Abtreibungen können Leben retten, deutsche Behörden sehen Afghaninnen beim Sterben zu und ein neurechter Thinktank wird uns auch nicht sagen, wie viele Gutachten es noch braucht, bis der Mord an Oury Jalloh endlich aufgeklärt wird. Der Wochenrückblick aus feministischer Perspektive. #KW44
Montag, 1. November
Am Montag wurde bekannt, dass eine schwangere Frau starb, weil ihr die lebensrettende Abtreibung verwehrt wurde. Die Ärzt*innen im Krankenhaus in der südpolnischen Stadt Pszczyna hätten sich aufgrund des strengen Abtreibungsgesetzes nicht getraut, das Leben der 30-Jährigen zu retten, sondern darauf gewartet, dass der geschädigte Fötus von selbst abstirbt. Die Frau war an einem septischen Schock gestorben, der durch ein früheres Eingreifen hätte verhindert werden können.
Dienstag, 2. November
Dienstags ist Stokowski-Day: Die wöchentliche Kolumne erscheint auf SPON. Diesmal geht es um die angeblich „verrohte Debattenkultur“. Margarete Stokowski fragt: „Wann soll diese Zeit gewesen sein, in der es eine richtig gute Debattenkultur gab? Als es noch Duelle gab? Als im Bundestag noch gewettet wurde, ob eine bestimmte Politikerin einen BH trägt oder nicht? Als Nikel Pallat in einer Talksendung eine Axt rausholte, um einen Tisch zu zerschlagen, oder als Joschka Fischer erklärte: »Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch!« – oder wann genau?“
Mittwoch, 3. November
„Oury Jalloh – Das war Mord!“ mit diesem Slogan ist vertraut, wer seit 2005 jemals auf einer antifaschistischen Demo war. Oury Jalloh, der am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle der Polizei Dessau an eine Matratze gefesselt verbrannte, habe sich selbst angezündet, so von Anfang an die Behauptung der Polizei. Mehrere Gutachten kamen zu einem anderen Ergebnis. So auch das neueste, von Freund*innen Jallohs in Auftrag gegebene Brandgutachten. Der gefesselte Gefangene kann unmöglich auf einer feuerfesten Matratze einen derartigen Brand gelegt haben. Der beauftragte Brandexperte, Ian Peck, hält es für“ höchstwahrscheinlich, dass am 7. Januar 2005 eine Menge einer flüchtigen entzündbaren Flüssigkeit wie Benzin über Herrn Jalloh gegossen und absichtlich entzündet wurde“. Es ist mir unbegreiflich, wie bis heute an der absolut unglaubwürdigen Version der Dessauer Dienststelle festgehalten wird, die sich an mehreren Stellen als unwahr herausstellte. Eine forensische Untersuchung brachte ans Licht, dass Oury Jalloh vor seinem Tod schwer misshandelt wurde, es ist nicht unwahrscheinlich, dass seine Verbrennung eine Vertuschung der brutalen Gewalttat war. Der fünfteilige Podcast „Oury Jalloh und die Toten des Polizeireviers Dessau“ rekonstruiert den Fall eindrücklich und deckt zwei weitere Fälle auf, bei denen Menschen im Dessauer Polizeirevier zu Tode kamen. Im Podcast geht es auch darum, dass Opfer von Polizeigewalt kaum eine Chance haben, um Korpsgeist und darum, wie aus einem Polizei- ein Justizskandal wurde.
Donnerstag, 4. November
Am 4. November 2011 flog in Zwickau eine Wohnung in die Luft, kurz nachdem sich zwei Männer in einem Wohnmobil selbst erschossen hatten. Die NSU-Terrorzelle enttarnte sich selbst, nachdem sie zehn Jahre lang mordend durch Deutschland gezogen waren. Mindestens zehn Menschen wurden von Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos erschossen, unter Mithilfe von Beate Zschäpe.
