), muss er also zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips grundsätzlich zunächst eine Anhörungsrüge einlegen, um das Fachgericht zur Aufhebung seiner offensichtlich fehlerhaften Entscheidung zu bewegen.[11]

    Wird die Rüge einer Gehörsverletzung jedoch weder ausdrücklich noch der Sache nach zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht oder wird die zunächst wirksam im Verfassungsbeschwerdeverfahren erhobene Rüge einer Gehörsverletzung wieder zurückgenommen, hängt die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rechtswegerschöpfung nicht von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens ab.

    Aus Gründen der Subsidiarität müssen Beschwerdeführer allerdings zur Vermeidung der Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde, bei der sie sich nicht auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG berufen, eine Anhörungsrüge oder den sonst gegen eine Gehörsverletzung gegebenen Rechtsbehelf ergreifen, wenn den Umständen nach ein Gehörsverstoß durch die Fachgerichte nahe liegt und zu erwarten wäre, dass vernünftige Verfahrensbeteiligte mit Rücksicht auf die geltend gemachte Beschwer bereits im gerichtlichen Verfahren einen entsprechenden Rechtsbehelf ergreifen würden.[12] Das Subsidiaritätsprinzip muss in diesem Fall allerdings nur insoweit zurückweichen, als die Erschöpfung des Rechtswegs ausnahmsweise unzumutbar wäre.[13]

    Das Subsidiaritätsprinzip ist auch beim vorläufigen Rechtsschutz zu beachten. Wird vorläufiger Rechtsschutz endgültig abgelehnt, kann diese Ablehnung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Beschwerdeführer Grundrechtsverletzungen rügt, die gerade darauf beruhen, dass eine Eilentscheidung nicht ergangen ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn das Hauptsacheverfahren ausreichende Möglichkeiten bietet, die behauptete Grundrechtsverletzung zu beseitigen. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn der Beschwerdeführer Grundrechtsverletzungen behauptet, die sich auf die Hauptsache beziehen.[14]

    Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[15] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[16][17] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[18]

    ↑ BVerfGE 22, 287

    ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde. Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, 4. Auflage 2013, Rn. 28 ff.

    ↑ Beispiel: BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2015 – 1 BvR 1014/13

    ↑ In Entscheidungen des BVerfG üblicherweise mit Bf. abgekürzt

    ↑ BVerfGE 78, 58

    ↑ Bayerischer Verfassungsgerichtshof: VerfGH München, Entscheidung v. 10. Dezember 2019 – Vf. 20-VI-19. In: gesetze-bayern.de. 10. Dezember 2019, abgerufen am 12. Oktober 2020.

    ↑ BVerfGE 68, 334

    ↑ BVerfGE 79, 1, 20; 86, 382, 386 f.; 114, 258, 279

    ↑ Rechtslupe: Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Entscheidungen – und noch keine Rechtswegerschöpfung vom 22. März 2018

    ↑ BVerfGE 107, 257

    ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 4. Auflage 2013, zur Anhörungsrüge Rn. 754 ff.

    ↑ Klaus Ferdinand Gärditz: Übersicht zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde.

    ↑ Rüdiger Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde. Die ungeschriebenen Ausnahmen, 4. Auflage 2013, Rn. 785 ff.

    ↑ BVerfGE 104, 65

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 14:19 PERMANENTER LINK

    Annahme der Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme durch das Bundesverfassungsgericht. Diese Annahmeentscheidung ist theoretisch der eigentlichen Zulässigkeits- und Begründetheitsprüfung vorgelagert. Das Annahmeverfahren dient der Selektion der Verfassungsbeschwerden und soll ein „Ventil gegen eine Überflutung des Bundesverfassungsgerichts“ sein. Seine verfassungsrechtliche Ermächtigung findet es in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG.[82]

    Auf Grund der übergroßen Vielzahl der Verfassungsbeschwerden, die derzeit 96 % aller Verfahren des Bundesverfassungsgerichts ausmachen, wurde wiederholt über eine Beschränkung der Verfassungsbeschwerde nachgedacht. Bereits 1956 wurde ein Vorprüfungsverfahren für Verfassungsbeschwerden eingeführt, um das Bundesverfassungsgericht gegenüber der Flut von Verfahren zu entlasten. Das Verfahren wurde mehrfach novelliert, 1985 wurden die bisherigen Vorprüfungsausschüsse durch Kammern mit erweiterten Befugnissen ersetzt. Gleichwohl sah sich 1992 der damalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Roman Herzog, zu der drastischen Bemerkung veranlasst: „Wenn man uns nicht hilft, saufen wir ab“.[83] Mit der Novelle zum BVerfGG 1993[84] wurde das Annahmeverfahren für Verfassungsbeschwerden modifiziert. Im Gegensatz zu früheren Regelungen, die beschrieben, unter welchen Voraussetzungen Verfassungsbeschwerden abgelehnt oder ihnen stattgegeben werden konnten, werden in den neuen §§ 93a bis 93d BVerfGG nunmehr die Gründe für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde als verbindliche Maßstäbe für die Entscheidung der Kammer und des Senats festgelegt.[85]

    Die Verfassungsbeschwerde ist nach § 93a Abs. 2 BVerfGG zur Entscheidung anzunehmen, wenn

    ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt (Grundsatzannahme) oder

    es zur Durchsetzung der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte angezeigt ist (Durchsetzungsannahme).

    Der erste Annahmegrund stellt auf die objektive Funktion der Verfassungsbeschwerde ab: grundsätzliche Bedeutung ist gegeben, wenn wichtige Fragen des Verfassungsrechts aufgeworfen sind. Der zweite Annahmegrund dient in erster Linie dem subjektiven Grundrechtsschutz: angezeigt ist die Annahme bei besonderem Gewicht der Grundrechtsverletzung, insbesondere, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entstehen würde.

    Liegt keiner der beiden Annahmegründe vor, ist die Annahme der Verfassungsbeschwerde abzulehnen, selbst wenn diese zulässig und begründet sein sollte. Dies wird vor allem in Bagatellfällen der Fall sein. „Mit ein bisschen Verfassungswidrigkeit muss der Bürger gegebenenfalls leben.“[86]

    Ultra-vires-Akte widersprechen dem Rechtsstaatsprinzip. Geläufig ist auch der Begriff ausbrechender Rechtsakt.[87] Diese Bezeichnung findet sich bei greifbar gesetzwidrigen Gerichtsentscheidungen.[88][89] Greifbar gesetzwidrig ist deshalb z.B. eine Gerichtsentscheidung, bei der die eine Partei, ein Rechtsträger des öffentlichen Rechts, gegenüber der anderen Partei, einem Privatmann, evident bevorzugt wird.[90]

    ↑ Axel Hopfauf, in: Bruno Schmidt-Bleibtreu/Hans Hofmann/Axel Hopfauf, Kommentar zum GG, 12. Aufl., 2011, Art. 93 Rn. 201, Art. 94 Rn. 81 ff.

    ↑ zitiert nach Klaus Schlaich/Stefan Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 8. Aufl., 2010, Rn. 259.

    ↑ (BGBl. I S. 1473)

    ↑ Karin Graßhoff, in: Theodor Maunz/Bruno Schmidt-Bleibtreu/Franz Klein/Herbert Bethge (Hrsg.): Kommentar zum BVerfGG, § 93a BVerfGG Rn. 62 ff., 81 ff.; Axel Hopfauf, in: Bruno Schmidt-Bleibtreu/Hans Hofmann/Axel Hopfauf, Kommentar zum GG, 12. Aufl., 2011, Art. 93 Rn. 201, Art. 94 Rn. 85 ff.

    ↑ Wolfgang Löwer in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 3. Aufl., 2005, § 70 Rn. 171 unter Hinweis auf die objektiv-rechtliche Funktion der Verfassungsbeschwerde.

    ↑ Paul Gragl, Kompetenzgrenzen des EuGH, Ausbrechende Rechtsakte vor dem Hintergrund der Diskussion um die Entscheidungen „Junk“ und „Mangold“, ISBN 978-3-640-53546-0, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Georg Ress, Der ausbrechende Rechtsakt, Betrachtungen zu den völkerrechtlichen Grenzen des Handelns Internationaler Organisationen, Zeitschrift für öffentliches Recht 2009, 387 ff., abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ Tanja Podolski, Beschluss ein „ausbrechender Rechtsakt“, Legal Tribune Online vom 19. April 2021, abgerufen am 5. Mai 2021

    ↑ BGH, Beschluss vom 12. Januar 2023, Az. III ZR 155/22, abgerufen am 2. Januar 2024

    Die Rechtsanwaltskammer München hat mir in dem laufenden Beschwerdeverfahren am 7. August 2023 mitgeteilt, dass sie weiteren Vortrag von mir zurückweist. Damit gibt die Rechtsanwaltskammer München zu erkennen, dass sie nicht die Absicht hegt, in meiner Angelegenheit den Freistaat Bayern zur Befolgung von Recht und Gesetz anzuhalten. Ich werde deshalb die Rechtsanwaltskammer München Ende 2025 auf Entschädigung in Anspruch nehmen. Werner Weiss vertraut bei seinem Schreiben vom 28.9.2023 ganz auf die Mittel der Täter-Opfer-Umkehr und der Einschüchterung. Er tut dies mittels eines frei erfundenen Sachverhalts und frei erfundener Straftatbestände. Er macht sich dabei seinerseits einer versuchten Erpressung und einer Verleumdung strafbar.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-21 13:17 PERMANENTER LINK

    Heute ist Jahrestag der Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 – 2 BvR 378/20 – dejure.org. Bekanntlich hat das BVerfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BVerfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BVerfG Sukzessive Beihilfe zum Mord. Im Fall der Tötung von George Floyd gelang der US-amerikanischen Justiz, was der deutschen Justiz in einem vergleichbaren Fall nicht gelungen ist: Die Aburteilung eines Polizisten, der einen Schwarzen ermordet hat.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 09:58 PERMANENTER LINK

    Außerdem ist Fischer Gast in Fernsehsendungen, etwa Interviews,[35][36] Dokumentationen[37][38] oder Talkshows.[39][40] Nach der Talkshow Polizisten: Prügelknaben der Nation?[41] mit Sandra Maischberger äußerte sich Fischer kritisch über diese Talkshow und Talkshows im Allgemeinen: Der „Regie-Einfall“ der fraglichen Sendung habe darin bestanden, „irgendwelche Leute zusammenzusetzen in der Hoffnung, dass die sich gegenseitig missverstehen, anschreien und beleidigen.“[42] Zu Talkshows allgemein äußerte er: „Maischberger, Dschungelcamp oder Big Bang Theory. Da müssen alle dreißig Sekunden die Fetzen fliegen, die Möpse hüpfen oder die Zoten aus dem Jubel-Automaten purzeln, sonst ist der biodeutsche Dichter und Denker gelangweilt. Willkommen in der Brave New World.“[43] Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig.

    ↑ Landesschau Baden-Württemberg: Thomas Fischer, ein Rocker der Jurist wurde | Gast im Studio. 4. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ SWR: Prof. Dr. Thomas Fischer: Streitbarer Richter am Bundesgerichtshof | SWR Leute Night. 22. August 2015, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ DuoBox: Thema: Ohnmächtige Justiz? PHOENIX Nov.2016. 4. November 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Vitaliy Malykin: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? 24. März 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Judie Vega: Nachtcafé Recht und Gerechtigkeit u a Thomas Fischer Bundesrichter 02.12.2016. 15. Januar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ sogln®: Strafrichter Thomas Fischer spricht KLARTEXT Ausschnitt aus der ZDF Sendung von Markus Lanz. 5. März 2016, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ Freie Meinung: Maischberger – Polizisten – Prügelknaben der Nation 01.02.2017. 3. Februar 2017, abgerufen am 28. April 2017.

