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Janka Kluge hat einen wichtigen Sieg vor Gericht erlangt.

Yes, Janka!

Ein Gericht bestätigt: Misgendern ist Gewalt, in Uganda droht Queers die Todesstrafe, Neuseeland zeigt sich solidarisch mit trans Rechten und Deutschland diskutiert mal wieder übers Nordische Modell. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW12

Montag, 20. März

Die Woche begann damit, dass die Vorsitzende der Frauenorganisation der SPD, Maria Noichl, erneut einen Vorstoß gegen die Rechte von Sexarbeiter*innen startete. In einem Interview mit der Rheinischen Post forderte sie die Einführung des „Nordischen Modells“, also einem Gesetz, dass die Kund*innen von Sexarbeiter*innen bestraft. Dieses sogenannte „Sexkauf-Verbot“, soll in der Theorie nur die Freier bestrafen, in der Praxis bedeutet es aber massive Folgen für die Sexarbeiter*innen, insbesondere diejenigen, die ohnehin am stärksten von Repression und Polizeigewalt betroffen sind: Migrant*innen, PoC, trans Sexarbeiter*innen, drogenabhängige, wohnungslose, HIV-positive Menschen. Das Nordische Modell verlegt die Sexarbeit nicht nur zurück in die gesellschaftliche „Schmuddelecke“ (aus der sie in Wahrheit ohnehin nie herauskam), sondern vor allem in die vermehrte Prekarität und die Unsicherheit der Illegalität. Wenn das Inanspruchnehmen sexueller Dienstleistungen gegen Geld illegal ist, sinkt automatisch die Nachfrage. Für Sexarbeiter*innen bedeutet das: Weniger Kundschaft – weniger Geld. Sie sind gezwungen, die Bedingungen ihrer Kund*innen zu akzeptieren, sie im Verborgenen zu finden und zu empfangen. In der Praxis bedeutet das: keine Arbeit in Bordellen oder gemeinschaftlich genutzten Räumen, die den Arbeiter*innen Sicherheit und Community bieten (denn auch die Zimmervermietung wird als „Zuhälterei“ gewertet und verboten), sondern auf der Straße, in Autos oder Privatwohnungen. Eine Studie aus Frankreich, wo das „Nordische Modell“ seit 2016 praktiziert wird, zeigt, dass sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Sexarbeiter*innen massiv verschlechtert haben. „Stark fühle ich mich nicht – ganz im Gegenteil. Das Gesetz hat mich komplett herabgesetzt, weil ich dem Kunden hinterherrenne, damit er akzeptiert. Früher hatte ich eigentlich die Wahl. Der Kunde kam und ich schlug meinen Preis vor, ganz normal. Nun ist er derjenige, der die Preise festlegt und auch derjenige, der über die Orte entscheidet“, sagt eine Sexarbeiterin, die für die Untersuchung der Médecins du Monde von 2018 befragt wurde. Das „Bündnis gegen ein Sexkaufverbot“, in dem neben der Deutschen Aidshilfe und dem Deutschen Juristinnenbund u.a. auch der Deutscher Frauenrat und die Diakonie vertreten sind, veröffentlichte 2019 ein Positionspapier. Darin heißt es: „Gerade wo Menschen kaum eine Wahl haben, wie sie ihren Lebensunterhalt verdienen, brauchen sie Hilfsangebote, die ihnen Möglichkeiten eröffnen und einen sicheren Rahmen für ihre Tätigkeit fördern. Menschenhandel und Gewalt müssen mit allen geeigneten Mitteln weiter bekämpft werden. Gesetze gegen Sexarbeit bzw. ihre Kund_innen würden diesbezüglich jedoch zu Rückschritten führen.“