In Gedenken an
- Enver Şimşek
- Abdurrahim Özüdoğru
- Süleyman Taşköprü
- Habil Kılıç
- Mehmet Turgut
- İsmail Yaşar
- Theodoros Boulgarides
- Mehmet Kubaşık
- Halit Yozgat
- Michele Kiesewetter
Der Prozess gegen die Täter*innen und Helfer*innen ist abgeschlossen. Einige der Verurteilten sind inzwischen schon wieder auf freiem Fuß. Doch aufgeklärt ist kaum etwas. Die Familien der Opfer haben nach wie vor Fragen, die ihnen der deutsche Staat nicht beantwortet. Warum konnte das Trio so lange ungestört töten, wo doch die Sicherheitsbehörden von Anfang an auf ihrer Spur waren? Wer sind die Helfer*innen und Mitwissenden? Warum wurde im Umfeld der Opfer ermittelt, statt das von Anfang an naheliegende Motiv Rassismus zu untersuchen. Wie kann es sein, dass die NSU-Akten unter Verschluss bleiben, obwohl sie dringend benötigte Aufklärung ermöglichen würden? Was hat der Verfassungsschutz gewusst, gedeckt und vertuscht? Wieso gibt es keine Konsequenzen? Warum wird der Rechtsterrorismus in Deutschland nach wie vor verharmlost? Wieso wurden die Rechtsextremen nicht konsequent entwaffnet?
Auch am Donnerstag
Irgendwie passend, dass sich der neurechte Thinktank „Denkfabrik R21“ diesen Jahrestag ausgesucht hat, um an die Öffentlichkeit zu gehen. In der Selbstdarstellung heißt es: „Die Denkfabrik R21 tritt für einen leistungsfähigen schlanken Staat und nachhaltiges Wachstum ein, bekennt sich zur führenden Verantwortung Deutschlands für ein geopolitisch handlungsfähiges, wirtschaftlich erfolgreiches und selbstbewusstes Europa und steht für einen weltoffenen Patriotismus.“ Tschuldigung, mir kam etwas Kotze hoch, schnell weiter im Text. Initiator*innen (im Original natürlich „Initiatoren“) dieses Thinktanks sind u.a. Kristina „Extremismusklausel“ Schröder, Andreas Rödder, der die „Kultur der Postmoderne“, also das Streben nach Diversität, Antidiskriminierung und Gleichstellung, für den Erfolg de AfD verantwortlich macht, und Ahmad Mansour, dessen „Islamkritik“ längst erfolgreiches Geschäftsmodell ist. Ansonsten gehören dem erlauchten Kreis noch ein paar abgehalfterte FDP-Herren und Wirtschaftsbosse an, die sich nach eigener Aussage gegen „Gruppenbezogene Identitätspolitik“ und „cancel culture“ einsetzen wollen, da sie eine Gefährdung der offenen Gesellschaft und ihrem Wohlstand „von links“ sehen. Ich bin mir sicher, irgendwo in Deutschland sucht ein Zirkus gerade verzweifelt nach seinen Clowns.
Freitag, 5. November
In Mazar-i-Sharif, Afghanistan, sind vier Frauen ermordet worden, darunter die Frauen- und Bürgerrechtsaktivistin Frozan Safi. Die stellvertretende Direktorin der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, Heather Barr, sprach kürzlich von einer „fürchterlichen Eskalation“ der Gewalt gegen Aktivistinnen in Afghanistan. Frauen dürfen nicht zur Arbeit und Mädchen nicht über die Grundschule hinaus unterrichtet werden. Viele Aktivist*innen hatten seit der Machtübernahme der Tabliban versucht das Land zu verlassen, wurden von der internationalen Gemeinschaft und insbesondere auch von Deutschland im Stich gelassen. Nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP planten auch die vier getöteten Frauen in Masar-i-Sharif das Land zu verlassen. Möglicherweise sind sie in eine Falle gelockt worden.
Der Tod von Frozan Safi und den anderen Frauen ist nicht „tragisch“ oder „erschütternd“, er war absolut vorhersehbar und passierte quasi mit Ansage. Die Situation in Afghanistan, die für einen Wimpernschlag weltweites Interesse erregte, ist inzwischen den allermeisten Menschen wieder komplett egal. Es ist zum Verzweifeln, mir fehlen die Worte. Frozan Safi wurde 29 Jahre alt.
Auch am Freitag
Auch diese Woche ereignete sich ein Femizid in Deutschland. In Ibbenbüren im Münsterland wurde ein 44-jährige Frau offenbar von ihrem Ex-Mann ermordet. Die zweifache Mutter wurde der BILD-Zeitung zufolge vor ihrer Haustür mit mehreren Messerstichen getötet. Der 45-jährige Tatverdächtige wurde festgenommen.