    ↑ FOCUS Online: Nach seinem Auftritt im TV: Thomas Fischer rechnet knallhart mit Maischberger ab. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 27. April 2017]).

    ↑ „Ahnungslose Moderatoren“, „uninformierte Redaktionen“: Bundesrichter Thomas Fischer rechnet nach „Maischberger“-Besuch mit TV-Talkshows ab › Meedia. 9. Februar 2017, abgerufen am 27. April 2017.

    Gast kommentiert am Do, 2023-12-28 09:33 PERMANENTER LINK

    28. Dezember 2023

    AktuellVorherige 09:31, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann, der Unsinn plappert, ist und bleibt ein schmuddeliger alter Mann, der Unsinn plappert rückgängig Markierung: Rückgängigmachung [Sichtung ausstehend]

    AktuellVorherige 09:27, 28. Dez. 2023‎ Itti Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:07, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Man darf einen schmuddeligen alten Mann einen schmuddeligen alten Mann und Unsinn plappern Unsinn plappern nennen rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:05, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Nuuk zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:04, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann plappert unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 09:01, 28. Dez. 2023‎ Nuuk Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Siesta zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 09:00, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Der schmuddelige alte Mann ist ein schmuddeliger alter Mann rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    AktuellVorherige 08:55, 28. Dez. 2023‎ Siesta Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Paolo Peschiera (Diskussion) auf die letzte Version von Bubo bubo zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 08:54, 28. Dez. 2023‎ Paolo Peschiera Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Natürlich plappert er unentwegt Unsinn rückgängig Markierungen: Rückgängigmachung Zurückgesetzt

    27. Dezember 2023

    AktuellVorherige 14:07, 27. Dez. 2023‎ Bubo bubo Diskussion Beiträge‎ K 35.017 Bytes −333‎ Änderungen von Klaus-Otto Nagorsnik (Diskussion) auf die letzte Version von RoBri zurückgesetzt rückgängigdanken Markierung: Zurücksetzung [automatisch gesichtet]

    AktuellVorherige 14:03, 27. Dez. 2023‎ Klaus-Otto Nagorsnik Diskussion Beiträge‎ 35.350 Bytes +333‎ Sein immerwährendes Nonsens-Plappern rückgängigdanken Markierung: Zurückgesetzt

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-02 08:20 PERMANENTER LINK

    Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    Gast kommentiert am Mi, 2023-12-27 12:55 PERMANENTER LINK

    Auf den 383 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  16. RA Alexander Würdinger

    Hidden Bonus Track

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    den nachfolgenden Text habe ich von beck-blog soeben abkopiert. Der Beck-Verlag hat das zurückliegende Wochenende dafür genutzt, dafür zu sorgen, dass ich auf beck-blog nunmehr überhaupt nichts mehr publizieren kann. Auch der Einsatz eines VPN-Tunnels, der wechselnde IP generiert, führt immer nur dazu, dass sofort ein entsprechender Vermerk auf meinem Bildschirm erscheint, wonach die IP, die ich soeben verwendet habe, vom Beck-Verlag auf Dauer gesperrt wurde. D.h., der Beck-Verlag hat es mir ernsthaft und endgültig technisch unmöglich gemacht, meinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern auf diesem Wege geltend zu machen. Da der Beck-Verlag positive Kenntnis von der Berechtigung meines Anspruchs hat, erfüllt dieses Verhalten des Beck-Verlags den Straftatbestand der versuchten Erpressung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte? Ich denke, es macht allein schon in Hinblick auf die Klärung der weiteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK Sinn, an den werten Herrn Ordinarius die Frage zu richten, welche Personen beim Beck-Verlag ihn zu Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK zu welchem konkreten Zeitpunkt beauftragt haben.

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    GAST KOMMENTIERT AM DI, 2023-12-19 09:53 PERMANENTER LINK

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriösen Fachverlag von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriösen Fachverlags, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriöse Fachverlag ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriöse Fachverlag wird mein 370 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriöse Fachverlag produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriöse Fachverlag verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. Der seriöse Fachverlag ist nicht „braun“, sondern ganz einfach nur kriminell. Die Kontroverse um Palandt und Schönfelder: ‚Dem NS rückhaltlos gedient‘ (lto.de) geht deshalb an dem Kern meiner Kritik vorbei.

    Gast kommentiert am Mo, 2023-12-11 08:14 PERMANENTER LINK

    Würdinge stellt mit seinem Aufsatz „Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahre“, HRRS 2016, 29 selbiges auf eine gesetzliche Grundlage.

  17. RA Alexander Würdinger

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Bild von Gast Gast kommentiert am Mo, 2024-01-29 16:41 PERMANENTER LINK

    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte? Ich denke, es macht allein schon in Hinblick auf die Klärung der weiteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK Sinn, an den werten Herrn Ordinarius die Frage zu richten, welche Personen beim seriö Fachverla ihn zu Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK zu welchem konkreten Zeitpunkt beauftragt haben.

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

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    Bild von Gast Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 08:28 PERMANENTER LINK

    Der seriö Fachverla setzt alles daran, es mir ernsthaft und endgültig technisch unmöglich zu machen, meinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern auf diesem Wege geltend zu machen. Da der seriö Fachverla positive Kenntnis von der Berechtigung meines Anspruchs hat, erfüllt dieses Verhalten des seriö Fachverla den Straftatbestand der versuchten Erpressung.

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte?

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

  18. RA Alexander Würdinger

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Bild von Gast Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 09:34 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 08:28 PERMANENTER LINK

    Der seriö Fachverla setzt alles daran, es mir ernsthaft und endgültig technisch unmöglich zu machen, meinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern auf diesem Wege geltend zu machen. Da der seriö Fachverla positive Kenntnis von der Berechtigung meines Anspruchs hat, erfüllt dieses Verhalten des seriö Fachverla den Straftatbestand der versuchten Erpressung.

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte?

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

    Gast kommentiert am Mo, 2024-01-29 16:41 PERMANENTER LINK

    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte? Ich denke, es macht allein schon in Hinblick auf die Klärung der weiteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK Sinn, an den werten Herrn Ordinarius die Frage zu richten, welche Personen beim seriö Fachverla ihn zu Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK zu welchem konkreten Zeitpunkt beauftragt haben.

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Mitarbeit im seriö Fachverla

    Eine Kontroverse in Fachkreisen des juristischen Kommentarwesens entfaltete sich im Sommer 2022 in Bezug auf Maaßens Mitarbeit an dem im seriö Fachverla erscheinenden Standardkommentar „Epping–Hillgruber“ zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in dem Maaßen als juristischer Fachautor den Kommentar zum Asylrecht verfassen sollte. Nachdem das Fachportal LTO über die Sache berichtet hatte und in verschiedenen Zeitungen wie der FAZ kritische Stellungnahmen zu der Autorenwahl erschienen waren, kündigten mehrere Mitautoren des Standardkommentars ihre Mitarbeit an dem Werk und an anderen Kommentarwerken des seriö Fachverla auf. Der seriö Fachverla hielt zunächst an der Auswahl fest und betonte, nur mit verfassungstreuen Autoren zusammenzuarbeiten, die auf dem Boden der FDGO stehen. Der seriö Fachverla teilte Mitte Januar 2023 mit, den Vertrag mit Maaßen zu beenden, woraufhin Maaßen diesen selbst aufkündigte. Laut seriö Fachverla ist die erschienene Kommentierung Maaßens fachlich nicht zu beanstanden, jedoch schade die öffentliche Diskussion mit fortschreitender Polarisierung dem Grundgesetz-Kommentar, dessen Herausgebern sowie dem seriö Fachverla.[217][218][219]

    ↑ »Maaßen hat sich vom demokratischen Diskurs verabschiedet«. In: spiegel.de. 22. August 2021, abgerufen am 26. August 2021.

    ↑ Hochspringen nach:a b CDU geht auf Distanz zu Maaßen – Partei prüft Maßnahmen „bis hin zum Parteiausschluss“. Die Welt, 24. Januar 2023, abgerufen am 25. Januar 2023.

    ↑ Hochspringen nach:a b Silvio Duwe, Daniel Laufer: Die Radikalisierung des Hans-Georg Maaßen http://www.rbb-online.de, 26. Januar 2023

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Zeit für ein kleines Resümee: Die AfD, die Maaßen-Partei und die Wagenknecht-Partei verstehen sich prächtig. Man buhlt um dieselbe Klientel. Testlauf sind zunächst die drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Etwaige Dissonanzen rühren von der Verteilung des Wählerreservoirs her, so wie Einbrecher sich gern mal um die Aufteilung der Beute streiten.

  19. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 10:04 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 09:34 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 08:28 PERMANENTER LINK

    Der seriö Fachverla setzt alles daran, es mir ernsthaft und endgültig technisch unmöglich zu machen, meinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern auf diesem Wege geltend zu machen. Da der seriö Fachverla positive Kenntnis von der Berechtigung meines Anspruchs hat, erfüllt dieses Verhalten des seriö Fachverla den Straftatbestand der versuchten Erpressung.

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte?

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

    Gast kommentiert am Mo, 2024-01-29 16:41 PERMANENTER LINK

    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte? Ich denke, es macht allein schon in Hinblick auf die Klärung der weiteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK Sinn, an den werten Herrn Ordinarius die Frage zu richten, welche Personen beim seriö Fachverla ihn zu Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK zu welchem konkreten Zeitpunkt beauftragt haben.

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Mitarbeit im seriö Fachverla

    Eine Kontroverse in Fachkreisen des juristischen Kommentarwesens entfaltete sich im Sommer 2022 in Bezug auf Maaßens Mitarbeit an dem im seriö Fachverla erscheinenden Standardkommentar „Epping–Hillgruber“ zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in dem Maaßen als juristischer Fachautor den Kommentar zum Asylrecht verfassen sollte. Nachdem das Fachportal LTO über die Sache berichtet hatte und in verschiedenen Zeitungen wie der FAZ kritische Stellungnahmen zu der Autorenwahl erschienen waren, kündigten mehrere Mitautoren des Standardkommentars ihre Mitarbeit an dem Werk und an anderen Kommentarwerken des seriö Fachverla auf. Der seriö Fachverla hielt zunächst an der Auswahl fest und betonte, nur mit verfassungstreuen Autoren zusammenzuarbeiten, die auf dem Boden der FDGO stehen. Der seriö Fachverla teilte Mitte Januar 2023 mit, den Vertrag mit Maaßen zu beenden, woraufhin Maaßen diesen selbst aufkündigte. Laut seriö Fachverla ist die erschienene Kommentierung Maaßens fachlich nicht zu beanstanden, jedoch schade die öffentliche Diskussion mit fortschreitender Polarisierung dem Grundgesetz-Kommentar, dessen Herausgebern sowie dem seriö Fachverla.[217][218][219]

    ↑ »Maaßen hat sich vom demokratischen Diskurs verabschiedet«. In: spiegel.de. 22. August 2021, abgerufen am 26. August 2021.

    ↑ Hochspringen nach:a b CDU geht auf Distanz zu Maaßen – Partei prüft Maßnahmen „bis hin zum Parteiausschluss“. Die Welt, 24. Januar 2023, abgerufen am 25. Januar 2023.

    ↑ Hochspringen nach:a b Silvio Duwe, Daniel Laufer: Die Radikalisierung des Hans-Georg Maaßen http://www.rbb-online.de, 26. Januar 2023

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Zeit für ein kleines Resümee: Die AfD, die Maaßen-Partei und die Wagenknecht-Partei verstehen sich prächtig. Man buhlt um dieselbe Klientel. Testlauf sind zunächst die drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Etwaige Dissonanzen rühren von der Verteilung des Wählerreservoirs her, so wie Einbrecher sich gern mal um die Aufteilung der Beute streiten.