Dienstag, 21. März

Eine Untersuchung bei der Londoner Polizei ergab, dass die „Metropolitan Police“ (Met) institutionell rassistisch, misogyn und homophob ist, Gewalt gegen Frauen und Mädchen werde nicht ernst genommen. Die Autorin des 263 Seiten langen Berichts, Louise Casey, erklärte: „Es ist nicht unsere Aufgabe als Öffentlichkeit, uns vor der Polizei zu schützen. Es ist die Aufgabe der Polizei, uns Bürger zu schützen. (…) Viel zu viele Londoner haben das Vertrauen in die Polizei verloren.“ Auch intern muss es eine ziemliche Hölle sein. Der Bericht spricht von Mobbing und stellt fest: „Beamtinnen und weibliche Beschäftigte sehen sich routinemäßig mit Sexismus und Frauenfeindlichkeit konfrontiert“. In Deutschland ist so eine Studie undenkbar. Jeder Versuch, die institutionellen Probleme der Behörde zu untersuchen, wird im Keim erstickt. Cops, die ihre (Ex-)Ehefrauen terrorisieren, rassistische Gewalt, rechtsextremistische Chatgruppen, bewaffnete Umsturzpläne – Alles „Einzelfälle“.

Auch am Dienstag

Im US-Bundesstaat Alabama wurde am Dienstag Lakeith Smith zu 30 Jahren Gefängnis wegen Mordes verurteilt. Der 24-Jährige sitzt bereits seit neun Jahren im Gefängnis, nachdem er im Alter von 15 verhaftet wurde. Lakeith Smith und einige Freunden waren damals in zwei unbewohnte Häuser eingebrochen, wo sie nach Xbox-Spielen suchten. Sie wurden erwischt und der 16-jährige A’Donte Washington wurde von einem der Polizisten erschossen, er starb noch am Tatort. Obwohl Lakeith der Jüngste in der Gruppe war, wurde er nicht als Jugendlicher, sondern als Erwachsener angeklagt. Er wurde wegen Diebstahls, Einbruchs und schweren Mordes verurteilt. Dass Lakeith Smith für den Tod des Jugendlichen verantwortlich gemacht wird, obwohl unbestritten ist, dass der Cop diesen tötete, ist in Alabama möglich, weil dort die Rechtsauffassung gilt, dass eine Person wegen Mordes belangt werden kann, wenn sie ein Verbrechen begeht oder zu begehen versucht in dessen Verlauf eine Person zu Tode kommt, unabhängig davon, wer für den Tod tatsächlich verantwortlich ist. Lakeith Smith war ein 15-jähriger Junge ohne Vorstrafen, er musste mit ansehen, wie sein Freund erschossen wurde und starb und wird dann zu 30 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. In welcher Welt kann das Gerechtigkeit sein?

Mittwoch, 22. März

In Uganda haben queere und trans Menschen keinerlei Rechte und die Situation verschlimmert sich sogar noch. Ein neues Gesetz sieht sogar die Todesstrafe für Homosexuelle vor, gleichgeschlechtliche Beziehungen sollen bis zu zehn Jahre Gefängnis bedeuten und auch Personen, die queere Menschen unterstützen (ihnen Unterkunft geben, medizinische Versorgung oder rechtlichen Beistand leisten) können nach dem neuen Gesetz mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Während der sechsstündigen Parlamentssitzung forderte eine Abgeordnete die Kastration bzw. Sterilisation von Homosexuellen. Der LSVD erklärte in einer Pressemitteilung: „Die Kriminalisierung von LSBTIQ* in Uganda ist Teil des kolonialen Erbes. Das Gesetz bezieht sich, wie der Titel nahelegen würde, aber nicht nur auf Homosexualität, sondern auf alle LSBTIQ* – also jede Person, die in Opposition zu den binären Kategorien männlich und weiblich steht.“ Der Verband fordert das Auswärtige Amt auf, „alle diplomatischen Mittel zu nutzen, um die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Präsidenten Yoweri Museveni zu verhindern“.