Samstag, 6. November
Während die 7-Tage-Inzidenz in Sachsen bei rund 440 liegt, versammelten sich in Leipzig am Samstag Tausende ungeimpfte „Querdenker*innen“ zu einem Aufmarsch der Peinlichkeit. Nachdem lange versucht wurde, die gewaltbereiten Verschwörungsbratzen als harmlose Spinner abzutun, warnt inzwischen sogar der Verfassungsschutz vor einer Radikalisierung der Szene. Auch in Leipzig wurden die Schwurbler*innen gewalttätig. Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.
Sonntag, 7. November
Ich bin müde, es ist spät. Die Woche war hart. Deshalb kommt heute nur noch dieser Tweet für euch:
Ich hoffe die Menschen kommen bald zur Ruhe und können in Frieden leben.
Ich weise hin auf VerfGH München, Entscheidung v. 09.02.2022 – Vf. 62-VI/20. Die Konzeption des KlEV und des EEV, die ich vor sechs Jahren entwickelt habe, scheint also doch Aufmerksamkeit bei Anwaltskollegen gefunden zu haben. Der promovierte Anwaltskollege aus Regensburg machte mich freundlicherweise auf diese aktuelle Entscheidung des BayVerfGH aufmerksam, die meine Konzeption des KlEV und des EEV bestätigt. Aber zurück zur aktuellen Entscheidung VerfGH München, E. v. 9. Februar 2022 – Vf. 62-VI/20: Es ist und bleibt richtig, auf das KlEV und das EEV die Vorschriften der VwGO anzuwenden, die eine mündliche Verhandlung und richterliche Hinweise vorschreiben.
Und es wäre in vorliegendem Fall richtig gewesen, der Strafanzeige gegen Leutheusser-Schnarrenberger nachzugehen. Das EEV hat ja gerade den Sinn, eine untätige Staatsanwaltschaft dazu zu bewegen, Ermittlungen anzustellen. Für ein erfolgreiches EEV muss lediglich ein Anfangsverdacht gegeben sein, was hier der Fall war. Weiter wäre im Zuge des EEV die Beiladung des Beschuldigten erforderlich gewesen, damit er sich zu den erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen äußern kann.
Der Anspruch auf die Mündliche Verhandlung ergibt sich im übrigen bereits aus Art. 6 I EMRK. Essentiell im KlEV und im EEV ist die Gerichtliche Hinweispflicht: Nur dann hat der Verletzte eine reelle Aussicht auf einen Prozesserfolg. Und nein, auch die Gefahr eines „Dammbruchs“ besteht nicht, denn im KlEV und im EEV gilt Anwaltszwang.
Zuletzt hatte ich meine Konzeption des KlEV und des EEV in knappen Worten vorgestellt bei https://community.beck.de/2021/08/30/klageerzwingungsantrag-vom-hochschullehrer-noe. Ich wär mit meinem Programm jetzt soweit durch. Haben Sie noch Fragen?
Unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“ habe ich mir erlaubt, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Dank der Tätigkeit der AfD-Seilschaft bei Wikipedia darf man im übrigen den Artikel „Oury Jalloh“ getrost als Desinformation einstufen.
Amicus Curiae ist meine Rolle im Verfahren Oury Jalloh, BVerfG, 2 BvR 378/20. Ich habe mir deshalb erlaubt, unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Die zahlreichen Parallelen zur Tötung von George Floyd liegen auf der Hand. Angesichts dessen sollte es auch der deutschen Justiz möglich sein, den Mord an Oury Jalloh aufzuklären.
„Anspruch auf Strafverfolgung“ wow, sogar Burhoff hat´s begriffen, damit hatte ich nicht mehr gerechnet. Immerhin ist in BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 das korrekte Zitat angegeben „BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 – 2 BvR 2699/10 -, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1a“, denn dort ist auch mein Aufsatz in einem Atemzug mit der Rspr. des BVerfG genannt. Der zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG scheint also meinen Aufsatz wenigstens wahrgenommen zu haben. Ob er ihn auch gelesen und verstanden hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen.