    Der Fragebogen war das Lieblingsbuch meiner Eltern. Maaßen, hätten ihn meine Eltern noch kennengelernt, wäre im politischen Spektrum zum Lieblingspolitiker meiner Eltern avanciert: So unauffällig braun, dass er noch als schwarz durchgeht. Junge Leute wie Katharina Schulze und Toni Schuberl verstehen den Satz auch gar nicht.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Und diesen Artikel über die Strategische Ambiguität habe ich seinerzeit kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine geschrieben, aber ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, warum Wikipedia ihn nicht akzeptiert hat.

    Das ultimative Heldenepos darf ich also wie folgt zusammenfassen: Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig. Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    „Akribie“ ist der zweite Vorname von Katharina Schulze. In unermüdlichem Einsatz für die Rechte der Bürger und grenzenloser Neugier für juristische Themen aller Art kämpft die bayerische Oppositionsführerin entschlossen und selbstlos für die Grundwerte der Demokratie.

    In meinem 18-köpfigen Verteiler befindet sich seit ca. zwei Jahren auch Toni Schuberl. Jemand hatte mich seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, dass Toni Schuberl den hier schon vielfach zitierten seriö Fachverla auf dem Kieker hätte. Ich hatte deshalb Toni Schuberl als eine Art natürlichen Bundesgenossen betrachtet. Indes scheinen die Interessen von Toni Schuberl eher in der niederbayerischen Heimatgeschichte verortet zu sein, einer Materie, die umgekehrt nicht so recht mein Interesse findet.

    Als wir, meine Frau und ich, in Soulac-sur-Mer in die Apotheke gingen, bediente uns dort ein freundlicher und kompetenter Apotheker, der genau so aussah wie Cem Özdemir. Seither erlauben wir uns bisweilen bei passender Gelegenheit, vor dem Fernsehgerät sitzend und Nachrichten konsumierend, eine kleine spitze Bemerkung, wonach sich Cem Özdemir am besten in seine Apotheke in Soulac-sur-Mer begeben sollte.

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht lebt von der Popularität ihrer Namensgeberin. Das Programm scheint dabei eher schlicht auszufallen: „Wenn wir nur möglichst viele Ausländer raushauen, dann geht es allen besser.“ Und nein, ich habe nicht die Absicht, mich an diese Partei mit der Bitte um Unterstützung zu wenden. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, dass es immer weniger Sinn macht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob eine Partei „links“ oder „rechts“ ist oder welche Politische Farbe sie hat.

    Im übrigen muss ich Ihnen gestehen, dass ich ein ausgesprochenes Faible für Jüngere Frauen mit Ha habe. Ich wage einen Sprung über den großen Teich mitten in den amerikanischen Präsidentschafts-Wahlkampf. Ich hätte da nämlich einen Vorschlag anzubringen: Die Amis lassen ihre depperten Primaries ganz einfach sausen und die beiden Parteien einigen sich auf ein Finale im November zwischen Nikki Haley und Kamala Harris. Ich glaube, die alten, schrulligen Europeens würden aufatmen.

    Auf den 515 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

  20. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 11:14 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 10:45 PERMANENTER LINK

    Der seriö Fachverla setzt alles daran, es mir ernsthaft und endgültig technisch unmöglich zu machen, meinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern auf diesem Wege geltend zu machen. Da der seriö Fachverla positive Kenntnis von der Berechtigung meines Anspruchs hat, erfüllt dieses Verhalten des seriö Fachverla den Straftatbestand der versuchten Erpressung.

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte?

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

    Gast kommentiert am Mo, 2024-01-29 16:41 PERMANENTER LINK

    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte? Ich denke, es macht allein schon in Hinblick auf die Klärung der weiteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK Sinn, an den werten Herrn Ordinarius die Frage zu richten, welche Personen beim seriö Fachverla ihn zu Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK zu welchem konkreten Zeitpunkt beauftragt haben.

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Mitarbeit im seriö Fachverla

    Eine Kontroverse in Fachkreisen des juristischen Kommentarwesens entfaltete sich im Sommer 2022 in Bezug auf Maaßens Mitarbeit an dem im seriö Fachverla erscheinenden Standardkommentar „Epping–Hillgruber“ zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in dem Maaßen als juristischer Fachautor den Kommentar zum Asylrecht verfassen sollte. Nachdem das Fachportal LTO über die Sache berichtet hatte und in verschiedenen Zeitungen wie der FAZ kritische Stellungnahmen zu der Autorenwahl erschienen waren, kündigten mehrere Mitautoren des Standardkommentars ihre Mitarbeit an dem Werk und an anderen Kommentarwerken des seriö Fachverla auf. Der seriö Fachverla hielt zunächst an der Auswahl fest und betonte, nur mit verfassungstreuen Autoren zusammenzuarbeiten, die auf dem Boden der FDGO stehen. Der seriö Fachverla teilte Mitte Januar 2023 mit, den Vertrag mit Maaßen zu beenden, woraufhin Maaßen diesen selbst aufkündigte. Laut seriö Fachverla ist die erschienene Kommentierung Maaßens fachlich nicht zu beanstanden, jedoch schade die öffentliche Diskussion mit fortschreitender Polarisierung dem Grundgesetz-Kommentar, dessen Herausgebern sowie dem seriö Fachverla.[217][218][219]

    ↑ »Maaßen hat sich vom demokratischen Diskurs verabschiedet«. In: spiegel.de. 22. August 2021, abgerufen am 26. August 2021.

    ↑ Hochspringen nach:a b CDU geht auf Distanz zu Maaßen – Partei prüft Maßnahmen „bis hin zum Parteiausschluss“. Die Welt, 24. Januar 2023, abgerufen am 25. Januar 2023.

    ↑ Hochspringen nach:a b Silvio Duwe, Daniel Laufer: Die Radikalisierung des Hans-Georg Maaßen http://www.rbb-online.de, 26. Januar 2023

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Zeit für ein kleines Resümee: Die AfD, die Maaßen-Partei und die Wagenknecht-Partei verstehen sich prächtig. Man buhlt um dieselbe Klientel. Testlauf sind zunächst die drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Etwaige Dissonanzen rühren von der Verteilung des Wählerreservoirs her, so wie Einbrecher sich gern mal um die Aufteilung der Beute streiten.

    Der Fragebogen war das Lieblingsbuch meiner Eltern. Maaßen, hätten ihn meine Eltern noch kennengelernt, wäre im politischen Spektrum zum Lieblingspolitiker meiner Eltern avanciert: So unauffällig braun, dass er noch als schwarz durchgeht. Junge Leute wie Katharina Schulze und Toni Schuberl verstehen den Satz auch gar nicht.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Und diesen Artikel über die Strategische Ambiguität habe ich seinerzeit kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine geschrieben, aber ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, warum Wikipedia ihn nicht akzeptiert hat.

    Das ultimative Heldenepos darf ich also wie folgt zusammenfassen: Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig. Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    „Akribie“ ist der zweite Vorname von Katharina Schulze. In unermüdlichem Einsatz für die Rechte der Bürger und grenzenloser Neugier für juristische Themen aller Art kämpft die bayerische Oppositionsführerin entschlossen und selbstlos für die Grundwerte der Demokratie.

    In meinem 18-köpfigen Verteiler befindet sich seit ca. zwei Jahren auch Toni Schuberl. Jemand hatte mich seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, dass Toni Schuberl den hier schon vielfach zitierten seriö Fachverla auf dem Kieker hätte. Ich hatte deshalb Toni Schuberl als eine Art natürlichen Bundesgenossen betrachtet. Indes scheinen die Interessen von Toni Schuberl eher in der niederbayerischen Heimatgeschichte verortet zu sein, einer Materie, die umgekehrt nicht so recht mein Interesse findet.

    Als wir, meine Frau und ich, in Soulac-sur-Mer in die Apotheke gingen, bediente uns dort ein freundlicher und kompetenter Apotheker, der genau so aussah wie Cem Özdemir. Seither erlauben wir uns bisweilen bei passender Gelegenheit, vor dem Fernsehgerät sitzend und Nachrichten konsumierend, eine kleine spitze Bemerkung, wonach sich Cem Özdemir am besten in seine Apotheke in Soulac-sur-Mer begeben sollte.

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht lebt von der Popularität ihrer Namensgeberin. Das Programm scheint dabei eher schlicht auszufallen: „Wenn wir nur möglichst viele Ausländer raushauen, dann geht es allen besser.“ Und nein, ich habe nicht die Absicht, mich an diese Partei mit der Bitte um Unterstützung zu wenden. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, dass es immer weniger Sinn macht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob eine Partei „links“ oder „rechts“ ist oder welche Politische Farbe sie hat.

    Im übrigen muss ich Ihnen gestehen, dass ich ein ausgesprochenes Faible für Jüngere Frauen mit Ha habe. Ich wage einen Sprung über den großen Teich mitten in den amerikanischen Präsidentschafts-Wahlkampf. Ich hätte da nämlich einen Vorschlag anzubringen: Die Amis lassen ihre depperten Primaries ganz einfach sausen und die beiden Parteien einigen sich auf ein Finale im November zwischen Nikki Haley und Kamala Harris. Ich glaube, die alten, schrulligen Europeens würden aufatmen.

    Auf den 515 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

    Ganz nach dem Geschmack des seriö Fachverla verlief der Fall Ouri Jallow: Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

    Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

  21. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 12:03 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-30 10:45 PERMANENTER LINK

    Der seriö Fachverla setzt alles daran, es mir ernsthaft und endgültig technisch unmöglich zu machen, meinen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern auf diesem Wege geltend zu machen. Da der seriö Fachverla positive Kenntnis von der Berechtigung meines Anspruchs hat, erfüllt dieses Verhalten des seriö Fachverla den Straftatbestand der versuchten Erpressung.

    Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK

    Seit einiger Zeit treibt in der Kommentarspalte dieses Beitrags ein „Gast“ sein Unwesen, indem er unpassende Artikel aus der Wikipedia (mitsamt Überschriften und Fußnoten) kopiert und hier als Kommentar einstellt. Es ist nicht ganz klar, was damit gewollt ist, möglicherweise will dieser Gast einen Urheberrechtsstreit provozieren oder sich einfach selbst darstellen. Vielleicht hat er auch ein psychisches Problem. Es stört jedenfalls, dass diese immer wieder wiederholten und tendenziell länger werdenden Kommentare alle anderen Diskussionsbeiträge aus der rechten Spalte verdrängen, in der die jeweils fünf neuesten Kommentare angezeígt werden. Insofern erinnert es auch an die Vorgehensweise eines Münchener Rechtsanwalts, der bis vor einiger Zeit hier ganz ähnliche Verhaltensweisen an den Tag gelegt hat.

    Nur um den Lesern einen Eindruck von der Dimension dieses „Problem“ zu geben: Der Kommentarstrang zu diesem Beitrag hat 17 Seiten, es werden jeweils 50 Kommentare angezeigt, d.h. es sind seit Oktober ca. 850 Kommentare dieses einen Gastes hier eingetragen worden, von denen derzeit 840 „unpublished“ gestellt sind. Viele dieser Kommentare sind mehrere 1000 Wörter lang, aus Wikipedia und LTO zusammenkopiert, oft werden mehrere solcher Kommentare in wenigen Minuten hintereinander „stakkatoartig“ gepostet. Der letzte dieser Kommentare stammt vom gestrigen Tag: Dieser EINE Kommentar hat mehr als 29000 Wörter, ausgedruckt mit normaler Schriftgröße sind das 89 Seiten. In diesem Kommentar sind andere bereits gesperrte Kommentare desselben Gastes einfach hintereinander kopiert und erneut gepostet worden. Es scheint, als wolle dieser Gast nunmehr mit der schieren Masse seiner Beiträge dieser Community Schaden zufügen. Sein Verhalten lässt sich für mich momentan nur entweder als „wahnhaft“ oder als „böswillig“ deuten, auch wenn mir Ferndiagnosen ansonsten fernliegen. [Dieser Kommentar kann gelöscht werden, wenn das Problem behoben ist]

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    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte?