Während queere Menschen in vielen Ländern Ostafrikas mit dem Tode bedroht werden, schreitet auch in anderen Teilen der Welt die Gesetzgebung gegen die LGBTQIA-Community voran. Es ist kein Zufall, dass die Missionare, die die antiqueere Hetze in Uganda fördern, zu großen Teilen aus den USA stammen. Im Mutterland des christlichen Fundamentalismus werden dieser Tage reihenweise Gesetze eingebracht und verabschiedet, die die Rechte der Menschen, die nicht cis und/oder hetero sind, massiv bedrohen und einschränken. In Florida kündigte Gouverneur Ron Desantis an, das bereits für Grundschulen geltende Sprechverbot über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität auf alle Altersstufen auszuweiten. Das bedeutet, dass es in dem US-Bundesstaat zukünftig verboten ist, über queere Identität zu sprechen oder inklusiven Sexualkundeunterricht anzubieten. In Idaho unterzeichnete der republikanische Gouverneur Brad Little diese Woche einen Gesetzentwurf, der es trans Schüler*innen verbietet, öffentliche Schultoiletten zu benutzen, die nicht dem Geschlecht entsprechen, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Das Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt, schreibt vor, dass öffentliche Schulen binär getrennte Toiletten, Umkleideräume, Duschen und Übernachtungsmöglichkeiten für Schüler*innen bereitstellen müssen. Sollte das nicht geschehen und Schüler*innen „gezwungen werden, Toiletten und Umkleideräume mit Angehörigen des anderen biologischen Geschlechts zu teilen“ (so der Wortlaut des Gesetzes), haben die Betroffenen (bzw. deren Eltern) das Recht gegen die Schule zu klagen und erhalten im Erfolgsfall von den öffentlichen Schulsystemen 5.000 Dollar für jedes Fall, in dem sie eine „Person des anderen Geschlechts“ in diesen geschlechtsspezifischen Einrichtungen gesehen haben. Ein Aufruf zur Denunziation und zum Mobbing, gegossen in ein Gesetz.

Donnerstag, 23. März

Erstmals hat ein Gericht in Deutschland das bewusste Misgendern als schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet. Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass ein Artikel von Julian Reichelts Verlagsunternehmens Rome-Medien die Journalistin und langjährige Sprecherin der VVN-BdA Baden-Württemberg, Janka Kluge, nicht als Mann bezeichnen darf. In dem Artikel der rechten Journalistin Judith Sevinç Basad vom 3. Februar 2023 wird Janka Kluge zunächst als „Transfrau“, dann als „biologischer Mann“ und zum Ende hin nur noch als „Mann“ bezeichnet. „Niemand muss hinnehmen, bewusst dem falschen Geschlecht zugeordnet zu werden“, erklärt Kluges Anwalt Jasper Prigge. „Das Landgericht hat hier im Einzelfall entschieden, dennoch hat die Entscheidung eine Signalwirkung. Verschiedene Studien belegen die negativen Auswirkungen von Misgendern auf Betroffene. Hierauf haben wir im Verfahren hingewiesen. Misgendern ist ein schwerwiegender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und kann rechtliche Konsequenzen haben.“ Auf Twitter kriegen sich TERFs und Faschos seit Donnerstag nicht mehr ein. Die extrem rechte, katholische Publizistin Birgit Kelle twitterte: „Ein deutsches Gericht stellt das Aussprechen der Wahrheit unter Strafe. Das genau ist die böse Fratze der #Trans Politik. Unsere Regierung will mit #Selbstbestimmungsgesetz und #Deadnaming Verbot das zum neuen Standard in Deutschland erheben. Dann seid ihr alle vor Gericht.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Rome-Medien kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.