Witzig übrigens das eine Extrem, die Kleinkinder-Juristerei, die Auslegung des von mir vorgelegten Schriftverkehrs nach §§ 133, 157 BGB versus, das andere Extrem, der juristische Hochseilakt rund um den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. Die drei Wikipedia-Artikel zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren sind tatsächlich nach wie vor die besten Publikationen, die es zu dem hier interessierenden Thema gibt. Das Problem an Print-Kommentaren ist, ich denke, das gilt für alle „klassischen“ Kommentare, dass der uralte Dreck von Auflage zu Auflage sinnlos weitergeschleppt wird. Eine „Neuauflage“ verdient für gewöhnlich diesen Namen nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie ich kurz nach Erscheinen meines Aufsatzes mit der Generalstaatsanwältin, die im Löwe-Rosenberg (das ist der dickste Kommentar zur StPO) den Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren seit jeher bearbeitet, sehr angeregt Mails hin und her geschrieben habe, sie hat mir noch in leuchtenden Farben geschildert, welche interessanten neuen Gedanken mein Aufsatz bringe, nur damit mein Aufsatz im Endeffekt als einer von hundert in der mordsmäßigen „Literaturliste“ zu Beginn der Kommentierung verschwindet und sonst nichts, gar nichts, an der bestehenden Kommentierung geändert wurde. Nein, kurz gesagt, Papier ist Dreck. Das Problem an dem Anspruch auf Strafverfolgung Dritter besteht darin, dass das BVerfG diesen zwar im Jahr 2014, vor acht Jahren, erfunden hat, aber nicht die politische Absicht hat, den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter mit irgend einer Art von Leben zu erfüllen. Vielmehr soll nach dem politischen Willen des BVerfG der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter lediglich für Sonntagsreden taugen, aber keinerlei praktische Relevanz aufweisen. Aus diesem Grunde ist es für mich eine überaus mühevolle Aufgabe, das BVerfG davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter durchaus auch den Sinn hat, dass die Hinterbliebenen eines Mordopfers den Staat dazu zwingen können, Anklage gegen zwei Polizisten zu erheben, die einen Schwarzen ermordet haben. Es liegt aber durchaus auf der Hand, dass weder der Staat noch das BVerfG irgendein Interesse daran haben, einen solchen Mordfall aufzuklären. Vielmehr ziehen es der Staat und das BVerfG vor, nach Kräften einen solchen Mordfall zu vertuschen und zu verschleiern, koste es, was es wolle.
Seit ich meinen Aufsatz vor sechs Jahren veröffentlicht habe, kann man ihn eigentlich gar nicht verfehlen: Auf jeder der vier Karteikarten zu den vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist mein Aufsatz verlinkt. Auf zehn Seiten lege ich dar, was man zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren wissen muss. Es sollte niemand damit überfordert sein, einen zehnseitigen Text in deutscher Sprache zu lesen. Und dieser Link hier Effektive Strafverfolgung | Rechts.Ninja ist natürlich der ultimative rechtswissenschaftliche Ritterschlag, was den Anspruch auf Effektive Strafverfolgung angeht.
Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
→ Hauptartikel: Anspruch auf Strafverfolgung Dritter
Über die einfachrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens und des Ermittlungserzwingungsverfahrens hinaus gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[89][90][91][92] besteht allerdings ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung in bestimmten und eng begrenzten Fallkonstellationen. Dies wurde angenommen bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, insoweit speziell bei Bestehen spezifischen Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates gegenüber Personen, die ihm anvertraut sind sowie bei Vorwürfen, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen.[93][94][95]
↑ Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2014, Az. 2 BvR 2699/10, abgerufen am 7. März 2022
↑ Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 2014, Az. 2 BvR 1568/12, abgerufen am 7. März 2022
↑ Beschluss des BVerfG vom 23. März 2015, Az. 2 BvR 1304/12, abgerufen am 7. März 2022
↑ Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 2015, Az. 2 BvR 987/11, abgerufen am 7. März 2022
↑ Tatjana Hörnle, Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts, 3. Abschnitt: Geistige Grundlagen und Strömungen des Strafrechts, § 12 Straftheorien, F. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, S. 535/536, Rn. 54.