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Ich verstehe nicht, warum man mir nicht einfach meine Entschädigung in die Hand drückt, damit ich davon für meine Frau und mich ein Häuschen mit Garten in Abatilles kaufen kann und man uns einen schönen Lebensabend am Atlantik wünscht.

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

    Gast kommentiert am Mo, 2024-01-29 16:41 PERMANENTER LINK

    Nichts liegt mir ferner, als den Damen und Herren Journalisten in meinem Verteiler zu erklären, wie sie ihre Arbeit zu machen haben. Allerdings vermag ich mir dann doch folgende Anregung nicht zu verkneifen: Wäre es nicht zur Aufklärung des wahrheitsgemäßen Sachverhalts ungemein förderlich, zunächst eine Anfrage an den werten Herrn Ordinarius Prof. Dr. Henning Ernst Müller zu richten, welche Aussage und mit welcher Intention er mit „kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK“ getroffen haben könnte? Ich denke, es macht allein schon in Hinblick auf die Klärung der weiteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK Sinn, an den werten Herrn Ordinarius die Frage zu richten, welche Personen beim seriö Fachverla ihn zu Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK zu welchem konkreten Zeitpunkt beauftragt haben.

    Mal ganz abgesehen davon, dass Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK dazu beiträgt, mich um mein Vermögen zu betrügen, stellt Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK eine massive Unterstützung des rechtsextremistischen politischen Lagers dar, weil Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Sa, 2024-01-27 01:24 PERMANENTER LINK meine eigene politische Arbeit zunichte macht.

    Mitarbeit im seriö Fachverla

    Eine Kontroverse in Fachkreisen des juristischen Kommentarwesens entfaltete sich im Sommer 2022 in Bezug auf Maaßens Mitarbeit an dem im seriö Fachverla erscheinenden Standardkommentar „Epping–Hillgruber“ zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in dem Maaßen als juristischer Fachautor den Kommentar zum Asylrecht verfassen sollte. Nachdem das Fachportal LTO über die Sache berichtet hatte und in verschiedenen Zeitungen wie der FAZ kritische Stellungnahmen zu der Autorenwahl erschienen waren, kündigten mehrere Mitautoren des Standardkommentars ihre Mitarbeit an dem Werk und an anderen Kommentarwerken des seriö Fachverla auf. Der seriö Fachverla hielt zunächst an der Auswahl fest und betonte, nur mit verfassungstreuen Autoren zusammenzuarbeiten, die auf dem Boden der FDGO stehen. Der seriö Fachverla teilte Mitte Januar 2023 mit, den Vertrag mit Maaßen zu beenden, woraufhin Maaßen diesen selbst aufkündigte. Laut seriö Fachverla ist die erschienene Kommentierung Maaßens fachlich nicht zu beanstanden, jedoch schade die öffentliche Diskussion mit fortschreitender Polarisierung dem Grundgesetz-Kommentar, dessen Herausgebern sowie dem seriö Fachverla.[217][218][219]

    ↑ »Maaßen hat sich vom demokratischen Diskurs verabschiedet«. In: spiegel.de. 22. August 2021, abgerufen am 26. August 2021.

    ↑ Hochspringen nach:a b CDU geht auf Distanz zu Maaßen – Partei prüft Maßnahmen „bis hin zum Parteiausschluss“. Die Welt, 24. Januar 2023, abgerufen am 25. Januar 2023.

    ↑ Hochspringen nach:a b Silvio Duwe, Daniel Laufer: Die Radikalisierung des Hans-Georg Maaßen http://www.rbb-online.de, 26. Januar 2023

    Ich denke, ich wäre ein wesentliches Stück weiter, wenn es mir gelänge, den seriö Fachverla von seiner Nibelungentreue zum Freistaat Bayern abzubringen. Ich denke auch, dass die Juristen des seriö Fachverla, was meinen Fall betrifft, die Auslegung des Schuldanerkenntnis, das mir mit Schreiben vom 1. Februar 2017 erteilt wurde, nach den §§ 133, 157 BGB hinbekommen. Der seriö Fachverla ist statt dessen mittlerweile zu offener Kriminalität übergegangen. Der seriö Fachverla wird mein 515 Seiten langes Manuskript wohl nicht publizieren. Der seriö Fachverla produziert statt dessen schon länger ganze Berge sinnlosen Altpapiers. Der seriö Fachverla verbreitet von sich ein Narrativ, das in dieser Form ganz und gar nicht der Wahrheit entspricht. In Wahrheit ist der seriö Fachverla nicht nur „braun“, sondern auch kriminell.

    Zeit für ein kleines Resümee: Die AfD, die Maaßen-Partei und die Wagenknecht-Partei verstehen sich prächtig. Man buhlt um dieselbe Klientel. Testlauf sind zunächst die drei Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Etwaige Dissonanzen rühren von der Verteilung des Wählerreservoirs her, so wie Einbrecher sich gern mal um die Aufteilung der Beute streiten.

    Der Fragebogen war das Lieblingsbuch meiner Eltern. Maaßen, hätten ihn meine Eltern noch kennengelernt, wäre im politischen Spektrum zum Lieblingspolitiker meiner Eltern avanciert: So unauffällig braun, dass er noch als schwarz durchgeht. Junge Leute wie Katharina Schulze und Toni Schuberl verstehen den Satz auch gar nicht.

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Und diesen Artikel über die Strategische Ambiguität habe ich seinerzeit kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine geschrieben, aber ich kann Ihnen beim besten Willen nicht sagen, warum Wikipedia ihn nicht akzeptiert hat.

    Das ultimative Heldenepos darf ich also wie folgt zusammenfassen: Man wäre einen weiteren, ganz wesentlichen Schritt zum Erfolg weiter, wenn es gelänge, auf irgendeine Weise Thomas Fischer von seinem immerwährenden Nonsens-Plappern abzuhalten. Denn sobald Thomas Fischer irgendein Thema aus dem Bereich des Sexualstrafrechts aufgreift, wird es zuverlässig jedes Mal in Rekordzeit extrem eklig. Um denselben Typ Mann geht es übrigens im Fall Gérard Depardieu.

    „Akribie“ ist der zweite Vorname von Katharina Schulze. In unermüdlichem Einsatz für die Rechte der Bürger und grenzenloser Neugier für juristische Themen aller Art kämpft die bayerische Oppositionsführerin entschlossen und selbstlos für die Grundwerte der Demokratie.

    In meinem 18-köpfigen Verteiler befindet sich seit ca. zwei Jahren auch Toni Schuberl. Jemand hatte mich seinerzeit darauf aufmerksam gemacht, dass Toni Schuberl den hier schon vielfach zitierten seriö Fachverla auf dem Kieker hätte. Ich hatte deshalb Toni Schuberl als eine Art natürlichen Bundesgenossen betrachtet. Indes scheinen die Interessen von Toni Schuberl eher in der niederbayerischen Heimatgeschichte verortet zu sein, einer Materie, die umgekehrt nicht so recht mein Interesse findet.

    Als wir, meine Frau und ich, in Soulac-sur-Mer in die Apotheke gingen, bediente uns dort ein freundlicher und kompetenter Apotheker, der genau so aussah wie Cem Özdemir. Seither erlauben wir uns bisweilen bei passender Gelegenheit, vor dem Fernsehgerät sitzend und Nachrichten konsumierend, eine kleine spitze Bemerkung, wonach sich Cem Özdemir am besten in seine Apotheke in Soulac-sur-Mer begeben sollte.

    Das Bündnis Sahra Wagenknecht lebt von der Popularität ihrer Namensgeberin. Das Programm scheint dabei eher schlicht auszufallen: „Wenn wir nur möglichst viele Ausländer raushauen, dann geht es allen besser.“ Und nein, ich habe nicht die Absicht, mich an diese Partei mit der Bitte um Unterstützung zu wenden. Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist übrigens ein schönes Beispiel dafür, dass es immer weniger Sinn macht, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob eine Partei „links“ oder „rechts“ ist oder welche Politische Farbe sie hat.

    Im übrigen muss ich Ihnen gestehen, dass ich ein ausgesprochenes Faible für Jüngere Frauen mit Ha habe. Ich wage einen Sprung über den großen Teich mitten in den amerikanischen Präsidentschafts-Wahlkampf. Ich hätte da nämlich einen Vorschlag anzubringen: Die Amis lassen ihre depperten Primaries ganz einfach sausen und die beiden Parteien einigen sich auf ein Finale im November zwischen Nikki Haley und Kamala Harris. Ich glaube, die alten, schrulligen Europeens würden aufatmen.

    Auf den 515 Seiten Manuskript steht inzwischen so ziemlich alles, was ich immer schon mal sagen wollte. Durch sein Gebaren erkennt der seriö Fachverla für jedermann sichtbar an, dass alle meine Vorwürfe zutreffen. Na dann steht dem ja nichts mehr im Wege, dass ich jetzt endlich meine Entschädigung bekomme.

    Ganz nach dem Geschmack des seriö Fachverla verlief der Fall Ouri Jallow: Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

    Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Übrigens braucht man genau für solche Fälle staatlicher Vertuschung ein funktionierendes Verfahren nach den §§ 172 ff StPO, bei dem der Antragsteller eine echte Chance auf einen Prozesserfolg hat! Allen, denen die Wahrung von Recht und Gesetz noch irgendwas bedeutet, hilft auch dieser Artikel nicht weiter: Attentat in Karlsruhe: Warum der Mord an Siegfried Buback ungeklärt bleibt – WELT

    Siegfried Buback (* 3. Januar 1920 in Wilsdruff; † 7. April 1977 in Karlsruhe) war ein deutscher Jurist. Vom 31. Mai 1974 bis zu seiner Ermordung amtierte er als Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof. Seine Ermordung durch Mitglieder der Roten Armee Fraktion (RAF) wird gemeinhin als Auftakt des Terrorjahres 1977 betrachtet, das im Deutschen Herbst gipfelte.

    ↑ Landesamt für Verfassungsschutz BW, „Rote Armee Fraktion“ (RAF) (Memento des Originals vom 9. August 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

    ↑ Die Geschichte der RAF, Teil 4/6, ZDFinfo vom 2. August 2015, (Alternativ auf Youtube)

    ↑ Hochspringen nach:a b Spiegel Online: Ex-Terroristen entlasten Klar und Folkerts als Buback-Mörder

    ↑ Pressemitteilung Associated Press, 12. Dezember 2008 (nicht mehr online)

    ↑ Hochspringen nach:a b c Der Kriminalist wider Willen. taz, 29. September 2010

    ↑ Clemens und Katja Riha: Der Prozess gegen Verena-Becker hat begonnen, 3sat Kulturzeit, 7. Oktober 2010

    ↑ Süddeutsche Zeitung – Buback: Gnade für Klar

    ↑ Spiegel: Wisniewski soll Buback-Mörder sein

    ↑ Pieke Biermann: Ein unbehaglicher Verdacht. Rezension zu: Wolfgang Kraushaar: Verena Becker und der Verfassungsschutz. Deutschlandradio Kultur, 18. Oktober 2010

    ↑ Blog auf SWR.de zum Prozess in Stammheim

    ↑ Hans Leyendecker, Die DNS des Terrors

    ↑ Spiegel Online, Neuer Verdacht gegen Ex-Terroristin Verena Becker

    ↑ Spiegel Online, Ratte und Geier

    ↑ Verena Becker bestreitet Beteiligung an Buback-Mord, Süddeutsche Zeitung, 14. Mai 2012

    ↑ Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt, auf: spiegel-online.de (Stand: 6. Juli 2012)

    ↑ Haft für Ex-Terroristin Becker wegen Beihilfe (Memento vom 6. Juli 2012 im Internet Archive) In: tagesschau.de, 6. Juli 2012 (abgerufen am 6. Juli 2012).