Auch am Donnerstag

Der Leichtathletik-Weltverband erklärte am Donnerstag, dass trans Athletinnen ab dem 31. März von allen Weltranglistenwettkämpfen ausgeschlossen sind. Der Verband stellt in seiner Pressemitteilung selbst fest, dass derzeit weder trans Sportlerinnen international in der Leichtathletik antreten, noch leichtathletikspezifische Beweise für die Auswirkung auf die Fairness des weiblichen Wettkampfs vorliegen. Trotzdem hat er sich für die Diskriminierung von trans Frauen entschieden. Welt-Leichtathletik-Präsident Sebastian Coe machte in einem Statement deutlich, dass für ihn trans Frauen eigentlich „Männer“ sind und sprach von „wissenschaftlichen Erkenntnissen über die körperliche Leistungsfähigkeit und den Vorteil von Männern“ und davon, „dass die Integrität der weiblichen Kategorie in der Leichtathletik an erster Stelle steht“. Coe entlarvt mit seiner Erklärung seine grandiose Uninformiertheit was körperliche Leistungsfähigkeit und Geschlecht betrifft. Wer glaubt, „männliche“ Körper seien „weiblichen“ grundsätzlich überlegen, ignoriert nicht nur den Stand der Wissenschaft dazu, sondern offenbart auch die eigene Unkenntnis über die Thematik. Denn richtig ist, dass bestimmte körperliche Eigenschaften für bestimmte Sportarten förderlich sind: Die Körpergröße ist häufig so ein Faktor oder auch der Testosteronwert oder das Muskel-/Fett-Verhältnis. Es ist aber eben nicht per se die Geschlechtszuschreibung, die über sportlichen Erfolg entscheidet. Es braucht andere Maßstäbe, um eine faire Vergleichbarkeit herzustellen. Das wird im Sport allerdings nur selten angewandt. Im Boxen kennen wir Gewichtsklassen, in den meisten anderen Sportarten wird im Erwachsenenbereich lediglich nach Geschlecht unterschieden, bzw. nach dem Vorliegen einer Körperbehinderung. Frauen, die nicht dem Bild der zarten Elfe entsprechen, stehen seit jeher im Sport unter Beobachtung. Der Fall der südafrikanischen 800-Meter-Läuferin Caster Semenya ist Beweis dafür, dass Frauen, deren Äußeres als „zu männlich“ oder deren Testosteronwerte als „zu hoch“ eingestuft werden, bei Wettkämpfen diskriminiert oder gar davon ausgeschlossen werden. Sie sind verpflichtet, ihre Hormone medikamentös so zu beeinflussen, dass die Testosteronwerte unter die erlaubte Höchstgrenze fallen.

Wer den Fehler macht, trans Frauen aus dem Sport zu verbannen, gibt denen recht, die sagen, trans Frauen seien eben doch keine Frauen. Wer behauptet, Männer würden sich als falsche trans Frau in den Frauensport schleichen, hat keine Ahnung davon, wie wenig lukrativ es ist, als Frau professionell Sport zu betreiben. Die Debatte um trans Frauen im Sport ist nichts als eine Scheindebatte darüber, wer in unserer Gesellschaft als Frau anerkannt wird und wer nicht.

Nochmal Donnerstag

In Tübingen wurde am Donnerstagabend ein 23-Jähriger aus Gambia erstochen. Der mutmaßliche Täter („hellhäutig“ laut Polizei) flüchtete zunächst, wurde am Freitag aber gefasst. Für Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer ist die Sache klar: das Opfer ist ein „Dealer“, ein „Schwarzafrikaner“ (dass das ein rassistisches Wort ist, sollte selbst Palmer inzwischen wissen), er erklärte auf Facebook „Mir genügt Ort, Zeit und Herkunft völlig, um zu wissen, was der Hintergrund ist!“

Freitag, 24. März

Neuigkeiten in Sachen Selbstbestimmungsgesetz! Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich nun endlich auf den Referentenentwurf geeinigt, den fertigen Gesetzesentwurf soll es nun „sehr bald“ geben. (Remember: ursprünglich hieß es, das Verfahren solle bis Ende 2022 abgeschlossen sein.) Offenbar hat der Druck von rechts Spuren im Entwurf hinterlassen. Denn plötzlich ist von einer dreimonatigen „Bedenkzeit“ die Rede, die Änderung im Personenstandsregister soll also erst drei Monate nach Antragstellung beim Standesamt tatsächlich wirksam werden. Ich glaube ja, dass trans Personen bereits sehr viel länger nachgedacht haben, bevor sie den offiziellen Weg der Bürokratie gehen, die „Bedenkzeit“ ist also vor allem eine unnötige Verzögerung. Wenn man die Zeit dazu rechnet, die es nach Abschluss der standesamtlichen Formalität noch braucht, um alle Dokumente und Verträge zu ändern (Perso, Führerschein, Krankenkassen- und Bankkarte, Mietvertrag, Strom- und Telefonanbieter etc.), wird der Prozess nur mit viel Glück innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Nun gut, vielleicht ist die 3-Monats-Frist aber auch nur als Abschreckung für irgendwelche transfeindlichen Scherzbolde gedacht, die mit einer Änderung des Personenstands irgendetwas „beweisen“ wollen oder so. Bemerkenswerter (im negativen Sinne) finde ich den Passus zum „Hausrecht“, der es in den Entwurf geschafft haben soll (der Entwurf ist noch nicht veröffentlicht, ich entnehme das der medialen Berichterstattung). Mir scheint es, als hätten die „besorgten“ Bürger*innen, die seit jeher was von der „Frauensauna“ faseln, in die angeblich „biologische Männer“ eindringen würden, lange und laut genug geschrien, sodass Buschmann und Paus dieses Schreckgespenst jetzt im Gesetz berücksichtigen. Die Vorstellung, dass einer Frau in Zukunft der Zutritt zu irgendwelchen Räumen aufgrund ihres (vermuteten) Geschlechts legal verwehrt wird, ist mit meinem Verständnis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unvereinbar. Und auch der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, stellte auf Twitter klar: „Die Rechtslage nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bleibt mit dem Selbstbestimmungsgesetz unverändert. Und damit auch der bestehende Diskriminierungsschutz für trans* Personen. Zutrittsverweigerungen nach Hausrecht dürfen nicht allein auf das Geschlecht abstellen. (…) Hausrecht und AGG bleiben unverändert.“ Was das Gerede von „Hausrecht“ in Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz dann überhaupt soll, kann offenbar niemand so richtig erklären. Ich warte weiter gespannt auf den fertigen Entwurf.