↑ Stephan Barton, Handbuch des Strafrechts, Bd. 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts, 5. Abschnitt: Die Verfahrensbeteiligten, § 19 Das Opfer, B. Geschichte, Gesetzgebung, Gesellschaftspolitik, III. Opfer in der Gegenwart, 1. Verfassungsrechtliche Einschätzung, b) Anspruch des Opfers auf effektive Strafverfolgung, S. 753 ff., Rn. 62–64.
↑ Anne Schneider, Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte, Kapitel 5: Rechtliche Grenzen, C. Verfassungsrecht, VIII. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), S. 492.
Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021
Das Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021 hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.[89] Es kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zelle angezündet wurde.[90] Peck baute die Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau originalgetreu nach, um das Brandgeschehen nachstellen zu können. Einzig eine Wand des Versuchsaufbaus bestand aus feuerfestem Glas, damit dahinter befindliche Kameras die Vorgänge in der Zelle festhalten konnten. Peck band dabei eine Person, die die gleiche Größe wie Oury Jalloh hat, an einer Matratze fest.[91] Laut Gutachten hat sich dabei mehrmals gezeigt, dass Oury Jalloh gar nicht den Bewegungsspielraum gehabt hatte, um sich selbst anzünden zu können. Im weiteren Verlauf der Nachstellung des Brandgeschehens zündete Peck einen Dummy aus Schweinestücken und Schweinehaut mit den Körpermaßen von Oury Jalloh auf der feuerfesten Matratze an. Doch keiner der mehreren Versuche hinterließ dieselben Verbrennungsspuren, wie sie in der betreffenden Zelle aufgetreten waren. Erst als Peck den Dummy mit zweieinhalb Litern Benzin übergoss und anschließend anzündete, entstanden vergleichbare Brandschäden. Auch der Dummy habe sich dann in einem ähnlichen Zustand befunden wie die Leiche von Oury Jalloh.[92] Peck vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Abläufe und die Abläufe bei dem Versuch mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmen, nämlich dass Oury Jalloh zuerst mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[93] Aus Sicht von Peck wäre ohne Benzin ein solches Feuer und derart starke Brandspuren überhaupt nicht möglich gewesen.[94] Basierend auf dem Gutachten Peck wollen die Angehörigen von Oury Jalloh den Fall neu aufrollen lassen. Sie fordern von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes gegen Polizeibeamte des Reviers. Zudem erstattete die Familie Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.[95] Auf der Grundlage dieses Gutachtens wandte sich die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt Peter Frank, den Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.[96]
↑ Tagesschau, Neues Gutachten nährt alte Zweifel, abgerufen am 8. April 2022
↑ taz, Brandsimulation stützt Mordthese, abgerufen am 8. April 2022
↑ FAZ, Spurensuche im Fall Jalloh, abgerufen am 8. April 2022
↑ Tagesspiegel, Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion vom Tode Oury Jallohs, abgerufen am 8. April 2022
↑ Badische Zeitung, Fall Oury Jalloh: Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion, abgerufen am 8. April 2022
↑ Der Spiegel, Brandschutzexperte glaubt, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet wurde, abgerufen am 8. April 2022
↑ Berliner Zeitung, Experte: Oury Jalloh wahrscheinlich mit Benzin übergossen und angezündet, abgerufen am 8. April 2022
↑ Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin, abgerufen am 8. April 2022
17 Jahre selbstorganisierte Aufklärung im Fall Oury Jalloh – YouTube
Der Fall Oury Jalloh — iz3w – informationszentrum 3. welt
Der Fall Oury Jalloh – brisante Rauchspuren (fr.de)
Oury Jallohs Gesicht auf einem Banner bei einer Black Lives Matter-Demonstration in Berlin, 2020
Oury Jalloh (* 1968 in Kabala, Sierra Leone; † 7. Januar 2005 in Dessau) war ein Asylbewerber, der bei einem Brand in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben kam. Die Hände und Füße von Jalloh, der allein in der Zelle war, waren an eine Matratze gebunden. Ein Feueralarm löste aus, wurde aber zunächst ohne weitere Maßnahmen eines Beamten ausgeschaltet. Der Fall löste nationale und internationale Empörung über das offizielle Narrativ des Selbstmords aus.