    ↑ spiegel.de vom 6. Juli 2012: Schwarzes Loch der Geschichte

    ↑ Wolfgang Kraushaar: Eine Farce in Stammheim, in: die tageszeitung vom 8. Juni 2011, S. 15

    ↑ Auf der Suche nach der Wahrheit, sueddeutsche online 6. November 2014, abgerufen am 15. Januar 2015

    ↑ Pressemitteilung zu Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 6. Juli 2015, Az. 6 Ws 2/15

    ↑ RP-Online, Buback-Sohn strengt neues Verfahren gegen RAF-Mitglieder an

    ↑ Marcus Klöckner: Ermordung Siegfried Bubacks: Michael Buback: Die falsche Abschrift erschüttert das Vertrauen in die Akten. In: Focus Online. 29. März 2015, abgerufen am 14. Oktober 2018.

    ↑ Holger Schmidt: Antrag bereits unzulässig: Keine Klageerzwingung im Mordfall Buback SWR vom 14. Juli 2015 vgl. (Aktenzeichen 6 Ws 002-15)

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Im Fall Tennessee Eisenberg handelte es sich seinerzeit um eine richtiggehende Hinrichtung:

    Tennessee Noel Llewellyn Eisenberg (* 23. November 1984; † 30. April 2009 in Regensburg) war ein deutscher Berufsfachschüler. Nach einer Auseinandersetzung mit seinem Mitbewohner einer gemeinsamen Wohnung in Regensburg wurde Eisenberg erschossen, als er Polizeibeamten mit einem Messer gegenübertrat. Insgesamt sollen 16 Schüsse auf Eisenberg abgegeben worden sein, von denen 12 getroffen hätten, 7 davon in den Rücken.[1] Zu einer insbesondere von den Angehörigen geforderten Anklage wegen Totschlags gegen die beteiligten Beamten kam es nicht, weil die Staatsanwaltschaft Notwehr beziehungsweise Nothilfe gegeben sah. Politik und Regensburger Polizei gerieten wegen ihres Vorgehens und der nachfolgenden Ermittlungen in die Kritik.

    Am 30. April 2009 kam es im Flur der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil Steinweg zu einer Auseinandersetzung zwischen Eisenberg und seinem Mitbewohner. Nach dessen Angaben redete Eisenberg wirr, zitterte und sagte, er sei in einem „Blutrausch“. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft stieß er mehrfach mit einem Küchenmesser mit 18 cm langer Klinge auf seinen Mitbewohner ein, ohne ihn jedoch zu treffen. Der Mitbewohner habe fliehen können und von einem Sonnenstudio aus die Polizei mit der Aussage alarmiert, dass Eisenberg ihn habe „abstechen“ wollen und gedroht habe, sich selbst umzubringen.[1] Daraufhin fuhr die Polizei mit insgesamt vier Einsatzwagen zur Wohnung Eisenbergs. Drei Beamte hätten zunächst an der Wohnungstür geklopft und geklingelt, woraufhin Eisenberg mit einem Messer herausgetreten sei und die Polizisten bedroht habe.

    Nachdem diese ihn gewarnt hätten, dass sie zur Not von ihren Schusswaffen Gebrauch machen würden, habe Eisenberg geantwortet: „Ja, dann schießt doch!“ und „Dann erschießt’s mich halt!“. Nachdem sowohl Pfefferspray- als auch Schlagstockeinsatz keine Wirkung gezeigt hätten, seien die Polizisten von der Treppe in den Hausflur zurückgewichen, wo Eisenberg schließlich einen der Beamten in eine Ecke gedrängt hätte. Die anderen Polizisten hätten daraufhin einen Warnschuss in die Wand abgegeben und schließlich von hinten das Feuer auf Eisenberg eröffnet. Dabei hätten sie mehrere Schüsse auf ihn abgegeben, von denen einer Eisenbergs Knie durchschlug, dieser habe jedoch keine Reaktion gezeigt. Stattdessen habe er sich mit dem Messer in der Hand schließlich den Polizisten hinter sich zugewandt, die auf ihn schossen. Alle Polizisten seien dann aus dem Hausflur in den Vorhof gelangt – mit Ausnahme des vorher von Eisenberg bedrängten Polizisten und eines der Schützen. Der Schütze habe weitere Schüsse in Eisenbergs Oberkörper abgegeben und der zuvor bedrängte Beamte in den Hof fliehen können. Dabei habe er jedoch sein Holster mit Pistole verloren. Hinter dem flüchtenden Beamten sei die Haustüre ins Schloss gefallen. Da der nun allein zurückgebliebene Schütze befürchtete, Eisenberg könnte sich der Waffe bemächtigen, habe er aus der Distanz von etwa einem Meter auf Eisenberg geschossen, woraufhin dieser zusammengebrochen sei. Insgesamt sollen 16 Schüsse auf Eisenberg abgegeben worden sein, von denen zwölf getroffen hätten, sieben davon in den Rücken.[1]

    Eisenberg wurde anschließend vom anwesenden Notarzt ins Krankenhaus Barmherzige Brüder eingeliefert, wo er eine Stunde später seinen Schussverletzungen erlag.[3][4] Am 12. September 2009 wurde Eisenbergs Urne in einem Friedwald in Rieneck beigesetzt.

    ↑ „Nach Nahels Tod muss Frankreich für dieses UN-Gremium ‚tiefgreifende Probleme des Rassismus‘ in der Polizei angehen“ [Archiv], auf HuffPost, 30. Juni 2023.

    ↑ „Das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte hebt Frankreich für die ‚tiefgreifenden Probleme des Rassismus und der Rassendiskriminierung unter den Strafverfolgungsbehörden‘ hervor“ [Archiv], Le Monde, 30. Juni 2023 (abgerufen am 3. Juli 2023).

    ↑ S. R. und AFP, „Nahel: UN asks France to address ’serious problems of racism‘ among law enforcement officers“ [Archiv], BFM TV, 30. Juni 2023 (abgerufen am 30. Juni 2023).

    ↑ (fr) Tassilo Hummel, „Macron sagt Reise wegen französischer Unruhen ab, während Familie Teenager beerdigt“ [Archiv], Reuters, 1äh Juli 2023 Abgerufen 1äh Juli 2023).

    ↑ Revenir plus haut en :hat und b Paul Rocher, „Tod von Nahel: das unausgesprochene Wort des institutionellen Rassismus“ [Archiv], L’Obs, (abgerufen am 8. Juli 2023)1äh Juli 2023.

    ↑ Alexandre Fache, „Exklusiv. Die vollständige offizielle Note über ‚Rassismus in der Polizei‘, die die Regierung begraben hat“ [Archiv], L’Humanité, 14. Juli 2023 (abgerufen am 14. Juli 2023).

    ↑ Solène Cordier, „Un organe de lutte contre les discriminations se tore itself apart“ [Archiv], Le Monde, 27. Januar 2023 (abgerufen am 27. Januar 2023).

    ↑ Romain Brunet, « Tod von Nahel : wegen Gewalt und Rassismus angeklagt, die Polizei wieder unter Beschuss » [Archiv], France 24, 1äh Juli 2023.

    ↑ „Tod von Nahel: Frankreich, weltweit wegen seiner Probleme mit Rassismus in der Polizei aufgezeigt“ [Archiv], Sud Ouest, 30. Juni 2023.

    ↑ Benoit Van Overstraeten, „Unruhen in Frankreich: Unruhen breiten sich aus, Polizist angeklagt, Teenager erschossen zu haben“ [Archiv], Reuters, 29. Juni 2023.

    ↑ Angelique Chrisafis und Jon Henley, „France police shooting: Macron keeps crisis meeting as officer investigated“ [archiviert], The Guardian, 29. Juni 2023 (abgerufen am 29. Juni 2023).

    ↑ Reuters, „Zweite Nacht der Unruhen bricht in Frankreich aus, nachdem die Polizei einen Teenager erschossen hat“ [Archiv], CNBC, 29. Juni 2023.

    ↑ „Paul Rocher“ [Archiv], auf Babelio (abgerufen am 8. Juli 2023).

    ↑ Anne Chemin, „François Dubet, Soziologe: ‚Alles geschieht, als ob sich die Nachbarschaften in einem politischen Vakuum befänden, als ob Wut und Revolte zu keinem politischen Prozess führten'“ [Archiv], Le Monde, 2. Juli 2023 (abgerufen am 15. Juli 2023).

    ↑ Hicham Benaissa, „Der Tod von Nahel M. ist Teil der historischen Kontinuität rassistischer Verbrechen gegen Schwarze und Araber in diesem Land“ [Archiv], Le Monde, 15. Juli 2023 (abgerufen am 15. Juli 2023).

  22. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Mi, 2024-01-31 08:32 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Do, 2024-01-04 10:33 PERMANENTER LINK

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-09 12:04 PERMANENTER LINK

    Oury Jalloh (amtlich Ouri Jallow,[1] gebürtig höchstwahrscheinlich Mamadou Oury Diallo;[2] * 1969 in Conakry, Guinea;[2] † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland geduldet lebender Afrikaner. Er wurde nach einem Brand in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt tot und stark verbrannt aufgefunden. Ob der Brand todesursächlich war, ist bis heute unklar und umstritten. In mehreren Gerichtsverfahren wurde versucht, den Tod aufzuklären.

    Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden zunächst am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).[5]

    Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau halte mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden.[6] Diese stellte das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.

    Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle aus den Jahren 1997 und 2002 im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. In einem Gutachten vom April 2017 vermutete der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann,[7] einen Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen.[8][9][10] Bittmann äußerte den Verdacht, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten; auch hätten Ermittlungen zu den beiden anderen Fällen verhindert werden sollen. Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache.[11][12] Gegen einen aussagebereiten ehemaligen Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[13] Ein neues forensisches Gutachten des Radiologieprofessors Boris Bodelle vom Universitätsklinikum Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde.[14][15]

    Von Jahresanfang bis August 2020 beschäftigten sich die vom Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel mit dem Fall. Sie kamen in ihrem 303-seitigen Abschlussbericht für den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis, dass das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln.[2][16][17][18]

    ↑ Schreibung in amtlichen Dokumenten sowie Gerichtsverfahren, vgl. Pressemitteilungen von BGH, GenStA NMB, OLG NMB u. a.
    Urteil des LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – Az. 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10): „[…] Ouri Jallow (hier wie im Folgenden wird die Schreibweise des Namens aus dessen Duldungspapier gewählt; bekannt war für dieselbe Person auch die Schreibweise des Vornamens mit ‚Oury‘ und des Nachnamens mit ‚Jalloh‘, die als Nebenkläger auftretenden Familienangehörigen schreiben sich ‚Diallo‘) […].“

    ↑ Hochspringen nach:a b c d e Jerzy Montag, Manfred Nötzel: Bericht der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten Berater. (PDF) Landtag von Sachsen-Anhalt, 26. August 2020, archiviert vom Original am 26. Juni 2021; abgerufen am 20. September 2022.

    ↑ Hochspringen nach:a b Peters, Freia: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. In: welt.de. Welt, 21. August 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Dezember 2008; abgerufen am 10. Dezember 2008.

    ↑ Hochspringen nach:a b BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az. 4 StR 413/09; Freispruch im Fall „Ouri Jallow“ aufgehoben. In: Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2010. Bundesgerichtshof, 7. Januar 2010, abgerufen am 8. August 2021..