Samstag, 25. März

Ich bin regelmäßig verzweifelt darüber, wie wenig es die cis Mehrheitsgesellschaft zu interessieren scheint, welchen gewaltvollen Backlash der Kampf für trans Rechte derzeit erlebt. (Lesende dieses Wochenrückblicks sind natürlich ausgenommen.) Jeden Tag gibt es neue Meldungen über Herabwürdigungen, brutale Angriffe, diskriminierende Gesetzesentwürfe und bösartige Verleumdungen gegen trans Personen, aber die Dominanzkultur schweigt und tut so, als ginge es sie alles nichts an. Umso glücklicher machte mich die Nachricht aus Neuseeland gestern wo in Auckland mehrere tausend(!) Menschen gegen einen Auftritt der transfeindlichen Hetzerin Kellie-Jay Keen-Minshull, auch bekannt als „Posie Parker“, demonstrierten. Die britische TERF wollte wie schon zuvor in Australien auch in Neuseeland ihre menschenverachtenden Thesen verbreiten, doch verließ das Land nach den „massiven Protesten“ (Spiegel) wieder. Neuseeland sei „fucked“ sagteKeen-Minshull und aus dem Mund dieser Faschistin ist das das womöglich größte Kompliment. Sie twitterte außerdem trans Aktivist*innen seien „Terroristen“. Ein Wort, das sie nicht verwendete als bei ihrem Auftritt in Melbourne duzende Nazis zu ihrer Unterstützung aufmarschierten und auf den Stufen des Parlaments geschlossen den Hitlergruß zeigten. Nein, ihre Kameraden im Geiste bezeichnete die selbsternannte Frauenrechtlerin als „friends“.

https://twitter.com/CrikaRika/status/1639411096544251904?s=20

Sonntag, 19. März

In Berlin wurde heute über den „Klimaneustart“ abgestimmt. Ich habe meine Ja-Stimme schon vor Wochen per Briefwahl abgegeben und soeben erfahren, dass nicht genügend Stimmen erreicht wurden. Der Volksentscheid ist gescheitert. Unabhängig davon hege ich aber ohnehin keine großen Hoffnungen für diese Stadt mehr. Demokratische Entscheidungen interessieren die regierende SPD einen feuchten Dreck. Weder wird der erfolgreiche Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne umgesetzt noch der ebenfalls erfolgreiche Volksentscheid gegen die Bebauung des Tempelhofer Felds ernstgenommen. Jetzt jubeln die Rechten in den Sozialen Netzwerken, dass der Versuch, der Klimakatastrophe etwas entgegenzusetzen, vereitelt wurde. Ich mache das Internet dann aus für heute.

Mir bleibt jetzt nur noch, allen Streikenden viel Erfolg zu wünschen und allen anderen viel Solidarität mit den Arbeitskämpfen.

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