Inhalt
1 Leben
2 Tod
3 Bundesuntersuchungen
4 Initiative in Erinnerung an Oury Jalloh
5 In der Populärkultur
6 Siehe auch
7 Referenzen
8 Quellen
9 Weiterführende Literatur
9.1 Englisch
9.2 Deutsch
9.2.1 Sprüche
Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh
Die Initiative in Erinnerung an Oury Jalloh (Initiative in Gedenken an Oury Jalloh) wurde ins Leben gerufen, um Gerechtigkeit für Oury Jalloh zu erreichen und sich gegen Polizeigewalt einzusetzen. [6] Im Jahr 2021 gab die Initiative einen Bericht eines Brandforensik-Experten in Auftrag, um zu beurteilen, wie Jalloh gestorben ist. Der Experte hielt es für unwahrscheinlich, dass sich jemand, der an ein Bett gefesselt war, selbst in Brand gesetzt haben könnte. Ein Dummy-Körper aus einem toten Schwein wurde dann an der Matratze befestigt und in Brand gesteckt. Nur bei der Verwendung von Benzin verbrannte der Dummy-Körper in einer Weise, die der Art und Weise entsprach, wie die Leiche von Jalloh verbrannt wurde. Der Experte kam zu dem Schluss, dass höchstwahrscheinlich Benzin verwendet worden war. [11]
Auf der Grundlage dieser Stellungnahme forderten die Initiative und die Familie von Jalloh, dass die Mordermittlungen von der Bundesanwaltschaft wieder aufgenommen werden. Sie kündigten auch Pläne an, die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt wegen Behinderung der Justiz zu verklagen, weil sie ihre Ermittlungen 2018 eingestellt hatte. [11]
Amicus Curiae ist meine Rolle im Verfahren Oury Jalloh, BVerfG, 2 BvR 378/20. Ich habe mir deshalb erlaubt, unter Hinweis auf die in der großen Politik eingetretene „Zeitenwende“, mich in der Sache der Aufklärung des Mordfalles Oury Jalloh an das BVerfG zu wenden. BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 bekräftigt den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter. Im konkreten Fall scheiterte die Verfassungsbeschwerde lediglich an dem Unterlassen der Anhörungsrüge. BVerfG, 11.02.2022 – 2 BvR 723/20 – dejure.org bestätigt in vollem Umfang das, worüber ich seit sechs Jahren publiziere. Die zahlreichen Parallelen zur Tötung von George Floyd liegen auf der Hand. Angesichts dessen sollte es auch der deutschen Justiz möglich sein, den Mord an Oury Jalloh aufzuklären.
„Anspruch auf Strafverfolgung“ wow, sogar Burhoff hat´s begriffen, damit hatte ich nicht mehr gerechnet. Immerhin ist in BVerfG, B. v. 11. Februar 2022 – 2 BvR 723/20 das korrekte Zitat angegeben „BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2014 – 2 BvR 2699/10 -, Rn. 11; Schmitt, in: Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 172 Rn. 1a“, denn dort ist auch mein Aufsatz in einem Atemzug mit der Rspr. des BVerfG genannt. Der zuständige Wissenschaftliche Mitarbeiter am BVerfG scheint also meinen Aufsatz wenigstens wahrgenommen zu haben. Ob er ihn auch gelesen und verstanden hat, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Witzig übrigens das eine Extrem, die Kleinkinder-Juristerei, die Auslegung des von mir vorgelegten Schriftverkehrs nach §§ 133, 157 BGB versus, das andere Extrem, der juristische Hochseilakt rund um den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, das Klageerzwingungsverfahren und das Ermittlungserzwingungsverfahren. Die drei Wikipedia-Artikel zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren sind tatsächlich nach wie vor die besten Publikationen, die es zu dem hier interessierenden Thema gibt. Das Problem an Print-Kommentaren ist, ich denke, das gilt für alle „klassischen“ Kommentare, dass der uralte Dreck von Auflage zu Auflage sinnlos weitergeschleppt wird. Eine „Neuauflage“ verdient für gewöhnlich diesen Namen nicht. Ich kann mich gut erinnern, wie ich kurz nach Erscheinen meines Aufsatzes mit der