    ↑ Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen. In: Stern.de, dpa. 13. Dezember 2012, abgerufen am 15. Oktober 2013.

    ↑ Polizeiskandal: „Monitor“: Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich ermordet. In: Kölner Stadt-Anzeiger. Abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Website der Justus-Liebig-Universität Gießen, abgerufen am 21. November 2019.

    ↑ Hagen Eichler, Jan Schumann: Fall Oury Jalloh – Wollten Dessauer Polizisten weitere Todesfälle vertuschen? In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Dezember 2017.

    ↑ Theorie von Dessauer Staatsanwalt War Jallohs Tod eine Vertuschungstat? In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

    ↑ Konrad Litschko: Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh „Zwölf Jahre verwirrt und vertuscht“. In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

    ↑ Ralf Böhme: Fall Oury Jalloh Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2018.

    ↑ Christian Jakob: Tote im Dessauer Polizeigewahrsam Und weg sind die Akten. In: TAZ.de, 12. Februar 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod Der abgewiesene Zeuge. In: TAZ.de, 4. Januar 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b c Christian Jakob: Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen. In: Die Tageszeitung. 28. Oktober 2019, abgerufen am 28. Oktober 2019.

    ↑ Monitor, Ausgabe vom 7. November 2019, Ausschnitt der Sendung zu Oury Jalloh

    ↑ Abschlussbericht von Experten: Polizei-Handeln im Fall Jalloh „rechtswidrig“. ZDF.de, 28. August 2020.

    ↑ Christopher Piltz: Gutachter im Fall Jalloh sehen keinen Ansatz für Mordermittlungen. In: Spiegel Online, 27. August 2020.

    ↑ siehe auch zeit.de vom 17. August 2021: SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab

    Brandgutachten

    Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

    Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

    Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

    Neue Ermittlungen seit 2014

    Ermittlungsverfahren

    Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

    Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

    Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

    Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

    Beschwerdeverfahren

    Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

    Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

    Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

    Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

    Forensisches Gutachten 2019

    „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

    – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

    Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

    ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

    ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

    ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

    ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

    ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

    ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

    ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

    ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

    ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

    ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

    ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

    ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

    ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen.

    Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

    Gast kommentiert am Mo, 2024-01-08 13:54 PERMANENTER LINK

    Weblinks

    Commons: Oury Jalloh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Website der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

    Prozessbeobachtung durch die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt und das Projekt >gegenPart< (Dessau)

    Der Fall Oury Jalloh. Artikel-Dossier. Spiegel Online

    Verbrennungstod eines Asylbewerbers – Chronologie des Falls Oury Jalloh. MDR

    Antonie Rietzschel: Der rätselhafte Tod in Zelle fünf. sueddeutsche.de, 7. Januar 2015.

    Der Fall Oury Jalloh: Ermittlungen sollen ausbleiben. In: Monitor, 17. Januar 2019 (Video).

    Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau. WDR 5 Podcast

    Der Feuertod des Oury Jalloh. Webvideodokumentation, Simplicissimus, 7. Januar 2024 (25:43 Min.).

    Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 13:52 PERMANENTER LINK

    Zwei weitere ungeklärte Todesfälle

    Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

    Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[91][92] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[93]

    Am 29. Oktober 2002 wurde der stark alkoholisierte Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Ein 14:00 herbeigerufener Notarzt stellte den Tod fest. Spätere rechtsmedizinische Untersuchungen stellten einen Schädelbasisbruch als Todesursache fest, konnten den Zeitpunkt dieser Verletzung aber nicht genau eingrenzen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizeibeamte, darunter der später in den Prozessen zu Oury Jalloh verurteilte Dienstgruppenleiter, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.[94][92] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

    ↑ Hochspringen nach:a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017. (Offline, Archiv-URL)

    ↑ WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83 ff. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

    Gerichtsverhandlungen und Verständigungen

    Strafprozess gegen Chauvin

    Hauptartikel: Prozess gegen Derek Chauvin

    Externe Videos

    Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)

    Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

    Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

    Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

    Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd "mit besonderer Grausamkeit" behandelt hatte. [165][166]

    Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

    Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

    Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, "frei von der Anwendung unangemessener Gewalt" zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

    Chauvin bekennt sich schuldig

    Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

    Siehe auch

    Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

    Amerikanische Athletenstreiks 2020

    2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

    Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

    Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

    Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

    Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

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  23. RA Alexander Würdinger

    Gast kommentiert am Mo, 2024-03-11 13:17 PERMANENTER LINK

    Gast kommentiert am Fr, 2024-02-09 09:58 PERMANENTER LINK

    Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage. Natürlich können Sie alles, was ich zum Fall Oury Jalloh zu sagen habe, auch dort nachlesen: BGH kippt Freispruch im Fall Ouri Jallow in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | beck-community

    Gast kommentiert am Di, 2024-01-09 12:04 PERMANENTER LINK

    Oury Jalloh (amtlich Ouri Jallow,[1] gebürtig höchstwahrscheinlich Mamadou Oury Diallo;[2] * 1969 in Conakry, Guinea;[2] † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein in Deutschland geduldet lebender Afrikaner. Er wurde nach einem Brand in einer Gewahrsamszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt tot und stark verbrannt aufgefunden. Ob der Brand todesursächlich war, ist bis heute unklar und umstritten. In mehreren Gerichtsverfahren wurde versucht, den Tod aufzuklären.

    Der in diesem Zusammenhang wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und ein weiterer, wegen fahrlässiger Tötung angeklagter Polizeibeamter wurden zunächst am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (insgesamt 10.800 Euro).[5]

    Infolge eines erneuten Brandgutachtens, das ausschloss, dass Oury Jalloh sich und seine Matratze selbst angezündet habe, leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 erneut ein Ermittlungsverfahren ein. Das ARD-Magazin Monitor berichtete im November 2017, die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau halte mittlerweile stattdessen den Einsatz von Brandbeschleuniger und die Beteiligung Dritter für wahrscheinlich. Der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau war das Verfahren jedoch entzogen und an die Staatsanwaltschaft Halle übergeben worden.[6] Diese stellte das Verfahren im Oktober 2017 mangels Tatverdacht gegen Dritte ein, weil „eine weitere Aufklärung nicht zu erwarten“ sei.

    Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle aus den Jahren 1997 und 2002 im Kontext mit Festnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache bekannt. In einem Gutachten vom April 2017 vermutete der Leitende Oberstaatsanwalt von Dessau-Roßlau, Folker Bittmann,[7] einen Zusammenhang zwischen diesen drei Todesfällen.[8][9][10] Bittmann äußerte den Verdacht, dass dem Asylbewerber Jalloh zuvor zugefügte Verletzungen vertuscht werden sollten; auch hätten Ermittlungen zu den beiden anderen Fällen verhindert werden sollen. Akten seien vernichtet worden, was eine Aufklärung weitgehend unmöglich mache.[11][12] Gegen einen aussagebereiten ehemaligen Justizwachtmeister wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.[13] Ein neues forensisches Gutachten des Radiologieprofessors Boris Bodelle vom Universitätsklinikum Frankfurt kam im Oktober 2019 zu dem Ergebnis, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde.[14][15]

    Von Jahresanfang bis August 2020 beschäftigten sich die vom Landtag von Sachsen-Anhalt beauftragten Sonderermittler Jerzy Montag und Manfred Nötzel mit dem Fall. Sie kamen in ihrem 303-seitigen Abschlussbericht für den Rechtsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt zu dem Ergebnis, dass das Handeln der Polizei fehlerhaft und „rechtswidrig“ war. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 sei jedoch „nachvollziehbar und angesichts der Beweislage sachlich und rechtlich richtig“. Es gebe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln.[2][16][17][18]

    ↑ Schreibung in amtlichen Dokumenten sowie Gerichtsverfahren, vgl. Pressemitteilungen von BGH, GenStA NMB, OLG NMB u. a.
    Urteil des LG Magdeburg – Urteil vom 13. Dezember 2012 – Az. 21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10): „[…] Ouri Jallow (hier wie im Folgenden wird die Schreibweise des Namens aus dessen Duldungspapier gewählt; bekannt war für dieselbe Person auch die Schreibweise des Vornamens mit ‚Oury‘ und des Nachnamens mit ‚Jalloh‘, die als Nebenkläger auftretenden Familienangehörigen schreiben sich ‚Diallo‘) […].“

    ↑ Hochspringen nach:a b c d e Jerzy Montag, Manfred Nötzel: Bericht der vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags Sachsen-Anhalt beauftragten Berater. (PDF) Landtag von Sachsen-Anhalt, 26. August 2020, archiviert vom Original am 26. Juni 2021; abgerufen am 20. September 2022.

    ↑ Hochspringen nach:a b Peters, Freia: Wutausbruch nach Polizistenfreispruch in Dessau. In: welt.de. Welt, 21. August 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 9. Dezember 2008; abgerufen am 10. Dezember 2008.

    ↑ Hochspringen nach:a b BGH, Urteil vom 7. Januar 2010, Az. 4 StR 413/09; Freispruch im Fall „Ouri Jallow“ aufgehoben. In: Mitteilung der Pressestelle Nr. 3/2010. Bundesgerichtshof, 7. Januar 2010, abgerufen am 8. August 2021..

    ↑ Polizist muss Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung zahlen. In: Stern.de, dpa. 13. Dezember 2012, abgerufen am 15. Oktober 2013.

    ↑ Polizeiskandal: „Monitor“: Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich ermordet. In: Kölner Stadt-Anzeiger. Abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Leitender Oberstaatsanwalt Folker Bittmann. Website der Justus-Liebig-Universität Gießen, abgerufen am 21. November 2019.

    ↑ Hagen Eichler, Jan Schumann: Fall Oury Jalloh – Wollten Dessauer Polizisten weitere Todesfälle vertuschen? In: Mitteldeutsche Zeitung, 7. Dezember 2017.

    ↑ Theorie von Dessauer Staatsanwalt War Jallohs Tod eine Vertuschungstat? In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

    ↑ Konrad Litschko: Neue Ermittlungen im Fall Oury Jalloh „Zwölf Jahre verwirrt und vertuscht“. In: TAZ.de, 7. Dezember 2017.

    ↑ Ralf Böhme: Fall Oury Jalloh Warum ein Verfahren gegen Polizisten bereits 13 Jahre dauert. In: Mitteldeutsche Zeitung, 10. Februar 2018.

    ↑ Christian Jakob: Tote im Dessauer Polizeigewahrsam Und weg sind die Akten. In: TAZ.de, 12. Februar 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod Der abgewiesene Zeuge. In: TAZ.de, 4. Januar 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b c Christian Jakob: Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh: Brüche und Entzündungen. In: Die Tageszeitung. 28. Oktober 2019, abgerufen am 28. Oktober 2019.

    ↑ Monitor, Ausgabe vom 7. November 2019, Ausschnitt der Sendung zu Oury Jalloh

    ↑ Abschlussbericht von Experten: Polizei-Handeln im Fall Jalloh „rechtswidrig“. ZDF.de, 28. August 2020.

    ↑ Christopher Piltz: Gutachter im Fall Jalloh sehen keinen Ansatz für Mordermittlungen. In: Spiegel Online, 27. August 2020.

    ↑ siehe auch zeit.de vom 17. August 2021: SPD lehnt Untersuchungsausschuss zum Tod von Oury Jalloh ab

    Brandgutachten

    Der für die Prozesse von der Justiz Sachsen-Anhalts als Brandgutachter beauftragte Diplom-Chemiker Klaus Steinbach, bis 2010 Brandoberrat am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, gab nach einem Pressebericht vom 9. Januar 2012 an, nur den Auftrag bekommen zu haben, den Brandverlauf so zu rekonstruieren, als habe Jalloh sich selbst angezündet. Der Brandgutachter sagte demnach auch, dass diese Annahme den Zustand der Leiche nicht erklären könne.[59] Einen sich auf die Hinweise des Brandgutachters Steinbach stützenden und daher ein neues Brandgutachten fordernden Beweisantrag, den die Vertreterin der Nebenklage daraufhin am 13. Januar 2012 beim Landgericht Magdeburg eingereicht hatte, lehnte das Gericht am 16. Februar 2012 mit der Feststellung ab: „Die Kammer geht beim derzeitigen Stand der Beweisaufnahme davon aus, dass der Brand nicht durch Dritte erfolgte.“[60]

    Ein im Auftrag der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh angefertigtes neues Brandgutachten kam zu dem Schluss, dass die schnelle und völlige Zerstörung der Matratze, das Ausmaß und die Intensität des Feuers sowie die Verkohlung des Körpers bis in tiefe Hautschichten nur durch den Einsatz von zwei bis fünf Litern eines Brandbeschleunigers möglich gewesen sei.[61] In den Versuchen ohne Brandbeschleuniger hätten Matratze und ein eingesetzter Tierkörper deutlich geringere Verbrennungsspuren davongetragen. Daraus sei die Schlussfolgerung zu ziehen, dass Jalloh seine Verbrennung nicht selbst verursacht haben kann.[62] Der Gutachter erläuterte auch, dass die bei Obduktion in der Leiche Jallohs festgestellten Cyanide auf Blausäure hindeuten würden, die beim Einsatz von Benzin oder Grillanzündern entsteht.[63][64]

    Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau kündigte nach der Vorstellung des Gutachtens neue Untersuchungen an.[65] Der Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann sprach unmittelbar nach der Präsentation von „sehr ernsten, überraschenden und zum Teil erschreckenden Informationen“.[66] Auf der Grundlage des neuen Brandgutachtens stellte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh am 11. November 2013 bei Generalbundesanwalt Harald Range Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes oder Totschlags.[67][68] Sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen forderten am 12. November 2013 eine gewissenhafte Überprüfung des neuen Gutachtens und neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.[69]

    Neue Ermittlungen seit 2014

    Ermittlungsverfahren

    Im April 2014 leitete die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache ein.[70] Ein neues Gutachten sieht die Beteiligung Dritter als wahrscheinlich an.[71] Im August 2016 ließ die Staatsanwaltschaft Dessau den Brand vom Institut für Brand- und Löschforschung in Dippoldiswalde simulieren, um den zeitlichen Ablauf zu rekonstruieren und Transparenz im laufenden Verfahren zu schaffen.[72][73]

    Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog den Fall im Juni 2017 der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und übergab ihn stattdessen der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Obwohl das Brandgutachten aus dem Brandversuch in Dippoldiswalde der Staatsanwaltschaft seit Oktober 2016 vorliegt, war es bislang nicht veröffentlicht worden, weil keine Einigkeit über die Auswertung der Ergebnisse erzielt werden konnte.[74][75] Die Angehörigen können sich zur Aufklärung der Angelegenheit auf ihren Anspruch auf Strafverfolgung Dritter berufen.[76] Die Staatsanwaltschaft Halle stellte das Ermittlungsverfahren indes am 12. Oktober 2017 mit der Begründung ein, die Gutachten würden kein hinreichend eindeutiges Ergebnis in Bezug auf eine Brandlegung durch Dritte liefern.[77]

    Das ARD-Magazin Monitor veröffentlichte am 16. November 2017 Informationen aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau. Aus ihnen geht hervor, dass Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit von Dritten getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte Gutachten von mehreren Sachverständigen eingeholt, die die Bereiche Brandschutz, Medizin und Chemie abdecken und mehrheitlich zu dem Schluss kommen, dass der Tod Jallohs durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher ist als eine Selbstanzündung. Demnach hält es auch der ehemals leitende Staatsanwalt aus Dessau für wahrscheinlich, dass der Mann bereits vor Ausbruch des Feuers mindestens handlungsunfähig war. Möglicherweise war er zu diesem Zeitpunkt auch schon tot. Die Situation in der Zelle lasse auf ein Besprühen mit geringen Mengen von Brandbeschleuniger schließen, so Oberstaatsanwalt Bittmann. Er benannte in einem Brief, der Monitor vorliegt, konkrete Verdächtige unter den Dessauer Polizeibeamten.[78]

    Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses im Magdeburger Landtag im November 2017 wurden diese Fakten genannt und es wurde klar, dass die nun verantwortliche Staatsanwaltschaft Halle auf Einstellung des Verfahrens beharrt. Daraufhin forderte die Fraktion Die Linke Akteneinsicht. Diese wurde nicht gewährt, weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen dies ablehnte. Die Linke forderte daraufhin einen Sonderermittler wie etwa im Fall des NSU, der nicht aus Sachsen-Anhalt komme.[78] Im Dezember 2017 wies Justizministerin Anne-Marie Keding die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg an, den Fall Oury Jalloh an sich zu ziehen und die Ermittlungen fortzuführen.[79][80]

    Beschwerdeverfahren

    Parallel dazu legten die Hinterbliebenen Jallohs Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens vom 12. Oktober 2017 ein, über die dieselbe Generalstaatsanwaltschaft zu befinden hatte. Am 29. November 2018 wies der Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Beschwerde ab; das Ermittlungsverfahren bleibt demnach eingestellt,[81][82] im Gegensatz zur Beurteilung der Staatsanwaltschaft Dessau hätten sich aus den Gutachten[83] „keine beweisbaren Anhaltspunkte ergeben, die eine Entzündung der Matratze durch Ouri Jallow [sic] ausschließen können und eine Entzündung durch Polizeibeamte oder durch Dritte belegen“, so dass kein Tatverdacht wie behauptet bestehe. Ein 208-seitiger[83] Prüfbericht der Generalstaatsanwaltschaft[84] zu sämtlichen Verfahrensakten ist verfügbar.[81] Er wendet sich auch gegen die im Zusammenhang aufgekommene Vermutung, Todesfälle 1997 (Fall Hans-Jürgen Rose) bzw. 2002 (Fall Mario Bichtemann) seien Polizeibeamten zuzuschreiben.

    Verfahren nach den §§ 172 ff StPO

    Die Angehörigen von Oury Jalloh hatten am 4. Januar 2019 Antrag im Verfahren nach den §§ 172 ff StPO beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen“ durchgesehen hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen.

    Schließlich erachtete das OLG Naumburg mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 die Einstellungsbegründung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für rechtmäßig.[85] Gegen diese rechtskräftige Entscheidung des OLG Naumburg wurde am 25. November 2019 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt,[86] die die 2. Kammer des Zweiten Senats mit Beschluss vom 21. Dezember 2022 nicht zur Entscheidung annahm. Zwar habe der Beschwerdeführer von Verfassungs wegen einen Anspruch auf effektive Strafverfolgung. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg trage diesem jedoch hinreichend Rechnung.[87][88] Die Familie legte dagegen Menschenrechtsbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.[89]

    Forensisches Gutachten 2019

    „Der 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannte Oury Jalloh wurde vor seinem Tod schwer misshandelt. Dabei wurden ihm unter anderem Schädeldach, Nasenbein, Nasenscheidewand und eine Rippe gebrochen. Das ergibt ein neues forensisches Gutachten des Rechtsmediziners und Radiologie-Professors Boris Bodelle von der Universitätsklinik Frankfurt, das die taz einsehen konnte. Das Gutachten hatte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) in Auftrag gegeben. […] Laut dem Frankfurter Gutachten zeigen Entzündungen, dass Jalloh zum Zeitpunkt der Verletzungen noch gelebt haben muss, die Brüche ihm also nicht etwa während der Löscharbeiten oder beim Transport in die Leichenhalle zugefügt sein können. Es sei davon auszugehen, dass die Veränderungen ‚vor dem Todeseintritt entstanden sind‘, heißt es im Gutachten.“

    – Die Tageszeitung, 28. Oktober 2019[14]

    Das Gutachten wurde vom Auftraggeber, der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh in einer Pressemitteilung erwähnt[90] und einigen Medien zur Einsicht vorgelegt,[14] aber nicht als solches veröffentlicht.

    ↑ C. Jakob, M. Kaul: Polizeiübergriff auf Gedenkdemo. taz.de, 9. Januar 2012

    ↑ Feuer lügt nicht. (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) (PDF) Direkte Aktion, Nr. 210, März/April 2012, S. 6; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Pagonis Pagonakis: Fehler ausgeschlossen? – Von der „Unantastbarkeit“ der Polizei. (Memento vom 9. November 2014 im Internet Archive) In: wdr5.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Maksim Smirnou: Fire Investigation Report: Analysis of circumstances surrounding case on 7th of January 2005 fire discovered in detention room of Dessau Police Station caused death of Mr. Oury Jalloh. (PDF; 3,9 MB) Abgerufen am 9. November 2014

    ↑ Neues Brandgutachten im Fall Jallow. In: taz.de, 12. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Rainer Leurs: Neues Gutachten im Fall Ouri Jallow: „Ein Dritter muss ihn angezündet haben“. In: Spiegel Online, 11. November 2013; abgerufen am 12. November 2013

    ↑ Keine Selbstverbrennung im Fall Oury Jalloh? (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive) In: mdr.de, 12. November 2013

    ↑ Asylbewerber Oury Jalloh wurde vermutlich angezündet. In: zeit.de, 12. November 2013; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Text der Anzeige (PDF; 222 kB) initiativeouryjalloh.files.wordpress.com; abgerufen am 13. November 2013

    ↑ Stefan Otto: Wie starb Oury Jalloh. In: Neues Deutschland, 13. November 2013

    ↑ Stellungnahme der Grünen zum Brandgutachten: „Es dürfen keine Fragen offen bleiben“. In: Mitteldeutsche Zeitung, 12. November 2013; abgerufen am 1. Juli 2021

    ↑ Neue Ermittlungen zur Todesursache. In: Die Tageszeitung, 4. April 2014, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Constanze von Bullion: Neues Gutachten im Fall Oury Jalloh – Beteiligung Dritter wahrscheinlich. In: Süddeutsche Zeitung, 27. Oktober 2015, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Neues Brandgutachten zu Oury Jalloh: Beharrlichkeit zahlt sich aus. In: Die Tageszeitung, 3. August 2016, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Wie starb Oury Jalloh vor elf Jahren? In: Tagesschau.de. 18. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2016; abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Oliver Hach: Generalstaatsanwaltschaft setzt neue Ermittler ein. In: Freie Presse. 16. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Christian Jakob: Ermittlungen zum Tod Oury Jallohs: Dessau wird der Fall entzogen. In: Die Tageszeitung, 17. August 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Heribert Prantl: Die lange Liste der Seltsamkeiten im Fall Oury Jalloh. In: Sueddeutsche.de. 16. November 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein. In: Spiegel Online. 12. Oktober 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Redaktion Monitor: War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh. In: wdr.de. 16. November 2017, abgerufen am 16. November 2017.

    ↑ Generalstaatsanwaltschaft ermittelt im Fall Oury Jalloh. In: Legal Tribune Online. 17. Dezember 2017, abgerufen am 2. Dezember 2018.

    ↑ Ungeklärter Tod in Polizeizelle: Justizministerin weist Ermittlungen im Fall Oury Jalloh an. In: mdr.de. 7. Dezember 2017, abgerufen am 8. Dezember 2017.

    ↑ Hochspringen nach:a b Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 002/2018. (GenStA NMB) Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Ouri Jallow bleibt eingestellt. In: http://www.presse.sachsen-anhalt.de. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018 (durchgehend wird „Ouri Jallow“ geschrieben, weiteres Gutachten Juli 2018).