Generalstaatsanwältin, die im Löwe-Rosenberg (das ist der dickste Kommentar zur StPO) den Abschnitt über das Klageerzwingungsverfahren seit jeher bearbeitet, sehr angeregt Mails hin und her geschrieben habe, sie hat mir noch in leuchtenden Farben geschildert, welche interessanten neuen Gedanken mein Aufsatz bringe, nur damit mein Aufsatz im Endeffekt als einer von hundert in der mordsmäßigen „Literaturliste“ zu Beginn der Kommentierung verschwindet und sonst nichts, gar nichts, an der bestehenden Kommentierung geändert wurde. Nein, kurz gesagt, Papier ist Dreck. Das Problem an dem Anspruch auf Strafverfolgung Dritter besteht darin, dass das BVerfG diesen zwar im Jahr 2014, vor acht Jahren, erfunden hat, aber nicht die politische Absicht hat, den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter mit irgend einer Art von Leben zu erfüllen. Vielmehr soll nach dem politischen Willen des BVerfG der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter lediglich für Sonntagsreden taugen, aber keinerlei praktische Relevanz aufweisen. Aus diesem Grunde ist es für mich eine überaus mühevolle Aufgabe, das BVerfG davon zu überzeugen, dass der Anspruch auf Strafverfolgung Dritter durchaus auch den Sinn hat, dass die Hinterbliebenen eines Mordopfers den Staat dazu zwingen können, Anklage gegen zwei Polizisten zu erheben, die einen Schwarzen ermordet haben. Es liegt aber durchaus auf der Hand, dass weder der Staat noch das BVerfG irgendein Interesse daran haben, einen solchen Mordfall aufzuklären. Vielmehr ziehen es der Staat und das BVerfG vor, nach Kräften einen solchen Mordfall zu vertuschen und zu verschleiern, koste es, was es wolle. Seit ich meinen Aufsatz vor sechs Jahren veröffentlicht habe, kann man ihn eigentlich gar nicht verfehlen: Auf jeder der vier Karteikarten zu den vier Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist mein Aufsatz verlinkt. Auf zehn Seiten lege ich dar, was man zum Anspruch auf Strafverfolgung Dritter, zum Klageerzwingungsverfahren und zum Ermittlungserzwingungsverfahren wissen muss. Es sollte niemand damit überfordert sein, einen zehnseitigen Text in deutscher Sprache zu lesen. Und dieser Link hier Effektive Strafverfolgung | Rechts.Ninja ist natürlich der ultimative rechtswissenschaftliche Ritterschlag, was den Anspruch auf Effektive Strafverfolgung angeht.
Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung
→ Hauptartikel: Anspruch auf Strafverfolgung Dritter
Über die einfachrechtlich vorgegebenen Möglichkeiten des Klageerzwingungsverfahrens und des Ermittlungserzwingungsverfahrens hinaus gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[89][90][91][92] besteht allerdings ein verfassungsrechtlicher Anspruch des Verletzten auf effektive Strafverfolgung in bestimmten und eng begrenzten Fallkonstellationen. Dies wurde angenommen bei erheblichen Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Person, insoweit speziell bei Bestehen spezifischen Fürsorge- und Obhutspflichten des Staates gegenüber Personen, die ihm anvertraut sind sowie bei Vorwürfen, ein Amtsträger habe bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen.[93][94][95]
↑ Beschluss des BVerfG vom 26. Juni 2014, Az. 2 BvR 2699/10, abgerufen am 7. März 2022
↑ Beschluss des BVerfG vom 6. Oktober 2014, Az. 2 BvR 1568/12, abgerufen am 7. März 2022
↑ Beschluss des BVerfG vom 23. März 2015, Az. 2 BvR 1304/12, abgerufen am 7. März 2022
↑ Beschluss des BVerfG vom 19. Mai 2015, Az. 2 BvR 987/11, abgerufen am 7. März 2022
↑ Tatjana Hörnle, Handbuch des Strafrechts, Band 1: Grundlagen des Strafrechts, 3. Abschnitt: Geistige Grundlagen und Strömungen des Strafrechts, § 12 Straftheorien, F. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, S. 535/536, Rn. 54.
↑ Stephan Barton, Handbuch des Strafrechts, Bd. 7: Grundlagen des Strafverfahrensrechts, 5. Abschnitt: Die Verfahrensbeteiligten, § 19 Das Opfer, B. Geschichte, Gesetzgebung, Gesellschaftspolitik, III. Opfer in der Gegenwart, 1. Verfassungsrechtliche Einschätzung, b) Anspruch des Opfers auf effektive Strafverfolgung, S. 753 ff., Rn. 62–64.
↑ Anne Schneider, Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte, Kapitel 5: Rechtliche Grenzen, C. Verfassungsrecht, VIII. Art. 20 Abs. 3 GG (Rechtsstaatsprinzip), S. 492.
Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021
Das Gutachten von Iain Peck aus dem Jahr 2021 hält einen Tod durch Fremdeinwirkung für wesentlich wahrscheinlicher.[89] Es kommt zu dem Schluss, dass Oury Jalloh mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zelle angezündet wurde.[90] Peck baute die Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau originalgetreu nach, um das Brandgeschehen nachstellen zu können. Einzig eine Wand des Versuchsaufbaus bestand aus feuerfestem Glas, damit dahinter befindliche Kameras die Vorgänge in der Zelle festhalten konnten. Peck band dabei eine Person, die die gleiche Größe wie Oury Jalloh hat, an einer Matratze fest.[91] Laut Gutachten hat sich dabei mehrmals gezeigt, dass Oury Jalloh gar nicht den Bewegungsspielraum gehabt hatte, um sich selbst anzünden zu können. Im weiteren Verlauf der Nachstellung des Brandgeschehens zündete Peck einen Dummy aus Schweinestücken und Schweinehaut mit den Körpermaßen von Oury Jalloh auf der feuerfesten Matratze an. Doch keiner der mehreren Versuche hinterließ dieselben Verbrennungsspuren, wie sie in der betreffenden Zelle aufgetreten waren. Erst als Peck den Dummy mit zweieinhalb Litern Benzin übergoss und anschließend anzündete, entstanden vergleichbare Brandschäden. Auch der Dummy habe sich dann in einem ähnlichen Zustand befunden wie die Leiche von Oury Jalloh.[92] Peck vertritt die Auffassung, dass die tatsächlichen Abläufe und die Abläufe bei dem Versuch mit hoher Wahrscheinlichkeit übereinstimmen, nämlich dass Oury Jalloh zuerst mit Benzin übergossen und dann angezündet wurde.[93] Aus Sicht von Peck wäre ohne Benzin ein solches Feuer und derart starke Brandspuren überhaupt nicht möglich gewesen.[94] Basierend auf dem Gutachten Peck wollen die Angehörigen von Oury Jalloh den Fall neu aufrollen lassen. Sie fordern von der Bundesanwaltschaft die Wiederaufnahme von Ermittlungen wegen Mordes gegen Polizeibeamte des Reviers. Zudem erstattete die Familie Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt gegen die Generalstaatsanwaltschaft von Sachsen-Anhalt.[95] Auf der Grundlage dieses Gutachtens wandte sich die Initiative zur Aufklärung des Mordes an Oury Jalloh in einem offenen Brief an den Generalbundesanwalt Peter Frank, den Bundesjustizminister Marco Buschmann und die Bundesinnenministerin Nancy Faeser.[96]
↑ Tagesschau, Neues Gutachten nährt alte Zweifel, abgerufen am 8. April 2022
↑ taz, Brandsimulation stützt Mordthese, abgerufen am 8. April 2022
↑ FAZ, Spurensuche im Fall Jalloh, abgerufen am 8. April 2022
↑ Tagesspiegel, Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion vom Tode Oury Jallohs, abgerufen am 8. April 2022
↑ Badische Zeitung, Fall Oury Jalloh: Neues Gutachten stärkt Zweifel an Behördenversion, abgerufen am 8. April 2022
↑ Der Spiegel, Brandschutzexperte glaubt, dass Oury Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet wurde, abgerufen am 8. April 2022
↑ Berliner Zeitung, Experte: Oury Jalloh wahrscheinlich mit Benzin übergossen und angezündet, abgerufen am 8. April 2022
↑ Offener Brief von Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh, an Generalbundesanwalt, Justizminister und Innenministerin, abgerufen am 8. April 2022