    ↑ Fall Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. In: Spiegel Online. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Hochspringen nach:a b Christian Jakob: Tod von Oury Jalloh bleibt ungeklärt. In: Die Tageszeitung. 29. November 2018, abgerufen am 3. Dezember 2018.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow. (PDF) Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, abgerufen am 11. Dezember 2019.

    ↑ OLG Naumburg, Beschluss vom 22. Oktober 2019, Az. 1 Ws (gE) 1/19.

    ↑ Familie von Oury Jalloh legt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Pressemitteilung, 26. November 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    ↑ Einstellung weiterer Ermittlungen im Fall einer in einer Polizeizelle verbrannten Person verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 2023.

    ↑ BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Dezember 2022, Az. 2 BvR 378/20, insbesondere Rn. 59.

    ↑ Nach Tod im Polizeigewahrsam: Familie von Oury Jalloh zieht vor den EGMR. In: Legal Tribune Online. 6. Juli 2023, abgerufen am 6. Juli 2023.

    ↑ Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: Neues forensisch – radiologisches Gutachten im Fall Oury Jalloh / Pressemitteilung – Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. 28. Oktober 2019, abgerufen am 8. April 2021.

    Nach einer ersten vorläufigen Einschätzung ist die Beschwerde bereits wegen Verfristung unzulässig: Die Entscheidung des BVerfG wurde am 23. Februar veröffentlicht, die Beschwerde ging am 3. Juli beim EGMR ein. Damit ist die Vier-Monats-Frist versäumt. Das ist in der Tat die endgültige Krönung der „Prozessführung“ in diesem Verfahren nach den §§ 172 ff StPO: Die beiden Kolleginnen haben von Anfang an jedwedes Prozessrecht schlichtweg ignoriert, insofern kann man den Abschluss dieses Verfahrens nach den §§ 172 ff StPO mit sehr viel schwarzem Humor durchaus als „folgerichtig“ einordnen. Hm, war das nicht die hochverehrte Frau Kollegin, die das Verfahren nach den §§ 172 ff StPO im Fall Oury Jalloh komplett vermurkst hat? Machtgefälle: Der Strafprozess ist reformbedürftig (lto.de)

    Die betreffenden „Richter“ erfüllten mit dem Vertuschen des Mordes an dem Schwarzen gleich einen ganzen Stall voll Straftatbestände. Böse Zungen behaupten, dass das BVerfG mit seiner Entscheidung eine Art sukzessive Beihilfe zum Mord an Oury Jalloh begangen hat. Dabei hatten die betreffenden „Richter“ ganz sicher die Zeit gefunden, den Aufsatz HRRS 2016, 29 zu lesen. Eingedenk des allerletzten Abschaums, das beim BVerfG Unrecht spricht, ist oury-jalloh-ablehnung-verfassungsbeschwerde-27.3.23.pdf (wordpress.com) noch viel zu freundlich formuliert. In Bezug auf die betreffenden „Richter“ des BVerfG darf ich doch von einem „rassistisch motivierten Gesindel“ sprechen, oder sind Sie da anderer Meinung?

    Gast kommentiert am Mo, 2024-01-08 13:54 PERMANENTER LINK

    Weblinks

    Commons: Oury Jalloh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Website der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

    Prozessbeobachtung durch die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt und das Projekt >gegenPart< (Dessau)

    Der Fall Oury Jalloh. Artikel-Dossier. Spiegel Online

    Verbrennungstod eines Asylbewerbers – Chronologie des Falls Oury Jalloh. MDR

    Antonie Rietzschel: Der rätselhafte Tod in Zelle fünf. sueddeutsche.de, 7. Januar 2015.

    Der Fall Oury Jalloh: Ermittlungen sollen ausbleiben. In: Monitor, 17. Januar 2019 (Video).

    Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau. WDR 5 Podcast

    Der Feuertod des Oury Jalloh. Webvideodokumentation, Simplicissimus, 7. Januar 2024 (25:43 Min.).

    Gast kommentiert am Mi, 2024-01-03 13:52 PERMANENTER LINK

    Zwei weitere ungeklärte Todesfälle

    Im Verlauf der Prozesse wurden zwei weitere ungeklärte Todesfälle im Kontext mit Festnahmen bzw. Ingewahrsamnahmen durch Polizisten der Dessauer Polizeiwache Wolfgangstraße 25 bekannt:

    Am 7. Dezember 1997 wurde Hans-Jürgen Rose nach einer Alkoholfahrt gegen 01:05 Uhr von Polizisten aufgegriffen und um 03:35 Uhr entlassen. Eineinhalb Stunden später wurde der sterbende Mann um 05:06 Uhr einen Häuserblock entfernt mit schweren inneren Verletzungen aufgefunden.[91][92] Zu den Verletzungen zählten u. a. der Abriss eines Lungenflügels und eine gebrochene Wirbelsäule.[93]

    Am 29. Oktober 2002 wurde der stark alkoholisierte Mario Bichtemann zur Ausnüchterung in Zelle 5 untergebracht. Ein 14:00 herbeigerufener Notarzt stellte den Tod fest. Spätere rechtsmedizinische Untersuchungen stellten einen Schädelbasisbruch als Todesursache fest, konnten den Zeitpunkt dieser Verletzung aber nicht genau eingrenzen. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizeibeamte, darunter der später in den Prozessen zu Oury Jalloh verurteilte Dienstgruppenleiter, wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.[94][92] Es ist die gleiche Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte.

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 69. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

    ↑ Hochspringen nach:a b Jan Schumann: Drei Tote in Dessau: Ein eigentlich unvorstellbares Szenario. In: Berliner Zeitung, 7. Dezember 2017. (Offline, Archiv-URL)

    ↑ WDR5: Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau – Chronik eines deutschen Skandals

    ↑ Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zu den Ermittlungen zum Todesfall Ouri Jallow, S. 83 ff. (PDF) 29. November 2018, abgerufen am 7. April 2021.

    Gast kommentiert am Fr, 2023-12-15 14:55 PERMANENTER LINK

    Gerichtsverhandlungen und Verständigungen

    Strafprozess gegen Chauvin

    Hauptartikel: Prozess gegen Derek Chauvin

    Externe Videos

    Pioneer Press Livestream des Prozesses gegen Derek Chauvin auf YouTube (1 Std. 44 Min. 58 Sek.)

    Hennepin County Government Center, der Veranstaltungsort des Chauvin-Prozesses, 20. April 2021

    Chauvins Prozess begann am 8. März 2021 in Minneapolis vor dem Bezirksgericht Hennepin County. [159] Die Eröffnungsplädoyers fanden am 29. März 2021 und die Schlussplädoyers am 19. April 2021 statt.

    Am 20. April 2021 befanden die Geschworenen Chauvin in allen Anklagepunkten für schuldig, darunter des unbeabsichtigten Mordes zweiten Grades, des Mordes dritten Grades und des Totschlags zweiten Grades. [160][161] Er war der erste weiße Polizist in Minnesota, der wegen Mordes an einem Schwarzen verurteilt wurde. Es war erst das zweite Mal, dass ein Polizist in Minnesota wegen Mordes verurteilt wurde, das erste Mal war die Verurteilung des somalisch-amerikanischen Polizisten Mohamed Noor wegen Mordes dritten Grades bei der Erschießung von Justine Damond, einer weißen Frau. [162] Nach Chauvins Verurteilung widerrief Richter Cahill seine Kaution und Chauvin wurde wieder in Gewahrsam genommen. [163][164]

    Chauvin wurde zu 22,5 Jahren Haft verurteilt. [160] Am 12. Mai 2021 erlaubte Richter Cahill der Staatsanwaltschaft, eine höhere Haftstrafe als die 12,5-jährige staatliche Richtlinie zu beantragen, nachdem er festgestellt hatte, dass Chauvin Floyd "mit besonderer Grausamkeit" behandelt hatte. [165][166]

    Chauvin legte Berufung ein, um ein neues Verfahren anzuberaumen. Am 17. April 2023 bestätigte ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des Berufungsgerichts von Minnesota die ursprüngliche strafrechtliche Verurteilung. [167][168][169] Chauvin legte Berufung beim Obersten Gerichtshof von Minnesota ein,[170] der seinen Antrag auf Anhörung des Falles in einem Beschluss vom 19. Juli 2023 ablehnte. [171] Die Anwälte von Chauvin reichten einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein, der jedoch am 20. November 2023 abgelehnt wurde. [172]

    Bürgerrechtsverfahren auf Bundesebene

    Der Bürgerrechtsprozess auf Bundesebene sollte ursprünglich alle vier Beamten – Chauvin, Kueng, Lane und Thao – umfassen und im Januar 2022 unter dem Vorsitz des US-Bezirksrichters Paul A. Magnuson beginnen. Die vier Beamten wurden auf Bundesebene angeklagt, ihre Position als Polizisten missbraucht, Floyd seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt zu haben, "frei von der Anwendung unangemessener Gewalt" zu sein, und es unterlassen zu haben, medizinische Hilfe geleistet zu haben. Alle vier Beamten plädierten bei einer Anhörung am 14. September 2021 auf nicht schuldig. Chauvin sah sich mit einer zusätzlichen Anklage wegen einer Verhaftung eines 2017-Jährigen im Jahr 14 in Minneapolis konfrontiert, für die er zunächst auf nicht schuldig plädierte. [30][173][174] Ende 2020, vor dem Prozess, hatten die Anwälte von Thao, Lane und Kueng versucht, ihren Fall von dem von Chauvin zu trennen. In einer Anhörung am 29. November 2021 entschied Magnuson, dass alle vier Beamten gemeinsam vor Gericht stehen würden. [173]

    Chauvin bekennt sich schuldig

    Chauvin beantragte im Dezember 2021 eine Anhörung, um ein überarbeitetes Plädoyer für die Bundesanklage zu halten, ein rechtlicher Schritt, der für die anderen drei Beamten nicht galt. [175] Er bekannte sich am 15. Dezember 2021 schuldig, die Rechte von Floyd verletzt zu haben und die Anklage im Zusammenhang mit dem Vorfall von 2017 erhoben zu haben. [31] Chauvin gab zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht auf Freiheit von unangemessener Beschlagnahmung vorsätzlich verletzt zu haben, einschließlich des Rechts, frei von unangemessener Gewalt durch einen Polizeibeamten zu sein. [31] Chauvin gab auch zu, Floyds verfassungsmäßiges Recht vorsätzlich verletzt zu haben, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren seiner Freiheit beraubt zu werden, einschließlich des Rechts, frei von der absichtlichen Gleichgültigkeit eines Polizeibeamten gegenüber Floyds ernsthaften medizinischen Bedürfnissen zu sein. [32] Am 7. Juli 2022 verurteilte Richter Magnuson Chauvin zu 21 Jahren, davon etwa 17 in Haft und 5 unter überwachter Entlassung, die gleichzeitig mit seiner staatlichen Strafstrafe verbüßt werden. [176] Mitte November 2023 reichte Chauvin beim Bundesgericht einen Antrag auf Aufhebung seines Schuldbekenntnisses ein. [177][178]

    Siehe auch

    Liste unbewaffneter Afroamerikaner, die in den Vereinigten Staaten von Polizeibeamten getötet wurden

    Amerikanische Athletenstreiks 2020

    2020–2023 Rassenunruhen in Minneapolis–Saint Paul

    Tötung von Tony Timpa, der auf ähnliche Weise in Polizeigewahrsam starb (Dallas, 2016)

    Liste der Tötungen durch Polizeibeamte in Minnesota

    Listen von Tötungen durch Polizeibeamte in den Vereinigten Staaten

    Liste der Strafverfolgungsbeamten, die in den Vereinigten Staaten wegen einer Tötung im Dienst verurteilt wurden

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